Armenien

Einreisebestimmungen

Armenien*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Armenien finden Sie in der folgenden Tabelle.

Vor der Reise

Sofern eine Reisedauer von 180 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Für eine Aufenthaltsverlängerung muss das Passport and Visa Department der Polizei kontaktiert werden, wo der Antrag eingereicht wird.

Beantragung einer Aufenthaltsverlängerung (PDF, Englisch)

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Aserbaidschan, nämlich in folgende Gebiete/Regionen, wird gewarnt:

   - Provinz Tavush: alle Gebiete östlich der Nationalstraße M16 nördlich von Idschewan (Ijevan),

   - Provinz Ararat: das Dorf Jerasch (Yeraskh) und die M2 zwischen Jerasch und Kerki,

   - Provinz Gegharkunik: alle Gebiete östlich und nordöstlich von Vardenis sowie östlich der Nationalstraße M14 zwischen Vardenis und Drakhtik,

   - Provinz Vayots Dzor: alle Gebiete zwischen Dschermuk (Jermuk) und der Grenze zu Aserbaidschan, einschließlich der Stadt Dschermuk (Jermuk),

   - Provinz Syunik: alle Gebiete nördlich der Nationalstraße M2 sowie alle Gebiete östlich von Goris und ab Goris die gesamte Straße M2 bis Syunik und die Gebiete östlich davon (Grenzgebiet zu Aserbaidschan), sowie ab Kapan die Straße M17 bis zur iranischen Grenze.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.

Vor der Einreise

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es liegen keine Anmerkungen vor.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Aktueller Wert: 0. Vorwoche: 1

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Seit Mitte 2022 gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine besonderen Einschränkungen mehr. Im öffentlichen Leben ist von der Pandemie faktisch nichts mehr zu spüren.

Geschäfte und Einkaufszentren sind ohne spezielle Einschränkungen geöffnet.

Restaurants und Cafés sind geöffnet.

Hotels und private Pensionen sind geöffnet.

Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen dürfen ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen stattfinden.

Fitnesszentren sind geöffnet.

Es sind keine Einschränkungen mehr bekannt.

Der Zvartnots International Airport ist geöffnet.

Die Hotlines des armenischen National Center for Disease Control sind +374 (0) 60 83 83 00, +374 (0)10-550-601 oder +374 (0)10-550-602.

Ausreise

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.