Einreisebestimmungen

Thailand*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge nach Thailand finden Sie in der folgenden Tabelle.

Visum online beantragen

Für die Reise nach Thailand benötigen Sie ein Visum. Beantragen Sie es ganz einfach und bequem gleich hier.

Vor der Reise

Sofern eine Reisedauer von 30 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Thailändische Behörden erlauben auch die Einreise mit einem eVisum.

eVisum Thailand

Sollten Reisende ein Visum bei einer Auslandsvertretung im Vorhinein beantragen, so berechtigt dies zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.

Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Vor der Einreise erteilte touristische Visa berechtigen in der Regel zu einem Aufenthalt von 60 Tagen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Erfolgt eine Ausreise in ein Nachbarland, so verfallen alle visafreien Resttage. Durch eine Wiedereinreise ist ein neuer visumfreier Aufenthalt von bis zu 30 Tagen erlaubt. Dieser Prozess kann über die Land- oder Seegrenze zweimal im Kalenderjahr durchgeführt werden.

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.

Vor der Einreise

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.

Personen, die in ein Land weiter- oder zurückreisen, welches für die Einreise einen negativen PCR-Test fordert, müssen bei Ankunft in Thailand eine Krankenversicherung (mind. $10.000) abschließen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Der Transit ist ohne COVID-19-bezogene Einschränkungen gestattet.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Derzeit besteht keine Quarantänepflicht.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es liegen keine Anmerkungen vor.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Die App Thai Covid Alert soll stets aktiviert sein und dient auch als Nachweis für Testungen.

Aktueller Wert: 1. Vorwoche: 1

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Maskenpflicht kann in einigen privaten Einrichtungen gefordert werden. Ansonsten besteht diese nur in medizinischen Einrichtungen.

Geschäfte und Einkaufszentren operieren unter regulären Bedingungen.

Gastronomische Betriebe und Bars sind geöffnet.

Hotels dürfen wieder öffnen, Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Reisende können außerdem zu ihrer Reisehistorie und Symptomen befragt werden.

Öffentliche Veranstaltungen dürfen stattfinden.

Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen sind geöffnet.

Der nationale Zug- und Busverkehr findet wieder statt.

Der Flugverkehr operiert im Normalbetrieb.

Weitere Informationen lassen sich telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde (Nummer: 1672) oder der Touristenpolizei (Nummer: 1155) erfragen.

Bei Problemen mit dem Thailand Pass kann die Hotline +66 2572 8442 oder +66 65205 4247 kontaktiert werden.

Ausreise

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.