Ist eine Reise-Krankenversicherung nötig?
Auf jeden Fall. Über den Online-Arzt-Service der HanseMerkur können Sie bereits bei ersten Beschwerden bequem per Telemedizin medizinischen Rat einholen – ganz ohne lange Wartezeiten oder Sprachbarrieren vor Ort. Hier geht es zum Online-Arzt (Termin vereinbaren). Außerdem erhalten Sie mit einer Reise-Krankenversicherung im Ausland die Behandlung als Privatpatient mit freier Arzt- und Krankenhauswahl.
Bis wann kann ich eine Reiseversicherung abschließen?
Produkte mit einer Reise-Rücktrittsversicherung (RRV) müssen spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wenn zwischen der Buchung und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, sollte die Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag (Mo. - Sa.) nach der Buchung abgeschlossen werden. Produkte ohne Reise-Rücktrittsversicherung können jederzeit vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Wir empfehlen daher, die Reiseversicherung direkt bei der Buchung Ihrer Reise abzuschließen.
Wo kann ich eine Reiserücktritt-Versicherung buchen?
Sie können eine Reiseschutzversicherung direkt bei der Flugbuchung abschließen. Alternativ, falls Sie schon einen Flug gebucht haben, können Sie die Versicherung hier hinzufügen.
Kann ich die Reiseversicherung noch abschließen, nachdem ich meinen Flug gebucht habe?
Ja, Sie können eine Reiseversicherung bis zu 24 Stunden vor Ihrem Abflug hinzufügen.
Was deckt die Reiseversicherung von HanseMerkur ab?
Die Reiseversicherung von Condor Partner HanseMerkur deckt eine Vielzahl von Situationen ab. Dazu gehören Krankheit, Flugausfall und Gepäckverlust.
Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Versicherung?
Nur bei ambulanten Erkrankungen fällt ein Selbstbehalt von 20 % (mind. 25 €) an. Und bei den Jahresversicherungen gibt es generell keinen Selbstbehalt.
Warum ist eine Versicherung auf einer Kreditkarte nicht immer ausreichend?
Sie bieten oft nur begrenzte Leistungen, hohe Selbstbehalte und viele Ausschlüsse. Etwa bei den Risikopersonen oder bestimmten Aktivitäten. Zudem greift der Schutz oft nur, wenn die Reise vollständig mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Hier ist eine kleine Checkliste:
- Muss die gesamte Reise mit der Kreditkarte bezahlt werden?
- Ist die Familie mitversichert?
- Wie hoch ist der Selbstbehalt?
- Ist in der Reise-Krankenversicherung ein medizinisch sinnvoller Rücktransport oder nur ein „notwendiger Rücktransport“ enthalten?
- Greift der Reiseschutz auch bei Pandemien und Reisewarnungen?
Kann ich mich im Ernstfall auf den 24/7 Notfall-Service und weitere Unterstützung verlassen?
Im Notfall stehen Ihnen der Notfall-Service der HanseMerkur rund um die Uhr zur Verfügung. Z.B. wird dort bei der Organisation medizinischer Hilfe unterstüzt, bei Verständigungsproblemen mit Ärzten geholfen und Sie werden während des gesamten Krankheitsfalls betreut. Selbstverständlich ist auch ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport in die Heimat abgesichert. So können Sie sicher sein, dass im Ernstfall alles getan wird, damit Sie schnell wieder gesund werden und gut nach Hause zurückkehren. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den 24-Stunden-Reise-Notruf anzurufen, können Sie hier auch eine schriftliche Mitteilung senden. Außerdem können Sie sich auch medizinischen Rat bequem per Telemedizin einholen. Hier geht es zum Online-Arzt (Termin vereinbaren).
An wen kann ich mich im Notfall wenden: Online-Arzt und Notfall-Service
Mit dem Online-Arzt (Termin vereinbaren) der HanseMerkur erhältst Du weltweit schnell und unkompliziert medizinischen Rat per Telemedizin – ganz bequem per Smartphone, Tablet oder Laptop.
Sollte mehr Unterstützung nötig sein, stehen Ihnen der 24/7 Notfall-Service zur Seite: von der Organisation medizinischer Hilfe, über Unterstützung bei Sprachbarrieren bis hin zum medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den 24-Stunden-Reise-Notruf anzurufen, können Sie hier auch eine schriftliche Mitteilung senden.