Besondere Betreuung

Mobilitätshilfen

Sie möchten Ihren Rollstuhl, Rollator oder Ihre Krücken mitnehmen? Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Reise und transportieren bis zu zwei Mobilitätshilfen kostenlos.

Bitte melden Sie Ihren Rollstuhl oder Ihre Mobilitätshilfe so früh wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug bei uns an. Der Transport wird automatisch auch für Ihren Rückflug gebucht. Gehstöcke und Krücken müssen Sie nicht anmelden.

Bitte beachten Sie: Sie können den Transport nur für Condor-Flüge mit DE-Flugnummer anmelden. Für Flüge mit einer anderen Fluggesellschaft wenden Sie sich bitte direkt an diese.

Nach Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die Buchung Ihrer Mobilitätshilfe.

Wenn möglich, erhalten Sie Ihre Mobilitätshilfe nach der Landung direkt am Flugzeug zurück. Sollte dies am jeweiligen Flughafen nicht möglich sein, können Sie sie am Sperrgepäckband abholen.

Bitte kommen Sie bei Kurzstrecken mindestens zwei Stunden und bei Langstrecken mindestens drei Stunden vor Abflug zum Flughafen. Falls für die Vorbereitung Ihrer Mobilitätshilfe besondere Herstelleranweisungen oder Werkzeug erforderlich sind, bringen Sie diese bitte mit.

 

Manuell betriebene Rollstühle & Gehhilfen

Wir transportieren bis zu zwei manuell betriebene Mobilitätshilfen kostenlos, zum Beispiel einen manuellen Rollstuhl, einen Rollator oder Krücken.

Gehstöcke und Krücken gelten nicht als Handgepäck. Sie können zusätzlich zu Ihrem erlaubten Handgepäck mit an Bord genommen werden und müssen nicht vorher angemeldet werden.

Für die Anmeldung eines manuellen Rollstuhls benötigen wir die Maße (Länge × Breite × Höhe) und das Gewicht in Kilogramm.

 

Wenn möglich, erhalten Sie Ihren Rollstuhl nach der Landung direkt am Flugzeug zurück. Diesen Service können wir leider nicht an allen Flughäfen anbieten.

Sollten Sie Ihren Rollstuhl oder Ihre Mobilitätshilfe nicht direkt nach dem Aussteigen erhalten, können Sie Ihre Mobilitätshilfe am Sperrgepäckband abholen.

 

Batteriebetriebene Rollstühle/Mobilitätshilfen

Bei batteriebetriebenen Mobilitätshilfen gelten besondere Anforderungen, da die Batterien als Gefahrgut gelten. Wir müssen deshalb die geltenden Gefahrgutbestimmungen einhalten und prüfen vorab, ob Ihre Mobilitätshilfe sicher transportiert werden kann. Welche Anforderungen gelten, hängt vom Batterietyp und teilweise davon ab, ob die Batterie entnehmbar oder fest eingebaut ist.

Wenn Ihre Mobilitätshilfe oder die zugehörigen Batterien nicht entsprechend den geltenden Anforderungen vorbereitet und sicher verladen werden können, behalten wir uns vor, den Transport abzulehnen. Gründe dafür können sein:

• Die Mobilitätshilfe überschreitet die Maße der Frachttür.
• Die Batterien überschreiten die geltenden Batteriegrenzen.

 

Unsere Flugzeugflotte besteht aus verschiedenen Flugzeugtypen. Da es kurzfristig zu Änderungen kommen kann, können wir nicht garantieren, dass Sie mit dem bei der Buchung angegebenen Flugzeugtyp reisen.

Folgende Maße können wir in allen Condor-Flugzeugen verladen:

  • Länge: 130 cm
  • Breite: 130 cm
  • Höhe: 110 cm

Auf Flügen mit dem Flugzeugtyp Embraer E190, der von einigen unserer Partner-Airlines eingesetzt wird, gelten aufgrund der kleineren Frachträume abweichend folgende Höchstmaße: 120 × 100 × 80 cm (L × B × H).

