Stornierung von Flugtickets nach israelischem Verbraucherschutzrecht
Nach dem israelischen Consumer Protection Law (CPL) können Passagiere unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein, bestimmte Flugbuchungen zu stornieren, wenn diese im Fernabsatz abgeschlossen wurden, zum Beispiel online oder telefonisch.
Diese Seite erläutert, wie Stornierungsanträge nach dem israelischen Consumer Protection Law bei Condor eingereicht werden können und welche Voraussetzungen dabei gelten können.
Anwendungsbereich
Das hier beschriebene Stornierungsverfahren gilt für Flugtickets, die direkt bei Condor erworben wurden, zum Beispiel über die Condor-Website oder ein Condor Service Center, sofern die jeweilige Transaktion unter das israelische Consumer Protection Law fällt.
Wenn Sie Ihr Ticket über ein Reisebüro, einen Reiseveranstalter, einen Vermittler oder einen anderen Drittanbieter erworben haben, richten Sie Ihren Stornierungs- oder Erstattungsantrag bitte direkt an die Stelle, bei der Sie das Ticket gekauft haben.
Eine Stornierung nach diesem Verfahren ist grundsätzlich nur für ein noch nicht genutztes Ticket möglich. Wenn Ihr Ticket bereits teilweise genutzt wurde, wenden Sie sich bitte zur weiteren Klärung an die Stelle, bei der Sie das Ticket gekauft haben.
Bitte beachten Sie, dass ein Stornierungsantrag alle Passagiere, Flüge und Zusatzleistungen betreffen kann, die in derselben Buchung enthalten sind. Wenn Sie nur einen Teil der Buchung stornieren möchten, zum Beispiel nur einzelne Passagiere oder einzelne Flugstrecken, wenden Sie sich bitte vor Einreichung des Antrags an die Stelle, bei der Sie das Ticket gekauft haben.
Reguläres Stornierungsrecht
Bei Fernabsatzgeschäften können Passagiere berechtigt sein, die Transaktion innerhalb von 14 Werktagen ab dem Datum der Transaktion oder ab dem Datum des Erhalts der Buchungsbestätigung oder eines anderen Dokuments zur Bestätigung der Transaktion zu stornieren, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
Der Stornierungsantrag muss spätestens 7 israelische Werktage vor dem geplanten Beginn der Leistung eingereicht werden.
Erweitertes Stornierungsrecht für bestimmte Verbrauchergruppen
Für die folgenden Verbrauchergruppen können besondere Stornierungsregelungen gelten:
- Senioren ab 65 Jahren
- Personen mit Behinderung
- neue Einwanderer im Sinne des israelischen Consumer Protection Law.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Passagiere, die einer dieser Gruppen angehören, berechtigt sein, ein Fernabsatzgeschäft innerhalb von vier Monaten ab dem Datum der Transaktion oder ab dem Datum des Erhalts der Buchungsbestätigung oder eines anderen Dokuments zur Bestätigung der Transaktion zu stornieren, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
Der Stornierungsantrag muss auch in diesen Fällen spätestens 7 israelische Werktage vor dem geplanten Beginn der Leistung eingereicht werden.
Dieses erweiterte Stornierungsrecht gilt nur, wenn die ursprüngliche Transaktion vor Abschluss der Buchung eine direkte Kommunikation mit Condor umfasste, zum Beispiel telefonisch oder über elektronische Kommunikation. Condor kann geeignete Nachweise zur Überprüfung der Berechtigung verlangen.
Stornierungsgebühr und Erstattung
Wenn der Stornierungsantrag nach dem Israeli Consumer Protection Law wirksam ist, kann Condor für jedes Ticket eine Stornierungsgebühr einbehalten. Diese beträgt höchstens 5 % des Preises des jeweiligen Tickets oder 100 NIS pro Ticket, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Der verbleibende Ticketpreis wird nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erstattet.
Etwaige Service- oder Bearbeitungsgebühren, die Teil der Transaktion sind, werden bei der Berechnung der Erstattung berücksichtigt, vorbehaltlich der anwendbaren Stornierungsgebühr und der gesetzlichen Vorgaben.
Die Erstattung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist.
In allen anderen Fällen richten sich Erstattungen und Stornierungsgebühren nach den jeweils anwendbaren Tarifbedingungen, Ticketbedingungen und Stornierungsregelungen von Condor, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen.
Erstattung nicht genutzter Steuern und Gebühren
Unabhängig von den oben beschriebenen gesetzlichen Stornierungsrechten können Sie bei nicht oder nur teilweise genutzten Tickets Anspruch auf Erstattung nicht genutzter Steuern und Gebühren haben, vorbehaltlich der anwendbaren Tarifbedingungen und gesetzlichen Vorgaben.
Stornierungsantrag einreichen
Einen Stornierungsantrag nach dem israelischen Consumer Protection Law können Sie über einen der folgenden Wege einreichen:
Online:
über das Kontaktformular
Telefonisch:
Condor Service Center
+49 (0) 6171 69889 88 (24/7)
Per E-Mail:
reservation@condor.com
Per Einschreiben:
Condor Flugdienst GmbH
Edmund-Rumpler-Straße 3
60549 Frankfurt/Main
Bitte geben Sie nach Möglichkeit folgende Informationen an:
- Buchungsnummer
- Ticketnummer
- Name des Passagiers
- Flugnummer und Reisedatum
- Buchungsdatum
- Kontaktdaten
- Verkaufskanal, über den das Ticket erworben wurde
- Angabe, ob das Ticket bereits genutzt wurde
- relevante Nachweise, sofern erforderlich.
Rechtlicher Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Information über mögliche Stornierungsrechte nach dem israelischen Consumer Protection Law.
Maßgeblich sind die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall eines Widerspruchs zwischen diesen Informationen und dem anwendbaren Recht ist das anwendbare Recht maßgeblich.