Bitte beachten Sie, dass die Registrierung Ihrer Daten bei der Buchung Ihres Fluges für die Einreise auf die Kanaren nur einen Teil der Auflagen darstellt, die Sie aufgrund der aktuellen Sondersituation erfüllen müssen.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, folgende Dokumente vor der Einreise auszufüllen.
Gäste, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können:
Public Health Passenger Locator Form (PLF)
Sie können
a) das Formular auf der Seite www.spth.gob.es ausfüllen oder
b) die SPTH App herunterladen und das Formular dort ausfüllen.
Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen:
Im Anschluss erhalten Sie einen QR-Code, den Sie bitte beim Check-in vorzeigen
Wichtige Information: Ohne Sitzplatzangabe können Sie das PLF-Formular nicht abschließen und erhalten damit keinen QR Code, den Sie für die Einreise zwingend benötigen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Gäste ohne QR Code mitfliegen lassen dürfen.
Daher empfehlen Ihnen Ihnen dringend, entweder
einen Sitzplatz zu reservieren. So können Sie das Formular entspannt zu Hause abschließen und haben keine lange Registrierungszeiten am Flughafen.
1. COVID-19 Test / Impfnachweis / Genesenennachweis
Alle Reisenden aus Deutschland benötigen den Nachweis eines negativen Coronatests oder eines Impfnachweises/Genesenennachweises.
1a. Negativer Covid-19 Test
Es muss ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder ein in der Europäischen Union anerkannter Antigen-Bürgertests (sog. „Schnelltest“) mitgeführt werden. Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
1b. Impfnachweis
Alternativ: Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage und höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Es sei denn, aus dem Impfnachweis geht hervor, dass eine Auffrischungsimpfung (Booster) verabreicht wurde. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
1c. Genesenennachweis
Alternativ: Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
2. Corona Warn-App
Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App „Radar COVID“ zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
3. Zutritt Flughafengebäude
Bitte beachten Sie auch, dass der Zutritt zum Flughafenterminal für Nicht-Reisende verboten ist. Nur Passagiere und Begleitpersonen, die einen hilfsbedürftigen Passagier begleiten, dürfen das Terminalgebäude betreten.