 

Welche Informationen benötigen wir vor Ihrem Abflug?

Ihre Reise mit Mobilitätshilfen – Schritt für Schritt erklärt

 

1. Welche Mobilitätshilfe möchten Sie mitnehmen?

Reisen Sie mit Krücken oder einem Rollator oder nehmen Sie einen manuellen oder batteriebetriebenen Rollstuhl mit? Je nach Mobilitätshilfe gelten unterschiedliche Anforderungen für Anmeldung und Transport.

2. Informationen für die Anmeldung zusammentragen

Bitte vermessen und wiegen Sie Ihren manuellen oder batteriebetriebenen Rollstuhl. Wir benötigen Länge × Breite × Höhe sowie das Gewicht in Kilogramm.

Bei einer batteriebetriebenen Mobilitätshilfe prüfen Sie bitte zusätzlich den Batterietyp, die Anzahl der Antriebs- und Ersatzbatterien sowie, ob die Batterien entnehmbar oder fest eingebaut sind. Bei Lithiumbatterien benötigen wir auch die Nennenergie jeder Batterie in Wh.

3. Mobilitätshilfe anmelden

Melden Sie Ihre Mobilitätshilfe so früh wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug an. Gehstöcke und Krücken müssen Sie nicht anmelden.

Für einen manuellen Rollstuhl füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Für einen batteriebetriebenen Rollstuhl benötigen Sie zusätzlich das ergänzende Anmeldeformular. Senden Sie es ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an specialassistance@condor.com:

  • Herstellerangaben, Herstellerbestätigung oder Test Summary (alternativ: Sicherheitsdatenblatt) für die Batterie
  • Foto der Batterie mit gut lesbaren Angaben zum Batterietyp und bei Lithiumbatterien zur Nennenergie in Wh
  • Anleitung zur Vorbereitung des Geräts für den Transport und zur Batterieentnahme, falls zutreffend

Wir empfehlen Ihnen, das Formular und die Unterlagen auch auf der Reise mitzuführen. Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung von uns.

4. Vorbereitungen am Abflugtag

Seien Sie bei Kurzstreckenflügen mindestens 2 Stunden, bei Langstreckenflügen mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen. Bringen Sie besondere Herstelleranweisungen und gegebenenfalls benötigtes Werkzeug mit. Unser Bodenpersonal hilft Ihnen beim Check-in und prüft die angemeldeten Transportanforderungen.

Rollstühle/Mobilitätshilfen mit Lithiumbatterie

Ist Ihre Mobilitätshilfe dafür vorgesehen, dass Sie die Batterie selbst entnehmen können, nehmen Sie die Batterie bitte gemäß den Herstelleranweisungen heraus.

• Die entnommene Batterie muss in der Kabine mitgeführt und einzeln vor Beschädigung und Kurzschluss geschützt werden. Das gilt auch für Ersatzbatterien.
• Für die Antriebsbatterien gilt: entweder eine Batterie mit maximal 300 Wh oder zwei Batterien mit jeweils maximal 160 Wh.
• Zusätzlich dürfen Sie Ersatzbatterien in gleicher Anzahl und mit gleicher Nennenergie mitnehmen. Insgesamt sind höchstens zwei Batterien mit jeweils bis zu 300 Wh erlaubt, davon höchstens eine Ersatzbatterie, oder vier Batterien mit jeweils bis zu 160 Wh, davon höchstens zwei Ersatzbatterien.
• Schützen Sie die Batteriepole vor Kurzschluss. Bei älteren Batterien müssen Sie die Pole gegebenenfalls isolieren, zum Beispiel mit Isolierband.

 

Bei neuen Buchungen ab dem 1. Oktober 2026 gelten für Mobilitätshilfen mit fest eingebauten Lithiumbatterien strengere Anforderungen. Buchungen, die vor diesem Datum bestätigt wurden, können weiterhin nach den zum Buchungszeitpunkt geltenden Batteriegrenzen durchgeführt werden. Die abschließende Prüfung erfolgt am Abflugtag am Flughafen.

