Mexiko

Einreisebestimmungen

Mexiko*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Mexiko finden Sie in der folgenden Tabelle.

Vor der Reise

Sofern eine Reisedauer von 180 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Bei Ankunft können Reisende die geplante Dauer ihres Aufenthaltes angeben, wenn diese nicht 180 Tage übersteigt. In der Regel werden Einreisestempel für einen Aufenthalt von 30, 60 oder 90 Tage ausgestellt.

Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Die gestattete Aufenthaltsdauer darf nicht verlängert werden.

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Von nicht notwendigen Reisen in den Bundesstaat Guerrero wird (mit Ausnahme von Ixtapa-Zihuatanejo und der Stadt Taxco) aufgrund des Hurrikans „Otis" derzeit abgeraten.

Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in folgende Regionen dringend abgeraten:

- Bundesstaat Colima, mit Ausnahme von Manzanillo, bei Anreise per Schiff oder Flugzeug

- Bundesstaat Guerrero, mit Ausnahme von Ixtapa-Zihuatanejo bei Anreise per Flugzeug und der Stadt Taxco, sofern An- und Abreise bei Tag erfolgt.

- Im Bundesstaat Michoacán die Gebiete westlich der Landeshauptstadt Morelia

- Bundesstaat Sinaloa, mit Ausnahme von Mazatlán, dort Zona Dorada und historisches Zentrum, bei direkter An- und Abreise per Flugzeug sowie Los Mochis/ Bahnstrecke des „El Chepe“

- Bundesstaat Tamaulipas, nördlich von Ciudad Victoria

- Bundesstaat Zacatecas

- Grenzregion zu den USA für über das erforderliche Minimum für Ein- und Ausreise hinausgehende Aufenthalte.

Von Reisen in folgende Regionen wird abgeraten:

- Bundesstaat Guanajuato: Reisen südwestlich der Bundesstraße 45D, einschließlich Celaya, Salamanca und Irapuato. Hier kommt es vermehrt Sicherheitsvorfällen und drogenbedingten Gewaltdelikten.

- Bundesstaat Chiapas: Reisen auf der Bundesstraße 199, die Palenque mit San Cristobal de las Casas verbindet. Auf dieser Strecke kommt es oft zu Überfällen.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.

Vor der Einreise

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Für Einreisende, die Symptome aufweisen, kann eine Quarantäne angeordnet werden oder es kann eine Einreise verweigert werden.

Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Der Transit ist ohne COVID-19-bezogene Einschränkungen gestattet.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Es gibt keinerlei Quarantäne-Vorschriften. Die Selbstisolation im Verdachtsfall wird dennoch ausdrücklich empfohlen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es liegen keine Anmerkungen vor.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Aktueller Wert: 24. Vorwoche: 14

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

In der "gelben" Zone dürfen Supermärkte und Märkte öffnen. In der "roten" Zone gelten weitreichende Einschränkungen. Es dürfen nur lebensnotwendige Betriebe geöffnet bleiben.

Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.

In "roten Zonen" ist nur Lieferservice erlaubt, in "gelben Zonen" dürfen Restaurants wieder öffnen.

Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.

Hotels in "roten" Regionen bleiben geschlossen und sind nur für systemrelevante Arbeit mit 25 % Kapazität geöffnet, während Hotels in "gelben" Regionen mit 75 % Auslastung wieder öffnen dürfen.

Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.

In Regionen, die als "rot" eingestuft werden, bleiben Veranstaltungen untersagt. In "gelben" Regionen sind kulturelle Veranstaltungen mit Kapazitätsbeschränkungen möglich.

Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.

In "gelben" Zonen dürfen Sport und Freizeiteinrichtungen mit bis zu 75 % ihrer Kapazität öffnen. In "roten" Zonen haben diese Einrichtungen geschlossen. Viele Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind in Mexiko-Stadt wieder geöffnet.

Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.

Das Auswärtige Amt rät von der Nutzung des ÖPNV, einschließlich Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich wegen der hohen Infektionsgefahr ab. In Baja California Sur sind medizinische Masken im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend.

Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.

Die inländischen und internationalen Flughäfen Mexikos sind geöffnet.

Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet, sind unter Umständen Test- und Quarantänemaßnahmen einzuhalten.

Die mexikanische Regierung empfiehlt den Download der Regierungsapp "COVID-19MX". Viele lokale Krankenhäuser, Kliniken und Labore bieten private Tests für Reisezwecke an.

Ausreise

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.