
Einreisebestimmungen
China*
Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach China finden Sie in der folgenden Tabelle.
Vor der Reise
Unter bestimmten Umständen ist ein visumfreier Aufenthalt möglich. Dazu gehören Gruppenreisen über Kreuzfahrthäfen in Shanghai (bis zu 15 Tage).
Ein einmaliger Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden ist ohne Visum möglich. In manchen Städten ist auch ein Aufenthalt von 72 bzw. 144 Stunden möglich. Voraussetzung für alle visumfreien Transitaufenthalte ist die Einreise über einen der vorgeschriebenen Grenzkontrollpunkte sowie die Weiterreise in ein drittes Land, das nicht Startpunkt der Reise war. Es muss entsprechend ein gültiges Ticket und gegebenenfalls ein Visum des Drittlandes vorgelegt werden. Weiterreisen mit Anschlussflügen innerhalb Chinas sind nicht zulässig.
In der Vergangenheit wurden Reisende mit türkischen, irakischen oder pakistanischen Visa im Pass von der Regelung ausgeschlossen und zurückgewiesen worden. Die Entscheidung wird bei der Einreise getroffen.
Antragsteller, die über einen Reisepass verfügen, der nach dem 01.01.2014 ausgestellt wurde, müssen teilweise den abgelaufenen Reisepass zusammen mit dem aktuellen zur Antragstellung vorlegen. Sollte der Pass eingezogen worden sein, muss eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Es muss erklärt werden, welche Länder in den Letzten drei Jahren besucht wurden sowie die Länge des jeweiligen Aufenthalts.
Es werden biometrische Daten aufgenommen (Fingerabdürcke). Dafür fallen Gebühren an. Das Visum muss persönlich beantragt werden.
Reisen, die ausschließlich auf die Insel Hainan führen, können über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan für die Dauer von bis zu 30 Tagen visumfrei durchgeführt werden. Bei Weitereise muss zuvor ein Visum beantragt werden.
Auch bei visumfreien Aufenthalten müssen sich Reisende registrieren. Dies kann von einem Hotel übernommen werden.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Für einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Bei Überziehung der zulässigen Aufenthaltsdauer wird ein Bußgeld pro überzogenen Tag fällig. Ohne Begleichung ist eine Ausreise nicht möglich.
Von nicht notwendigen Reisen nach China wird derzeit abgeraten.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Vor der Einreise
Touristische Reisen nach China sind seit 15.03. wieder möglich. Visa werden wieder ausgestellt und Kreuzfahrtschiffe dürfen in Hainan und Schanghai wieder anlegen. Die Grenzen zu Hongkong und Macao sind bereits seit Februar wieder uneingeschränkt (d.h. ohne Testbestimmungen und täglichen Einreisequoten) geöffnet.
Weitere Informationen (u.a. zur notwendigen sogenannten 'PU'-Einladung der zuständigen Lokalbehörden) finden sich auf der Website des Außenministeriums der VR China.
Seit 08.01. ist für die Einreise ein Gesundheitsformular auszufüllen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Visafreie Transitaufenthalte in China sind seit dem 08.01. wieder möglich.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Bei Einreise vorzulegen: PCR-Test. Durchführung der PCR-/LAMP-/TMA-Tests vor Einreise: 48 Stunden.
Minderjährige bis zum Alter von und einschließlich 5 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen, welcher über das Gesundheitsformular hochgeladen wird. Andere Nachweismöglichkeiten bestehen über WeChat oder der China Customs App.
Sollten Reisende Symptome vorweisen, ist ein Antigentest bei der Einreise durchzuführen, ggfs. wird zusätzlich vor Ort ein Bluttest durchgeführt.
Transitfluggäste haben nach Auskunft der chinesischen Vertretung die Möglichkeit, sich im Transitgebiet an der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center am Flughafen Frankfurt) testen zu lassen, wo Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien angeboten werden. Diese Testergebnisse werden ebenfalls von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Als vollständig geimpft gelten in aller Regel Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Bereits geimpfte Reisende müssen aktuell noch die gleichen Voraussetzungen für eine Einreise erfüllen wie alle anderen Reisenden. Zusätzlich ist die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass hochzuladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle.
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen.
Es gibt keine Quarantäne bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Als vollständig geimpft gelten in aller Regel Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Bereits geimpfte Reisende müssen aktuell noch die gleichen Voraussetzungen für eine Einreise erfüllen wie alle anderen Reisenden. Zusätzlich ist die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass hochzuladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle.