• Die Batterie bleibt während des Transports in der Mobilitätshilfe und muss sicher befestigt sowie ausreichend vor Beschädigung geschützt sein.
• Die Mobilitätshilfe muss vollständig ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert sein. Trennen Sie die Stromkreise gemäß den Herstelleranweisungen.
• Für die eingebauten Antriebsbatterien gilt: entweder eine Batterie mit maximal 300 Wh oder zwei Batterien mit jeweils maximal 160 Wh. Zusätzlich dürfen Sie eine Ersatzbatterie mit maximal 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien mit jeweils maximal 160 Wh in der Kabine mitnehmen.
• Die Nennenergie wird in Wattstunden (Wh) angegeben. Falls der Wert nicht auf der Batterie steht, können Sie ihn berechnen: Wh = Ah × V oder Wh = mAh × V ÷ 1.000

 

Rollstühle und Mobilitätshilfen mit auslaufsicheren Batterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien oder Trockenbatterien

Zu dieser Gruppe gehören unter anderem:

  • auslaufsichere Batterien, z. B. Gel-, AGM- oder versiegelte Blei-Säure-Batterien (SLA). Sie dürfen keine freie oder nicht gebundene Flüssigkeit enthalten.
  • Nickel-Metallhydrid-Batterien (NiMH)
  • Trockenbatterien, z. B. Alkali-Mangan-, Nickel-Cadmium- oder Zink-Kohle-Batterien

Die Batterien können in Ihrer Mobilitätshilfe verbleiben, wenn sie sicher befestigt und durch die Bauweise des Geräts ausreichend vor Beschädigung geschützt sind. Sie können auch nach den Herstelleranweisungen entnommen werden, wenn die Mobilitätshilfe ausdrücklich dafür vorgesehen ist und die Batterien durch die Entnahme nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden.

Bei eingebauten Batterien muss Ihre Mobilitätshilfe vollständig ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert sein. Trennen Sie die Stromkreise gemäß den Herstelleranweisungen. Schützen Sie die Batteriepole außerdem vor Kurzschluss.

Je nach Batterie dürfen Sie maximal folgende Ersatzbatterien mitnehmen:

  • 1 Ersatzbatterie bei auslaufsicheren Batterien
  • 2 Ersatzbatterien bei Nickel-Metallhydrid-Batterien (NiMH)
  • 2 Ersatzbatterien bei Trockenbatterien

     

Aus der Mobilitätshilfe entnommene Batterien und Ersatzbatterien müssen Sie in einer stabilen, festen Außenverpackung im oder als Aufgabegepäck transportieren.

Geeignet sind zum Beispiel Behälter aus Hartkunststoff, Faserplatte, Holz oder Metall. Eine entsprechende Außenverpackung kann Condor leider nicht bereitstellen.

Rollstühle/Mobilitätshilfen mit Nasszellenbatterien

Aufrechte Handhabung möglich

Ihre Mobilitätshilfe mit nicht auslaufsicherer (Nass-)Batterie kann mitgenommen werden, wenn sie während des gesamten Transports aufrecht verladen, verstaut, gesichert und entladen werden kann.

In diesem Fall kann die Batterie in der Mobilitätshilfe verbleiben. Sie muss sicher befestigt und durch die Bauweise des Geräts ausreichend vor Beschädigung geschützt sein.

Bitte stellen Sie außerdem Folgendes sicher:

  • Die Mobilitätshilfe ist vollständig ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert.
  • Die Stromkreise sind gemäß den Herstelleranweisungen getrennt.
  • Die Batteriepole sind vor Kurzschluss geschützt.
  • Die Batterie ist, soweit möglich, mit auslaufsicheren Verschlusskappen ausgestattet.
  • Ersatzbatterien dürfen nicht mitgenommen werden.

