Reiseversicherung

Auf jeden Fall gut abgesichert: Mit dem Reiseschutz der HanseMerkur starten Sie entspannt in Ihren Urlaub. Buchen Sie den für Sie passenden Reiseschutz direkt zu Ihrem nächsten Condor Flug hinzu. Sollten Sie bereits einen Flug gebucht haben, können Sie hier Ihren Versicherungsschutz bequem nachträglich hinzufügen. Wichtig ist, dass bei Abschluss der Versicherung der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin volljährig sein muss!

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass in einigen Ländern, wie z. B. in Tansania, unabhängig von Ihrer eigenen Reiseversicherung, zusätzliche, lokale Reiseversicherungen verpflichtend sind. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise eigenständig über die geltenden Bestimmungen.

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Sie haben die Wahl

Übersicht der Einmalversicherungsprodukte

Versicherungsbedingungen & Produktinformationen

Jahresversicherungen

Ob spontaner Wochenendausflug oder zweiwöchiger Sommerurlaub. Mit einer Jahresreiseversicherung sind Sie und Ihre Familie das ganze Jahr über bestens geschützt. Sie können so oft verreisen, wie Sie möchten, und sind dabei immer abgesichert. Müssen Sie eine Reise unerwartet absagen, übernimmt die HanseMerkur die  Stornokosten. Auch bei verspätetem Reiseantritt oder vorzeitiger Rückkehr erstattet die HanseMerkur die zusätzlichen Ausgaben. Wählen Sie den für sich am besten passenden Reiseschutz für mehrere Reisen gleich hier aus.

Übersicht der Jahresversicherungs-Produkte

Hier finden Sie weitere Produktinformationen zu den Jahresversicherungen
Die Versicherungsbedingungen stehen Ihnen im Buchungsprozess des jeweiligen Produktes zur Verfügung. 

Information zu Ihrer Reiseversicherung

Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Reiseschutz-Vermittlungstätigkeit eine Beratung an. Für diese Tätigkeit erhalten wir Provisionen sowie andere Zuwendungen, die in der Versicherungsprämie bereits enthalten sind.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: +49 (0)180 600 5850 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
Registerabruf unter www.vermittlerregister.info

Auf der oben genannten Webseite können Sie mithilfe der folgenden IHK-Registrierungsnummer das Online-Vermittlungsregister für Versicherungen durchsuchen: D-BRHB-RIMXM-07

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder –vermittlern: Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Reiseversicherung HanseMerkur

Gut versichert ist der Urlaub viel entspannter!



Häufig gestellte Fragen

Bis wann kann ich eine Reiseversicherung abschließen?

Produkte mit einer Reise-Rücktrittsversicherung (RRV) müssen spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wenn zwischen der Buchung und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, sollte die Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag (Mo. - Sa.) nach der Buchung abgeschlossen werden. Produkte ohne Reise-Rücktrittsversicherung können jederzeit vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Wir empfehlen daher, die Reiseversicherung direkt bei der Buchung Ihrer Reise abzuschließen.

Wo kann ich eine Reiserücktritt-Versicherung buchen?

Sie können eine Reiseschutzversicherung direkt bei der Flugbuchung abschließen. Alternativ, falls Sie schon einen Flug gebucht haben, können Sie die Versicherung hier hinzufügen. 

Kann ich die Reiseversicherung noch abschließen, nachdem ich meinen Flug gebucht habe?

Ja, Sie können eine Reiseversicherung bis zu 24 Stunden vor Ihrem Abflug hinzufügen.

Was deckt die Reiseversicherung von HanseMerkur ab?

Die Reiseversicherung von Condor Partner HanseMerkur deckt eine Vielzahl von Situationen ab. Dazu gehören Krankheit, Flugausfall und Gepäckverlust.

Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Versicherung?


Nur bei ambulanten Erkrankungen fällt ein Selbstbehalt von 20 % (mind. 25 €) an. Und bei den Jahresversicherungen gibt es generell keinen Selbstbehalt.

Warum ist eine Versicherung auf einer Kreditkarte nicht immer ausreichend?

Sie bieten oft nur begrenzte Leistungen, hohe Selbstbehalte und viele Ausschlüsse. Etwa bei den Risikopersonen oder bestimmten Aktivitäten. Zudem greift der Schutz oft nur, wenn die Reise vollständig mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Hier ist eine kleine Checkliste: 

  • Muss die gesamte Reise mit der Kreditkarte bezahlt werden?
  • Ist die Familie mitversichert?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Ist in der Reise-Krankenversicherung ein medizinisch sinnvoller Rücktransport oder nur ein „notwendiger Rücktransport“ enthalten?
  • Greift der Reiseschutz auch bei Pandemien und Reisewarnungen?

 

 

 



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