
Einreisebestimmungen
Tansania*
Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge auf die Tansania finden Sie in der folgenden Tabelle.
Visum online beantragen
Für die Reise nach Tansania benötigen Sie ein Visum. Beantragen Sie es ganz einfach und bequem gleich hier.
Vor der Reise
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Sie benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn Sie am gleichen Kalendertag in ein Drittland weiterreisen und sich bis zum Abflug nur im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Ein E-Visum kann vor der Einreise online beantragt werden.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Aus Sicherheitsgründen wird von nicht notwendigen Reisen in die unmittelbare Grenzregion Mosambiks (südlicher Teil der Region Mtwara) abgeraten.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Vor der Einreise
Die Einreise ist gestattet.
Reisende aus Uganda und der Demokratischen Republik Kongo müssen vor Ankunft in Tansania (Festland) eine sogenannte 'Traveller's Surveillance Form' ausfüllen. Der dadurch generierte QR-Code ist den Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Die Durchreise ist gestattet.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Ein Testnachweis ist weder auf dem Festland noch auf Sansibar vor oder nach der Einreise vorzulegen. Reisende können jedoch stichprobenartig zu einem Schnelltest aufgefordert werden.
Personen, die bei Ankunft Symptome zeigen, müssen sich isolieren.
Derzeit ist keine Quarantäne erforderlich. Lediglich Reisende mit Symptomen müssen sich isolieren.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Derzeit ist kein Impfnachweis erforderlich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Derzeit ist kein Impfnachweis erforderlich.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Vor Ort
Vor Ort gibt es nur Erleichterungen für negativ Getestete.
Bei Einreise von Sansibar auf das Festland ist unter Umständen ein negatives Schnelltestergebnis vorzulegen.
Aktueller Wert: 1. Vorwoche: 0
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Beim Transfer von Sansibar nach Festland Tansania ist unter Umständen die Vorlage eines negativen Schnelltests erforderlich. Derzeit gibt es ansonsten keine weiteren COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Die Bevölkerung ist aufgerufen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Regeln des Social Distancing zu berücksichtigen, jedoch besteht keine Maskenpflicht im öffentlichen bzw. privaten Raum.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Bars und gastronomische Betriebe sind geöffnet.
Hotels sind geöffnet.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Angaben von Veranstaltern zufolge werden Wandertouren im Nationalpark Kilimandscharo unter Beachtung umfangreicher Hygieneregeln und mit auf behördliche Anweisung geschultem Personal durchgeführt.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Internationale Reisen am internationalen Flughafen in Daressalam sowie mit inländischen Flügen sind möglich. Reisende müssen eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet, sind unter Umständen Test- und Quarantänemaßnahmen einzuhalten.
Ausreise
Einige Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise einen negativen COVID-19-Test. Dieser kann vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden. Termine können online gebucht werden. Reisende sollten beachten, dass Testergebnisse häufig nicht rechtzeitig vorliegen und nur negative Ergebnisse übermittelt werden.
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.