Von Autokindersitzen bis Weihnachtsbäumen

Sondergepäck

Sondergepäck sind Gegenstände, die nicht zum normalen Reisegepäck zählen, weil sie größer, schwerer oder anders beschaffen sind als übliche Gepäckstücke. Beispiele sind Sportausrüstung, die nicht den Größen und dem Gewicht des Sportgepäcks entsprechen, Foto- und Filmmaterial, Musikinstrumente, Kinderwagen, Rollstühle oder große Elektronikgeräte. Da diese Gegenstände manchmal anders beim Transport behandelt werden müssen, können zusätzliche Gebühren anfallen.

Die Buchung von Sondergepäckstücken nehmen Sie bitte mithilfe unseres Kunden-Service vor (WhatsApp oder Telefon).

Eine Frau fotografiert das Meer

Welche Gebühren sind fällig?

Die Gebühren für sperrige Gepäckstücke sind abhängig von Ihrer Buchung, dem Flugziel und Ihrem Tarif und ob der Flug ausschließlich von Condor oder noch anderen Fluggesellschaften durchgeführt wird. Bei anderen Fluggesellschaften gelten gesonderte Bestimmungen.

Sondergepäck zählt als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Aufgabegepäckmenge angerechnet. Wenn Ihr normales Reisegepäck einschließlich Sondergepäck die für Ihren Tarif geltende Menge bzw. das Maximalgewicht überschreitet, fallen für diese zusätzlichen Gepäckstücke Übergepäckgebühren an.

Foto- und Filmmaterial

Zu Ihrer Sicherheit kommen auf deutschen Flughäfen auf Empfehlung des Bundesinnenministeriums Durchleuchtungsgeräte zum Einsatz, diese können Foto- und Filmmaterial beschädigen. Deshalb empfehlen wir, Foto- und Filmmaterial im Handgepäck mitzuführen. Dies gilt auch für Abflüge von nordamerikanischen Flughäfen.

Foto- und Filmmaterial

Wildtiere

Condor versucht, den nicht nachhaltigen und illegalen Handel mit Wildtieren zu stoppen. Dabei gibt es keine Ausnahmen, wenn es um den Transport von gefährdeten und bedrohten Arten, Jagdtrophäen oder anderen Produkten geht, die mit illegalen Wildtieraktivitäten in Verbindung stehen. Durch geschultes Personal stellten wir sicher, dass alle Dokumente und Transportbehälter genau überprüft werden.

Autokindersitze, Kinderwagen und Buggys

Kinderwagen, Buggys, Babybetten, Kindertragen und Autokindersitze werden ohne Aufpreis im Laderaum befördert. Es können maximal zwei der genannten Gegenstände pro Kind transportiert werden.

Eine Anmeldung ist dafür nicht notwendig. Vom Flug ausgeschlossen sind Kinderwagen mit Sonderfunktion, wie z.B. Jogger, Fahrradanhänger oder Bollerwagen.

Bitte beachten Sie, dass nicht an allen Flughäfen die im Frachtraum verstauten Kinderwagen und Buggys direkt an der Fluggastbrücke ausgegeben werden können. Alternativ können an einigen Flughäfen Kinderwagen ausgeliehen werden. Welcher Flughafen diesen Service anbietet, finden Sie auf der jeweiligen Flughafen Webseite. 

  • Nach einer EU-Verordnung sind Kleinkinder (unter 2 Jahren) an Bord von Flugzeugen entweder durch Schlaufengurte oder durch Kindersitze zu sichern.
  • Condor empfiehlt die Verwendung eines zugelassenen Kindersitzes (maximale Breite 43 cm) während des Fluges. Voraussetzung ist der Erwerb eines Sitzplatzes für das Kleinkind als vollzahlendes Kind (2 - 11 Jahre).
  • Um sicherzustellen, dass Sie als Familie zusammensitzen, empfehlen wir eine Sitzplatzreservierung für alle Reiseteilnehmer. Kindersitze sind auf allen Fensterplätzen erlaubt, ausgenommen sind die Notausgangsreihen sowie jeweils die Reihe vor und hinter der Notausgangsreihe. Wenn Sie mit zwei Kleinkindern reisen, können Sie auch einen Fenster- und einen Mittelplatz für die Kindersitze buchen.
  • Unsere Crews behalten sich vor, Kindersitze abzulehnen, welche den Anforderungen nicht entsprechen, oder wenn der zugewiesene Sitzplatz für die Nutzung von Kindersitzen nicht geeignet ist. Der Kindersitz wird dann von uns kostenlos für Sie im Frachtraum unserer Maschinen verstaut.
  • Kleinkinder werden in diesem Fall durch einen Schlaufengurt bzw. durch „Lap Holding“ auf dem Schoß des Erwachsenen gesichert. Eine Erstattung des Flugpreises für den Sitzplatz des Kleinkindes ist in diesem Fall nicht möglich.
     

Der Kindersitz muss eine der folgenden Zertifizierungen haben:

  • Zertifizierung von einer Behörde eines EU-Mitgliedstaates, der FAA (Luftfahrtbehörde der USA) oder Transport Kanada (auf der Grundlage einer national technischen Norm) für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrtzeugen.
  • Zertifizierung gemäß der UN-Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrtzeugen.
  • Zertifizierung gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Luftfahrt- und Kraftfahrtzeugen.
  • Zertifizierung gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraft- oder Luftfahrtzeugen, die am oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß der Norm hergestellt worden sind. Diese Kindersitze müssen mit einem der folgenden Aufkleber versehen sein:
    1) "THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLES SAFETY STANDARDS" oder
    2) "THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT"

Musikinstrumente

Gegenstände, die nicht für den Transport im Frachtraum geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente), werden zur Beförderung in der Kabine nur dann entgegengenommen, wenn sie uns im Voraus angekündigt und von uns zur Beförderung angenommen wurden. In einem solchen Falle ist die Beförderung dieses Sondergepäcks kostenpflichtig.

Sperriges Sportgepäck

Sportgepäck ist nicht gleich Sportgepäck. Je nachdem, um welches Sportgerät, welche Sportart es sich handelt, müssen Sie zwischen anmeldefreiem und anmeldepflichtigem Sportgepäck unterscheiden. Nähere Infos finden Sie unter “Sportgepäck”. Überschreitet das Gepäckstück das Maximalgewicht von 30 kg und die Maximalmaße von Länge 200 cm x Breite 40 cm x Höhe 100 cm oder Länge 300 cm x Breite 40 cm x Höhe 60 cm, kann es nicht transportiert werden!

Weihnachtsbäume

Weihnachtsbäume mit einer maximalen Höhe von 100 cm werden kostenfrei transportiert. Erst der Transport von Weihnachtsbäumen ab 101 cm wird mit den jeweils gültigen Übergepäckgebühren  berechnet. Darüber hinaus muss der Baum für den Transport diese Kriterien erfüllen:

  • Der Baum darf insgesamt maximal 180 cm groß sein.
  • Er muss transportabel, ohne Ballen und im Netz verpackt sein.
  • Er benötigt ein Gesundheitszeugnis (abhängig vom Reiseziel), welches beim örtlichen Pflanzenschutzdienst des entsprechenden Bundeslandes erhältlich ist.
  • Er muss vorab beim Condor Service Center angemeldet werden.

Bitte beachten Sie auch die lokalen Einfuhrbestimmungen Ihres Reiselandes!

Weihnachtsbäume
Weiterempfehlen