Reiseinformationen
Aktuelle Meldungen
Hier haben wir wichtige aktuelle Meldungen für Sie zusammengefasst.
- Alle aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Condor den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes unterliegt.
Informationen für die Ein- und Ausreise nach Sansibar
Ab 1. Oktober 2024 sind alle einreisenden Gäste in Sansibar verpflichtet, eine obligatorische Einreiseversicherung der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) für die Dauer des Aufenthalts (bis zu 92 Tage) abzuschließen und auf Anfrage nachzuweisen.
- Diese Versicherung kann nur bei der ZIC über https://visitzanzibar.go.tz abgeschlossen werden. Andere internationale Reiseversicherungspolicen werden nicht akzeptiert.
- Jeder Reisende ab 3 Jahren (ausgenommen Tansanische Staatsbürger) muss im Vorfeld der Reise die Versicherung abschließen.
- Preise: 44 USD für Erwachsene ab 18 Jahren; 22 USD für Kinder bis 17 Jahre, Infants bis einschließlich 2 Jahre sind über die Versicherung der Eltern abgedeckt.
- Falls keine gültige Einreiseversicherung der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) vorliegt, darf in Sansibar nicht eingereist werden und die Gäste müssen auf eigene Kosten umgehend zurückreisen.
Stand: 30.09.2024, 13:00 Uhr CET
Aktuell längere Wartezeiten bei der Condor Kundenhotline
Aufgrund des aktuell erhöhten Anrufvolumens im Condor Servicecenter kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten für Anrufer der Condor Kundenhotline. Hierfür bitten wir um Verständnis. Condor setzt alles daran, das Anliegen Ihrer Gäste schnellstmöglich zu bearbeiten.
Weitere Informationen zu Condor Flügen und Services finden Sie auch hier auf unserer Webseite.
Stand: 16. August 2024, 11:00 Uhr CET
Aktuelle Informationen zur Lage im Nahen Osten
Condor beobachtet die Entwicklungen im Nahen Osten genau. Flüge nach Beirut werden aufgrund der aktuellen politischen Lage vor Ort zunächst ausgesetzt.
Stand: 9. August 2024
Insolvenz FTI am 3. Juni 2024
Der Reiseveranstalter FTI hat am 3. Juni 2024 Insolvenz angemeldet und Reisen storniert. Betroffen sind die Marken FTI Touristik Deutschland, Österreich, Schweiz, BigXtra, FTI Voyages, FTI Reizen. Wie alle anderen Fluggesellschaften darf auch Condor keine Reisenden, die eine nun stornierte Pauschalreise mit einer der genannten FTI-Marken gebucht haben, zu ihrem Urlaubsort befördern. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu Ihrer anstehenden Reise direkt an FTI.
Alle Gäste können ihren gebuchten Rückflug hingegen ganz regulär antreten, auch wenn die Reise seitens FTI storniert wurde. Wenn der Rückflug seitens des Gastes umgebucht wird, beispielsweise auf ein früheres Datum, fällt der reguläre Ticketpreis an.
FTI hat für Kundinnen und Kunden unter www.fti-group.com/de/insolvenz eine Support-Website sowie unter +49 (0) 89 / 710 45 14 98 eine Support-Hotline eingerichtet, wo alle weiteren Informationen, auch zu Ansprüchen an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), zur Verfügung gestellt werden.
Stand: 4. Juni 2024
Vermeidung des russischen und ukrainischen Luftraums
Condor überfliegt auf keiner ihrer Verbindungen den russischen oder ukrainischen Luftraum.