Fluggastrechte Israel

Nach dem israelischen Aviation Services Law (Compensation and Assistance for Flight Cancellation or Change), 5772-2012, stehen Ihnen als Fluggast unter bestimmten Voraussetzungen Rechte zu, wenn Ihr Flug annulliert wird, sich verspätet, vorverlegt wird oder Ihnen die Beförderung verweigert wird.

Diese Informationen gelten für Flüge, die von Condor durchgeführt werden und von einem Flughafen in Israel abfliegen oder an einem Flughafen in Israel ankommen.

Gültigkeit der israelischen Fluggastrechte

Diese Rechte können gelten, wenn Sie eine bestätigte Buchung für einen von Condor durchgeführten Flug haben, Ihr Ticket zu einem öffentlich zugänglichen Tarif erworben wurde und Ihr Flug von einem Flughafen in Israel startet oder an einem Flughafen in Israel ankommt.

Außer im Fall einer Flugannullierung müssen Sie sich rechtzeitig zum Check-in eingefunden haben. Die Rechte gelten nicht, wenn Ihnen die Beförderung aus berechtigten Gründen verweigert wurde, zum Beispiel aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit, Flugsicherheit oder wegen fehlender bzw. unzureichender Reisedokumente.

Verspätungen

Verspätung ab zwei Stunden

Wenn sich der Abflug Ihres Fluges um mindestens zwei Stunden verzögert, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören, abhängig von der Wartezeit und den Umständen:

• Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
• Kommunikationsmöglichkeiten, zum Beispiel Telefonate oder elektronische Nachrichten.

Verspätung von fünf bis acht Stunden

Wenn sich der Abflug Ihres Fluges um mindestens fünf Stunden, aber weniger als acht Stunden verzögert, können Sie wählen zwischen:

• Erstattung des Ticketpreises oder
• anderweitiger Beförderung zum Zielort.

Wenn die anderweitige Beförderung erst am Folgetag erfolgt, können zusätzlich Hotelunterbringung sowie Transport zwischen Flughafen und Unterkunft vorgesehen sein.

Verspätung ab acht Stunden

Ein Flug, der acht Stunden oder mehr nach der planmäßigen Abflugzeit startet, kann nach dem israelischen Aviation Services Law als annullierter Flug behandelt werden. In diesem Fall können Ihnen die unter „Annullierung“ beschriebenen Rechte zustehen.

Ausgleichsleistungen

Wenn Ihnen die Beförderung unfreiwillig verweigert wird, Ihr Flug annulliert wird oder Ihr Flug acht Stunden oder mehr verspätet ist, kann Ihnen vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen eine Ausgleichszahlung zustehen.

Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Entfernung der geplanten Flugstrecke:

  • 1.530 NIS bei einer Flugentfernung von bis zu 2.000 km
  • 2.450 NIS bei einer Flugentfernung von bis zu 4.500 km
  • 3.670 NIS bei einer Flugentfernung von über 4.500 km

Eine fällige Ausgleichszahlung wird grundsätzlich innerhalb von 45 Tagen nach Eingang Ihres schriftlichen Antrags geleistet.

Bitte beachten Sie: Eine Ausgleichszahlung kann nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeschlossen oder um 50 % reduziert sein, insbesondere bei rechtzeitiger Information über eine Annullierung, bei bestimmten Angeboten zur anderweitigen Beförderung oder bei außergewöhnlichen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Condor.

Nichtbeförderung

Wenn Ihnen die Beförderung unfreiwillig verweigert wird, können Ihnen nach dem israelischen Aviation Services Law folgende Rechte zustehen:

  • Betreuungsleistungen
  • Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung zum Zielort
  • gegebenenfalls eine gesetzliche Ausgleichszahlung.

Dies gilt nicht, wenn die Nichtbeförderung aus berechtigten Gründen erfolgt, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit, Flugsicherheit oder wegen fehlender bzw. unzureichender Reisedokumente.

Annullierung

Sollte Ihr Flug annulliert werden, für den Sie eine bestätigte Buchung haben, informieren wir Sie über eine mögliche anderweitige Beförderung.

