Ein steiler Küstenabschnitt mit Häusern in Agadir, im Hintergrund das Meer

Einreisebestimmungen

Marokko*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Marokko finden Sie in der folgenden Tabelle.

Vor der Reise

Sofern eine Reisedauer von 90 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum für den Schengenraum, die USA, das Vereinigte Königreich, Japan, Kanada, Australien, Neuseeland oder Schweiz besitzen, können ein eVisum beantragen. Selbiges gilt für Inhaber eines Aufenthaltstitels der Vereinigten Arabischen Emirate.

Die Bearbeitungszeit für ein E-Visum beträgt in der Regel 3 Arbeitstage, bei einem Expressvisum 1 Arbeitstag.

Die hier angegebene Bearbeitungsdauer setzt voraus, dass alle benötigten Unterlagen eingereicht und die Antragsgebühren bezahlt wurden.

eVisa Marokko

Visumgebühren

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Eine Aufenthaltsverlängerung kann u.U. bei der lokalen Polizeistation beantragt werden.

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in die Westsahara dringend abgeraten.

Zusätzlich wird von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien abgeraten, mit Ausnahme der Touristenstrecken nach Zagora (Draa-Tal) und Erfoud/Merzouga.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.

Vor der Einreise

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Die Landgrenzen zu Algerien sind aktuell geschlossen. Derzeit ist unklar, ob ein Grenzübertritt nach/aus Mauretanien möglich ist.

Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Der Transit ist ohne COVID-19-bezogene Einschränkungen gestattet.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Es kann bei der Einreise für alle Personen ab 6 Jahren zu einem zufällig durchgeführten Schnelltest kommen.

Bei einer positiven Testung am Flughafen ist eine Quarantäne in der gebuchten Unterkunft einzuhalten.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es liegen keine Anmerkungen vor.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Vor Ort

Vor Ort gibt es Erleichterungen nur für Geimpfte.

Der Notstand wurde am 28.02. aufgehoben. Was dies für Implikationen bezüglich der Regeln vor Ort mit sich führt, ist uneindeutig.

Es ist ein Impfpass u.a. für Inlandsreisen sowie für den Zutritt zu Hotels, Gastronomiebetrieben, öffentlichen Verwaltungsgebäuden, Sportstudios und anderen öffentlichen Orten erforderlich.

Achtung: Der Impfnachweis verliert seine Gültigkeit, wenn der Inhaber vier Monate nach Erhalt der zweiten Impfdosis nicht erneut geimpft worden ist.

Personen, die ihre vollständige Impfung im Rahmen des nationalen marokkanischen Impfprogramms erhalten haben, können sich einen digitalen Impfpass herunterladen. Dieser befähigt in Marokko Geimpfte, ohne Einschränkungen im Inland zu reisen.

Aktueller Wert: 14. Vorwoche: 6

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Der Notstand wurde am 28.02. aufgehoben. Was dies für Implikationen bezüglich der Regeln vor Ort mit sich führt, ist uneindeutig.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Der Notstand wurde am 28.02. aufgehoben. Die Maskenpflicht ist aufgehoben.

Es bestehen keine Einschränkungen.

Es bestehen keine Einschränkungen.

Es bestehen keine Einschränkungen.

Es bestehen keine Einschränkungen.

Es bestehen keine Einschränkungen.

Es bestehen keine Einschränkungen.

Es bestehen keine Einschränkungen.

Bei Anzeichen oder Symptome von COVID-19, werden Reisende gebeten, die Hotline des marokkanischen Gesundheitsministeriums unter +212 (0)8-01-00-47-47 anzurufen (Assistenz auf Englisch, Französisch und Arabisch). Sollte der Bedarf für Übersetzungen bestehen, so ist +212 (0) 537 63 33 33 zu wählen.

Ausreise

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.