Einreisebestimmungen
Malediven*
Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge auf die Malediven finden Sie in der folgenden Tabelle.
Reisende müssen spätestens 96 h vor Einreise ein Einreiseformular ('E-Ticket') ausfüllen; der daraufhin generierte QR-Code ist beim Boarding und bei der Ankunft den Behörden vorzuzeigen.
Hier klicken und Einreiseformular aufrufen.
Vor der Reise
Für einen Visumantrag werden unter Umständen folgende Unterlagen benötigt: Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, eines Rückreise-/Weiterreise-Tickets, einer Unterkunft sowie Passbilder und Einladungsschreiben. Zur Beantragung eines Visums für Minderjährige, die allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, wird unter Umständen eine Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Auslandsvertretung.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen, beantragen Sie Ihr Visum bitte bei der Botschaft.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Bei Ankunft erhalten Reisende ein kostenloses Visum, das zu einem Aufenthalt von maximal 30 Tagen berechtigt.
Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.
Aufenthaltsverlängerungen müssen bei den Behörden beantragt werden:
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.
Vor der Einreise
Die Grenzen sind für ausländische Staatsangehörige wieder geöffnet, auch der internationale Passagierverkehr wurde wieder aufgenommen. Der Aufenthalt ist derzeit auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei Ankunft werden Temperaturmessungen durchgeführt. Außerdem werden stichprobenartig Tests durchgeführt. Falls Einreisende Covid-19-Symptome zeigen, müssen sie einen entsprechenden Coronatest auf eigene Kosten machen. Alle Passagiere müssen bei der Ankunft auf den Malediven eine "Immigration Arrival Card" ausfüllen.
Bestätigte Unterkunftsbuchungen sind ebenso wie eine Gesundheitserklärung bei Ankunft vorzulegen. Die Gesundheitserklärung muss innerhalb von 96 Stunden vor Abflug online ausgefüllt werden. Alle Passagiere müssen bei der Ankunft auf den Malediven eine "Immigration Arrival Card" ausfüllen.
Reisenden wird empfohlen folgende Tracing App herunterzuladen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Transits auf den Malediven sind möglich. Sollte der Transit länger als einen Tag dauern muss in ein Transithotel eingecheckt werden.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich am Ankunftsflughafen gegen eine Gebühr erneut testen lassen. Bei der Ankunft können kostenlose Stichprobentests durchgeführt werden.
Für Personen, die mit Touristenvisum anreisen, gilt keine Quarantänepflicht.
Personen, die aufgrund von Symptomen oder stichprobenartig durchgeführter Tests bei Ankunft positiv getestet werden, müssen sich jedoch für 3 bis 14 Tage in Quarantäne begeben.
Die Kosten für die Quarantäne und die Tests müssen von den Reisenden getragen werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es liegen keine Anmerkungen vor.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Vor Ort
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Aktueller Wert: 26. Vorwoche: 15
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Das Tragen einer Maske wird empfohlen, es besteht aber nur eine Pflicht in medizinischen Einrichtungen.
Geschäfte und Märkte sind geöffnet.
Gastronomie kann öffnen.
Der Großteil der Hotels und Resorts auf den Malediven hat geöffnet. Eine Übersicht bietet das Tourismusministerium des Landes auf seiner Webseite.
Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.
Fitness-Studios sind ebenso wie Freizeit- und Kultureinrichtungen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geöffnet.
Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.
Der internationale Passagierverkehr wurde wieder aufgenommen, Inlandsflüge zwischen COVID-freien Inseln sind verfügbar.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet, sind unter Umständen Test- und Quarantänemaßnahmen einzuhalten.
Auf den Malediven kann zur Kontaktverfolgung die Tracing-App TraceEkee heruntergeladen werden.
Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts oder auf COVID-freien Inseln kann ein sogenannter 'Split Stay' beantragt werden (splitstays@tourism.gov.mv).
Ausreise
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.