     

Aufrechte Handhabung nicht möglich

Kann Ihre Mobilitätshilfe während des gesamten Transports nicht aufrecht verladen, verstaut, gesichert und entladen werden oder schützt sie die Batterie nicht ausreichend vor Beschädigung, muss die Batterie aus der Mobilitätshilfe entnommen werden.

Die entnommene, nicht auslaufsichere Batterie kann nicht im Flugzeug transportiert werden.

 

Die entnommene Batterie kann ausschließlich als Frachtsendung über einen für Gefahrgut zugelassenen Frachtspediteur transportiert werden.

Ihre Mobilitätshilfe können Sie ohne Batterie regulär als Aufgabegepäck aufgeben.

 

Verspätung und Beschädigung

Ihr Rollstuhl ist nicht angekommen oder beschädigt? Wir bitten vielmals um Entschuldigung.
 




Ansprüche und Entschädigung

Wenn Sie einen Anspruch wegen verlorener oder beschädigter Mobilitätshilfen geltend machen möchten, beachten Sie bitte Teil B, Ziffer 27 unserer Beförderungsbedingungen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Haftung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck sowie für verlorene oder beschädigte Ausrüstung gemäß den internationalen Übereinkommen begrenzt ist. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu verlorenem oder beschädigtem Gepäck sowie in Abschnitt 27 „Haftung der Fluggesellschaft“ unserer Beförderungsbedingungen.


Häufig gestellte Fragen

Gibt es bei Condor einen Rollstuhl an Bord?

Ja, alle unsere Flugzeuge haben einen Rollstuhl. Unsere Crew hilft Ihnen gern auf dem Weg zur Bordtoilette. Unsere Flugbegleiter können Sie aber nicht tragen oder heben. Falls Sie zusätzliche Hilfe benötigen, reisen Sie bitte mit einer Begleitperson.

Mein Rollstuhl ist im Flugzeug beschädigt worden oder ist nicht angekommen. Was kann ich tun?

Das tut uns sehr Leid! Bitte melden Sie sich bei unserem Service für Gepäckverspätung und Beschädigungen.

Wieviel Zeit sollte ich vor Abflug einplanen, wenn ich mit meinem Rollstuhl reise?

Wenn Sie mit einem Rollstuhl reisen, empfehlen wir Ihnen, genügend Zeit für den Check-in und die Sicherheitskontrollen einzuplanen. Für Kurzstreckenflüge kommen Sie bitte mindestens zwei Stunden vorher. Bei Langstreckenflügen mindestens drei Stunden. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit, um eventuelle Unterstützungsdienste in Anspruch zu nehmen und stressfrei zu Ihrem Flug zu gelangen.

Bis wohin bringt mich der Begleitservice am Flughafen mit dem Rollstuhl?

Es hängt davon ab, welchen Begleitservice Sie wählen. Wir bieten drei verschiedene an: Service mit dem Rollstuhl bis zum Flugsteig, bis zur Flugzeugtür oder bis zum Sitz im Flugzeug. Sie können auch einen Rollstuhl für an Bord reservieren. Bitte melden Sie jeden Service spätestens 48 Stunden vor Ihrem Flug an. Mehr Infos und das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Seite zum barrierefreien Reisen.

Welche Arten von Rollstuhl-Services kann ich bei Condor buchen?

Wir bieten verschiedene Rollstuhl-Services für eine komfortable und stressfreie Reise.

Dies sind Ihre Optionen:

  • Service bis zum Flugsteig: Geeignet, wenn lange Wege schwerfallen, aber Treppen kein Problem sind. Unser Team bringt Sie zu Ihrem Abfluggate.
  • Service bis zur Flugzeugtür: Falls Treppensteigen und lange Wege schwerfallen, aber Sie sich im Flugzeug bewegen können. Sie werden zur Tür des Flugzeugs gebracht.
  • Service bis zum Flugzeugsitz: Für Gäste, die nicht alleine laufen können. Wir begleiten Sie zu Ihrem Sitz. Wenn Sie möchten, können Sie auch Ihre eigene Mobilitätshilfe an Bord mitnehmen. Das müssen Sie vorher buchen.