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es gibt keine Quarantäne bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Quarantäne für Genesene bei Einreise.
Für Genesene gelten die selben Testbestimmungen wie für alle anderen Reisenden. Außerdem müssen Genesene eine Gesundheitserklärung (Personal Health Monitoring Formular) einreichen.
Vor Ort
Vor Ort gibt es Erleichterungen für negativ Getestete und Geimpfte.
Seit 07.12. ist für den Zugang zu Orten des öffentlichen Lebens kein PCR-Test mehr nötig. Lediglich Krankenhäuser fordern einen Testnachweis; dieser wird über eine Anwendung bei WeChat eingebunden.
Aktueller Wert: 3. Vorwoche: 4
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Am 08.01.2023 wurden die bislang lokal ergriffenen Maßnahmen landesweit gelockert.
Nachdem im September 2022 kurzzeitig ganze 68 Städte von vollständigen oder teilweisen Lockdowns betroffen waren, wurden die strengen Maßnahmen der "Zero Covid"-Strategie zunächst am 07.12.2022 und dann erneut am 08.01.2023 gelockert. Fortan sollen Lockdown-Maßnahmen nur noch über einzelne Gebäude verhängt werden (anstatt über ganze Stadtviertel oder Städte).
An vielen Orten wie z.B. im öffentlichen Nahverkehr, in Hotels und Restaurants sowie in Wohnkomplexen kann es Temperaturmessungen kommen, sehr häufig müssen hier auch eine Gesundheits-App genutzt oder ein QR-Code gescannt werden. Dies dient der Nachverfolgung von Reisebewegungen.
In Innenräumen muss eine Maske getragen werden. In Parks und auf belebten Plätzen auch im Freien.
In den von COVID-19 und den daraus resultierenden Lockdowns betroffenen Städten und Provinzen kann es lokal zu Einschränkungen bei der Öffnung von Läden und Geschäften kommen.
Lokale Einschränkungen bei der Öffnung von Restaurants in den von COVID-19 und den daraus resultierenden Lockdowns betroffenen Städten und Provinzen sind die Regel.
Am 06.06. haben die meisten gastronomischen Betriebe in Peking wieder den Betrieb aufgenommen, am 30.06. in Shanghai.
Hotels und sonstige Unterkünfte sind geöffnet, allerdings kann es in den von COVID-19 und den daraus resultierenden Lockdowns betroffenen Städten und Provinzen lokal zu Einschränkungen kommen.
In aktuell wenig von COVID-19 betroffenen Regionen ('low risk areas') findet das öffentliche Leben wieder normal statt. An Orten mit neuen Hotspots kann es zu Einschränkungen kommen.
Kultur-, Unterhaltungs- und sportive Einrichtungen sind in den Städten, in denen ein Lockdown herrscht, geschlossen.
In Gebieten mit niedrigem Risiko können Musik- und Kulturveranstaltungen seit November 2022 wieder ohne Begrenzungen stattfinden.
In den Städten und Provinzen, die von COVID-19 und den daraus resultierenden Lockdowns betroffen sind, kann es lokal zu Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr kommen. Grundsätzlich ist der ÖPNV jedoch in Betrieb.
Der inländische Flugverkehr unterliegt im Fall örtlicher Lockdowns immer wieder Einschränkungen. Der Flugverkehr in Städte, die sich im Lockdown befinden, kann u.a. ausgesetzt sein.
Erschwert wird die international Ein- und Ausreise nach und von China durch eine erhebliche Einschränkung des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen. Internationale Flüge von Deutschland nach Peking werden erst wieder seit dem 27.07. durchgeführt. In der Vergangenheit konnten Flüge kurzfristig auf diverse andere Flughäfen umgeleitet werden, wo Gesundheitschecks statt finden. Die Vorschriften ändern sich ständig.
Seit 07.12. kann die Absonderung Im Falle eines positiven Tests auch zuhause erfolgen. Der Aufenthalt in einem staatlichen Quarantäne-Zentrum ist nicht mehr erforderlich. In den meisten Fällen beträgt der Isolationszeitraum 8 Tage.
Ausreise
Momentan ist nichts über einen generellen verpflichtenden COVID-19-Test bei der Ausreise aus China bekannt, allerdings ist die Reise zum Flughafen (v.a. aus von Lockdowns betroffenen Gebieten) in den meisten Fällen nur mit negativem Testergebnis möglich.
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
]Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.