
Einreisebestimmungen
Deutschland*
Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Deutschland finden Sie in der folgenden Tabelle.
Vor der Reise
Das Auswärtige Amt gibt keine Reiseempfehlungen für Deutschland aus.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Vor der Einreise
Für Einreisen nach Deutschland sind keine 3G-Nachweise mehr notwendig.
Aus Virusvariantengebieten wird ein Nachweis (Test/Impfung) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Beförderung ausgeschlossen.
Die aktuelle Coronavirus-Einreiseverordnung wurde bis mindestens 07.04.2023 verlängert.
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Eine Nachweispflicht gilt derzeit nicht.
Für die Ein-/Rückreise nach Deutschland gilt Folgendes: Sofern das RKI einzelne Länder oder Regionen als Hochrisikogebiete bzw. Virusvariantengebiete ausweist, gelten für diese wieder die Quarantänenregelungen laut Einreiseverordnung.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Die wichtigsten Fragen zum Thema Impfen beantwortet auch das RKI.
Seit 07.12.2022 gelten Personen, die mit dem chinesischen Impfstoff Sinovac geimpft wurden, ebenfalls als vollständig geimpft.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Impfen beantwortet auch das RKI.
Seit 07.12.2022 gelten Personen, die mit dem chinesischen Impfstoff Sinovac geimpft wurden, ebenfalls als vollständig geimpft.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Vor Ort
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Aktuell gelten nur noch die sog. Basisschutzmaßnahmen und somit in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens kaum noch Einschränkungen.
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Aktuelle Zahlen bezüglich der Hospitalisierungsrate und weiterer Indikatoren in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.
Aktueller Wert: 570. Vorwoche: 8
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Laut aktuellem Infektionsschutzgesetz, das seit 01.10.2022 bis 07.04.2023 gilt, sind bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen ausgelaufen, und nur noch sog. Basisschutzmaßnahmen in Kraft.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Maskenpflicht besteht nicht mehr.
Geschäfte sind geöffnet.
Es gelten keine Einschränkungen.
Es gelten keine Einschränkungen.
Es gelten keine Einschränkungen.
Es gelten keine Einschränkungen.
Im Fernverkehr müssen keine Masken mehr getragen werden.
Der inländische wie internationale Flugverkehr hat den Normalbetrieb aufgenommen. Die Maskenpflicht wurde aufgehoben.
Reisende sollten sich insbesondere bei Auslandsflügen vor Abflug über die coronabedingten Einreisebestimmungen am Zielort informieren.
Bei einer Infektion empfiehlt das RKI eine Isolierung und Quarantäne von 5 Tagen. Eine Pflicht besteht nicht mehr.
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Die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus ist seit 15.01.22 von sechs auf drei Monate verkürzt.
Ausreise
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.