
Einreisebestimmungen
Ägypten*
Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Ägypten finden Sie in der folgenden Tabelle.
Visum online beantragen
Für die Reise nach Ägypten benötigen Sie ein Visum. Beantragen Sie es ganz einfach und bequem gleich hier.
Vor der Reise
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum für die Einreise.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Bei Beantragung über die Generalkonsulate in Frankfurt, Berlin oder Hamburg sind 22,00 Euro fällig. Weitere Informationen.
Die Plattform Vis2Egypt vertreibt E-Visa. Diese ergänzen lediglich und ersetzen die Erteilung des Visa on arrival nicht.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Aus Sicherheitgründen wird vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Vor der Einreise
Die Einreise ist ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen gestattet.
Personen müssen bei Einreise ein Gesundheitsformular abgeben, welches sie entweder am Flughafen oder im Flugzeug oder vorher ausfüllen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Laut Auswärtigem Amt ist die Weiterreise in andere Länder teilweise eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Bei Ankunft können Gesundheitsprüfungen durchgeführt werden, wenn die Einreisenden Symptome aufweisen. Es können auch zufällig durchgeführte Testungen durchgeführt werden.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es liegen keine Anmerkungen vor.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Vor Ort
Vor Ort gibt es Erleichterungen nur für Geimpfte.
Über den ägyptischen COVID-Pass, "Egypt Health Passport", können Impfungen digital nachgewiesen werden.
Der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden (einschl. Universitäten) nur noch mit einer Impfung möglich.
Aktueller Wert: 0. Vorwoche: 0
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Neue Maßnahmen können jedoch auch sehr kurzfristig verhängt werden.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
In öffentlichen Gebäuden, in Geschäften sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Weiterhin sollen größeren Menschenansammlungen gemieden werden, hygienische Vorsichtsmaßnahmen (Vermeidung von Händeschütteln und Wangenküsse) gelten weiterhin. Es finden stichprobenartige Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei Nichtbefolgung der COVID-Maßnahmen drohen beträchtliche Verwaltungsstrafen.
Die Geschäfte sind geöffnet, es besteht Maskenpflicht.
Gastronomiebetriebe und Bars sind unter Auflagen geöffnet, z.T. gelten weiterhin verkürzte Öffnungszeiten.
Hotels in den touristischen Zonen haben geöffnet, anderswo dürfen Beherbergungsbetriebe nur mit reduzierter Kapazität öffnen.
Große, öffentliche Versammlungen sind verboten.
Fitnesscenter und Sportclubs sind mit eingeschränkter Kapazität geöffnet. Kinos und Theater dürfen mit 70 % Auslastung öffnen.
Alle Museen und archäologischen Stätten sind für Besucher geöffnet, jedoch gibt es Kapazitätsobergrenzen und am Eingang finden Temperaturmessungen statt. Öffentliche Parks und Strände können kurzfristig geschlossen werden.
Der gesamte öffentliche und private Personenverkehr ist eingeschränkt verfügbar. Es besteht Maskenpflicht und jeder zweite Platz im Bus muss leer bleiben. Taxen dürfen maximal zwei Personen befördern (Fahrer und Fahrgäste müssen Schutzmasken tragen) und es gelten strenge Hygienekonzepte. Es dürfen ausgewählte Nil-Kreuzfahrten wieder stattfinden.
Internationale Flugverbindungen, Inlands- und Transitverbindungen sind verfügbar. In Flugzeugen besteht Maskenpflicht.
Reisende, die sich während ihres Aufenthalts in Ägypten mit COVID-19 infizieren, müssen mit einer 14-tägigen Quarantäne rechnen.
Die ägyptische Regierung hat eine englischsprachige Hotline für Touristen eingerichtet, wo Fragen zu Hygiene- und Corona-Schutzmaßnahmen beantwortet werden. Unter der Inlandstelefonnummer 19654 können Urlauber täglich zwischen 9 und 15 Uhr anrufen.
Ausreise
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.