Reiseinformationen

USA und Kanada

Hier finden Sie aktuelle Sicherheitsvorschriften sowie Informationen zu elektronischen Geräten und Gepäckkontrollen für Reisen in die USA und nach Kanada.

Flüssigkeiten

Mitnahme von Flüssigkeiten

Für USA- und Kanada-Flüge gelten dieselben Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten (LAG) wie in der EU. Für USA-Flüge gelten erhöhte Sicherheitsvorschriften, die u. a. die Fluggast- und Handgepäckkontrollen betreffen. Es wird daher empfohlen, mehr Zeit einzuplanen als bei Abflügen in andere Länder.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung. Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte auf diesen Seiten noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.

Elektronische Geräte und pulverähnliche Substanzen

Auf Condor Flügen in Richtung USA und Puerto Rico gelten zusätzliche Sicherheitsbestimmungen. Unter anderem können elektronische Geräte Kontrollen unterzogen werden. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass diese Geräte aufgeladen sind und legen Sie diese unverpackt bzw. ohne Hülle an den Kontrollstellen vor.

Auch möchten wir Sie bitten, auf die Mitnahme von pulverähnlichen Substanzen nach Möglichkeit ganz zu verzichten oder diese im aufzugebenden Gepäck zu verstauen. Behälter mit einem Inhalt größer als 350 ml sind im Handgepäck für Flüge in die USA grundsätzlich nicht mehr erlaubt! Ausnahmen gelten für aus medizinischen Gründen verschriebene Produkte oder für Babynahrung.

Da diese zusätzlichen Sicherheitskontrollen generell viel Zeit in Anspruch nehmen können, empfehlen wir ausreichend Zeit einzuplanen.

Elektronische Geräte in der Sicherheitskontrolle

Gepäckkontrollen bei der Ausreise

Es ist in den USA gesetzlich erlaubt, dass alle aufgegebenen Gepäckstücke bei der Ausreise geöffnet und gegebenenfalls durchsucht werden dürfen. Sie werden erst durch eine Benachrichtigung im Koffer davon in Kenntnis gesetzt.

Gepäckstücke, die von der TSA (Travel Security Administration) nicht geöffnet werden können, werden aufgebrochen! Die TSA übernimmt keine Haftung für den dabei entstandenen Schaden oder den Verlust von Eigentum.

Wir raten Ihnen deshalb, Ihre Gepäckstücke nicht zu verschließen und keine Wertsachen in Ihrem auszugebenden Gepäck zu deponieren, da auch Versicherungen nicht für den eventuellen Schaden aufkommen.

Im Fachhandel erhalten Sie Schlösser, die von der TSA mit einem Spezialschlüssel geöffnet werden können.

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