Ein weißer Sandstrand mit Palmen auf Barbados

Einreisebestimmungen

Barbados*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Barbados finden Sie in der folgenden Tabelle.

Vor der Reise

Sofern eine Reisedauer von 90 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

Transitreisende müssen im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Eine Verlängerung des Aufenthalts kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

COVID-19-bedingt gibt es seitens des Auswärtigen Amtes für Geschäftsreisende keinen gesonderten Reisehinweis in Bezug auf Abraten oder Reisewarnungen. Es wird generell zu besonderer Vorsicht geraten. Dieser Hinweis bezieht sich ausschließlich auf COVID-19 und ist unabhängig von etwaigen sicherheitsbedingten Reisehinweisen. Einreisebestimmungen und Einschränkungen vor Ort entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Kategorien.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.

Vor der Einreise

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Der Transit ist gestattet.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Derzeit besteht keine Quarantänepflicht.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es liegen keine Anmerkungen vor.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Aktueller Wert: 1. Vorwoche: 2

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Momentan gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein Mund-Nasen-Schutz ist lediglich in Gesundheitseinrichtungen verpflichtend.

Geschäfte dürfen öffnen.

Restaurants und ähnliche Betriebe dürfen wieder öffnen.

Hotels dürfen öffnen.

Veranstaltungen dürfen stattfinden.

Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet.

Der ÖPNV darf wieder mit Maximalkapazität betrieben werden

Der kommerzielle Flugverkehr nach/aus Barbados wurde in eingeschränktem Umfang wieder aufgenommen. An Flughäfen besteht unter Umständen weiterhin Maskenpflicht.

Reisende, die auf Barbados positiv auf COVID-19 getestet werden, müssen sich für 7 Tage selbst isolieren.

Ausreise

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.