Kenia Flüge Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen

Kenia*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Kenia finden Sie in der folgenden Tabelle.

Visum online beantragen

Für die Reise nach Kenia benötigen Sie ein Visum. Beantragen Sie es ganz einfach und bequem gleich hier.

Vor der Reise

Es besteht die Möglichkeit ein East African Visa zu erhalten, das zur mehrfachen Einreise nach Kenia, Uganda und Ruanda gültig ist. Die Kosten belaufen sich auf 101 US-Dollar. Das nur für Kenia gültige, elektronische Visum für Kenia kostet 51 US-Dollar. Alle Visa sind hier elektronisch zu beantragen.

Kinder unter 16 Jahren in Begleitung der Eltern benötigen kein Visum. Ansonsten erhalten sie es kostenfrei.

Ein Transitvisum ist für alle visumpflichtigen Personen notwendig.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Visa können nur online beantragt werden.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Von Reisen in die folgenden Gebiete der North-Rift-Region wird derzeit dringend abgeraten:

-       Korkoron Hills, Tandare Valley und Silale Gorges in Baringo County;

-       Mukogodo Forest, Kamwenje, Warero und Ndonyoriwo, Lekuruki Hills, Losos und Kiape Caves und Sieku Valley in Laikipia County;

-       Ltungai Conservancy, Longewan, Nasuur, Lochokia und Lekadaar Escarpmenst, Lolmolok Caves, Pura Valley, Malaso Escarpment und Suguta Valley in Samburu County;

-       Kapebok, Nakwamoru, Lebokat, Ombollion, Nadome und Kamur Caves in Turkana County sowie Turkwell Escarpment an der Schnittstelle zu West Pokot und Turkana Counties.

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia (ca. 100 km Entfernung zur Grenze), einschließlich der Provinz Lamu, wird dringend abgeraten. Von nicht erforderlichen Reisen nach Lamu Island und Manda Island wird ebenfalls abgeraten.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.

Vor der Einreise

Die Grenzen mit Uganda, Somalia und Tansania sind wieder geöffnet. Die Einreise ist gestattet.

Den neuesten Einreisebestimmungen vom 02.09.2022 zufolge brauchen nun auch Ungeimpfte keinen Ausnahmegrund mehr, um einreisen zu dürfen. Es bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen (siehe nachfolgende Kategorien).

Reisende können den Test- bzw. Impfnachweis vor Ankunft online auf die Global Haven Webseite hochladen.

Lediglich Reisende mit Symptomen müssen die Passenger Locator Form auf der 'Jitenge'- Platform ausfüllen. Der dort generierte QR-Code ist am Flughafen vorzuzeigen. Auch die Jitenge MoH Kenya-App kann hierfür genutzt werden.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Der Transit ist gestattet.

Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.

Bei Einreise vorzulegen: PCR-Test. Durchführung der PCR-/LAMP-/TMA-Tests vor Einreise: 72 Stunden.
Minderjährige bis zum Alter von und einschließlich 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Auch für den Transitaufenthalt ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen. Die Testergebnisse können über die Zertifizierungswebsite "Global Haven" hochgeladen werden. Eine genaue Anleitung des Zertifizierungsverfahrens ist verfügbar. Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.

Reisende ohne Testnachweis oder mit Symptomen werden bei Einreise einem kostenpflichtigen (30$) Schnelltest unterzogen. Bei einem positiven Ergebnis erfolgt ein PCR-Test (50$) und müssen sich Reisende in Quarantäne begeben.

Eine Quarantäne ist derzeit nicht erforderlich.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Als vollständig geimpft gelten in aller Regel Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).

Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes kann über die Zertifizierungswebsite "Global Haven" hochgeladen werden. Vollständig Geimpfte sind von der Vorlage des PCR-Tests befreit.

Reisende ohne Impfnachweis oder mit Symptomen werden bei Einreise einem kostenpflichtigen COVID-19-Test unterzogen. Bei einem positiven Testergebnis besteht Quarantänepflicht.

Achtung: Unter Umständen ist für Hotelaufenthalte ein Impfnachweis vorzulegen

Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen.

Die Impfung muss 14 Tage vor Einreise abgeschlossen worden sein.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise. Die Impfung muss 14 Tage vor Einreise abgeschlossen worden sein.

Als vollständig geimpft gelten in aller Regel Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).

Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes kann über die Zertifizierungswebsite "Global Haven" hochgeladen werden. Vollständig Geimpfte sind von der Vorlage des PCR-Tests befreit.

Reisende ohne Impfnachweis oder mit Symptomen werden bei Einreise einem kostenpflichtigen COVID-19-Test unterzogen. Bei einem positiven Testergebnis besteht Quarantänepflicht.

Achtung: Unter Umständen ist für Hotelaufenthalte ein Impfnachweis vorzulegen

Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Quarantäne bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es gibt keine Quarantäne für Genesene bei Einreise.

Personen, die von COVID-19 genesen sind, müssen dies durch ein ärztliches Attest belegen.

Genesene sind von der Vorlage eines Impfnachweises bei Einreise befreit.

Vor Ort

Vor Ort gibt es Erleichterungen nur für Geimpfte.

Impfnachweise sind nach Aussagen des Auswärtigen Amtes unter Umständen bei Großveranstaltungen sowie Veranstaltungen in Innenräumen erforderlich.

Aktueller Wert: 2. Vorwoche: 2

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Die Maskenpflicht wurde aufgehoben. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sollte weiterhin eingehalten werden.

Kontaktbeschränkungen wurden ebenfalls aufgehoben.

Viele Geschäfte dürfen öffnen.

Restaurants und Bars sind geöffnet.

Hotels dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneauflagen öffnen.

Unter Umständen ist ein Impfnachweis vorzulegen.

Veranstaltungen sowie Meetings dürfen wieder in voller Kapazität stattfinden.

Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. Kapazitätsbeschränkungen wurden aufgehoben.

In öffentlichen Verkehrsmitteln kann u.U. das Tragen einer Maske auch weiterhin verlangt werden.

Der internationale Flugbetrieb wurde wieder aufgenommen. Einschränkungen hinsichtlich des Flugplans sind möglich.

Für Inlandsflüge innerhalb Kenias wird derzeit kein negativer COVID-19-Test benötigt. Die Regierung hat jedoch eine digitale Reiselokalisierung für Inlandsflüge eingeführt, bei der ein QR-Code generiert wird, welcher bei Ankunft vorgelegt werden muss.

Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet, sind unter Umständen Test- und Quarantänemaßnahmen einzuhalten.

Ausreise

Termine für PCR-Tests, welche für das Rückreiseland nötig sind, können hier gebucht werden. In anderen Quellen heißt es, dass ein Test (falls für das Zielland benötigt) in der Port Health-Einrichtung des Gesundheitsministeriums am Flughafen durchgeführt werden muss.

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten müssen generell bereits bei der Einreise die entsprechenden Testnachweise vorlegen. In diesem Fall ist nur ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) zugelassen. Ein Impf- bzw. Genesenennachweis ersetzt nicht das negative Testergebnis.

Bei der Rückkehr aus Virusvarianten-Gebiete gibt es außerdem keine Ausnahmen für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.