Außerdem können Ihnen nach dem israelischen Aviation Services Law folgende Rechte zustehen:

  • Betreuungsleistungen
  • Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung zum Zielort
  • gegebenenfalls eine gesetzliche Ausgleichszahlung.

Eine Ausgleichszahlung kann insbesondere ausgeschlossen sein, wenn:

  • Sie mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert wurden
  • Sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert wurden und Ihnen eine anderweitige Beförderung angeboten wurde, die es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel weniger als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen
  • Sie weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert wurden und Ihnen eine anderweitige Beförderung angeboten wurde, die es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel weniger als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen
  • die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs von Condor liegen, auch wenn Condor alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat
  • der Flug aufgrund eines geschützten Streiks oder eines anderen gesetzlich anerkannten außergewöhnlichen Ereignisses annulliert wurde.

Diese Ausschlüsse gelten unter Umständen nicht, wenn Sie den angebotenen Alternativflug ablehnen, weil er Ihrer Reisebegleitung nicht angeboten wurde. Gleiches kann gelten, wenn Sie den Alternativflug aus Gründen der Sicherheit, Religion oder wegen medizinischer Einschränkungen nicht antreten können.

Vorverlegung des Fluges

Wenn Ihr Flug um mehr als fünf Stunden vorverlegt wird und Sie darüber weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug informiert werden, können Sie nach den gesetzlichen Vorgaben zwischen Erstattung des Ticketpreises und anderweitiger Beförderung zum Zielort wählen.

Bei einer Vorverlegung um mehr als acht Stunden kann Ihnen zusätzlich eine gesetzliche Ausgleichszahlung zustehen.

Erstattung oder anderweitige Beförderung

Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, Ihr Flug annulliert wird oder sich Ihr Flug um mindestens acht Stunden verspätet, können Sie nach den gesetzlichen Vorgaben zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Erstattung des gezahlten Ticketpreises einschließlich Steuern, Gebühren und verpflichtender Abgaben
  • anderweitiger Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Bedingungen oder
  • anderweitiger Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Wenn sich Ihr Flug um mindestens fünf Stunden verspätet und Sie Ihre Reise nicht antreten möchten, können Sie die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Soweit erforderlich, kann zusätzlich ein Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgesehen sein.

Eine Erstattung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 21 Tagen nach Eingang Ihres schriftlichen Antrags.

Betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen werden abhängig von der Dauer der Verspätung und den konkreten Umständen erbracht.

Betreuungsleistungen können sein:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
  • Kommunikationsmöglichkeiten, zum Beispiel Telefonate oder elektronische Nachrichten
  • Hotelunterbringung, wenn ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten erforderlich wird
  • Transport zwischen Flughafen und Unterkunft.

Bitte beachten Sie: Betreuungsleistungen müssen nicht gewährt werden, wenn sich dadurch der Abflug noch weiter verzögern würde.

Änderung der Reiseklasse

  • Wenn Sie in eine höhere Reiseklasse umgesetzt werden, entstehen Ihnen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht in diesem Fall nicht.
     
  • Wenn Sie unfreiwillig in eine niedrigere Reiseklasse umgesetzt werden, kann Ihnen nach dem israelischen Aviation Services Law eine Erstattung bzw. Entschädigung nach den gesetzlichen Vorgaben zustehen.

Kontakt

Wenn Sie Ansprüche nach dem israelischen Aviation Services Law geltend machen möchten, können Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch kontaktieren:

Kontaktformular

Alternativ erreichen Sie unser Service Center telefonisch unter:

+49 (0) 6171 69889 88 (24/7)
 

Bitte halten Sie nach Möglichkeit folgende Angaben bereit:

  • Buchungsnummer
  • Ticketnummer
  • Flugnummer und Reisedatum
  • vollständiger Name des Fluggastes
  • Kontaktdaten
  • kurze Beschreibung Ihres Anliegens
  • relevante Belege, soweit vorhanden.

Rechtlicher Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Information über mögliche Rechte nach dem israelischen Aviation Services Law (Compensation and Assistance for Flight Cancellation or Change), 5772-2012.

Maßgeblich ist ausschließlich der jeweils anwendbare Gesetzestext. Im Fall eines Widerspruchs zwischen diesen Informationen und dem Gesetz ist das Gesetz maßgeblich.