Tierbeförderung

Beförderungsbestimmungen

Bitte beachten Sie bei der Beförderung Ihres Tieres auch folgende Bestimmungen.

Anmeldung eines Haustiers

Aus Sicherheitsgründen können wir nur Tiere mit bestätigter Reservierung akzeptieren, die in Begleitung eines gebuchten Fluggastes reisen. Pro Fluggast wird bei verfügbarer Kapazität jeweils ein Tier in der Kabine und/oder im Frachtraum akzeptiert. Zudem darf pro Käfig nur jeweils ein Tier transportiert werden.

Bestimmungen für Flüge mit anderen Fluggesellschaften
 

Bitte beachten Sie: Alle Fluggäste müssen die Checkliste für die Annahme von Tieren ausgedruckt und ausgefüllt bei Reiseantritt zum Check-in Schalter mitbringen und vorzeigen.

Allgemeine Bestimmungen

  • Die Beförderung Ihres Haustiers im Frachtraum ist nur auf Condor Nonstop-Verbindungen möglich und nicht auf Zu-/Abbringerflügen mit unseren Partner Airlines. Sollten Sie Zu-/Abbringerflüge für Ihren Tiertransport in der Kabine gebucht haben wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fluggesellschaft, um den Transport zu vereinbaren.
  • Aufgrund der EU-VO 576/2013 und EU-DVO 577/2013 befördern wir generell Hunde und Katzen erst ab einem Alter von 4 Monaten, bzw. von nicht gelisteten Drittländern (z.B. Bahamas, Brasilien, Costa Rica, Kuba, Dominikanische Republik, Gambia, Grenada, Indien, Marokko, Montenegro, Namibia, Panama, Seychellen, Tansania, Thailand, Tunesien, Türkei) in die EU erst ab 7 Monaten.
  • Kranke oder verletzte Tiere sowie Hunde und Katzen, die voraussichtlich während der Beförderung gebären oder die vor weniger als 48 Stunden geworfen haben, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Durch Medikamente ruhig gestellte Tiere müssen bei Ansprache reagieren.
  • Die Tiere dürfen nur in Behältnissen befördert werden, die den Anforderungen der IATA Live Animals Regulations (IATA LAR) entsprechen. Das Tier muss in der Lage sein, aufrecht zu stehen, ohne dass der Kopf oder die Ohren die Käfigdecke berühren. Es muss die Möglichkeit haben, sich zu drehen und sich in eine natürliche Position zu legen. Pro Käfig darf nur ein Tier transportiert werden.
  • Wasser und Futterbehälter müssen vorhanden sein, um Ihr Tier bei einer ungeplanten Verspätung versorgen zu können. Das Behältnis muss stabil, ausbruchsicher und sauber sein, einen wasserfesten Boden haben und innen mit saugfähigem Material ausgelegt sein. Das Behältnis darf keinen Gitterdeckel haben. Bitte beachten Sie, dass die Tierbeförderung am Check-in abgelehnt werden kann, wenn das Behältnis zu klein ist oder den IATA LAR Anforderungen nicht entspricht.
  • Bitte beachten Sie, dass die Temperatur im Frachtraum auf Kurz- und Mittelstrecken ca.10 Grad und auf Langstrecken ca. 18 – 23 Grad beträgt. Für eine Belüftung ist auf allen Strecken gesorgt.
  • Für Flüge, die von anderen Fluggesellschaften oder Codeshare-Flügen betrieben werden, können abweichende Anforderungen/Bestimmungen gelten.
  • Tiertransporte für gewerbliche Zwecke sind vom Transport ausgeschlossen.
  • Für Details über Zahlung, Beförderung oder Beschädigung während des Fluges lesen Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Einreise, Ausreise

  • Bitte machen Sie sich mit den Regeln für die Einreise und Ausreise für Ihr Reiseland vertraut
  • Condor überprüft Ihre Daten oder die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Condor haftet nicht für Konsequenzen, Verluste oder Kosten, die aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen des jeweiligen Landes für die Ein- und Ausreise und den Transit des Tieres oder für das Versäumnis der Passagiere, die ordnungsgemäße Unterlagen zur Einreise und den gesundheitlichen Anforderungen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für die Wiedereinreise in das Herkunftsland.
  • Werden die genannten Bestimmungen nicht eingehalten, so fallen für Sie zusätzliche Kosten (insbesondere Quarantänekosten) an.
  • Bitte beachten Sie, dass Zoll-/Veterinärstellen nicht immer besetzt sind (z.B. in Frankfurt ab 20 Uhr) und Ihr Tier bis zur Vorführung/Freigabe kostenpflichtig in eine Tierstation verbracht wird. Die zusätzlichen Kosten sind von Ihnen zu tragen.

Listenhunde

(Kampfhunde)

Hunde folgender Rassen sind generell vom Transport ausgeschlossen.

Bei Nichteinhaltung ist die Fluggesellschaft berechtigt, den Transport des Tieres zu verweigern. Für dadurch eventuell entstehende Schäden oder mittelbare Schäden kann die Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden. Dies gilt auch für Mischlinge.

  • Pitbull-Terrier
  • American Pitbull
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Am. Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Karabash (Kangal, Anatolischer Hirtenhund)
  • Kaukasischer Owtscharka (Kaukasischer Schäferhund)
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler

 

Hinweise zur Mitnahme von stumpfnasigen Hunden und Katzen

Stumpfnasige Hunde- und Katzenrassen sind besonders temperatur- und stressempfindlich. Dies kann zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden oder im schlimmsten Fall sogar zum Tod, führen. Daher sind sie auf unseren Flügen generell vom Transport (Kabine und Laderaum) ausgeschlossen.

Zu den vom Transport ausgeschlossenen Hunderassen gehören z.B.: 
Affenpinscher, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Boston Terrier, Boxer, Bulldogge (alle Rassen außer Amerikanische Bulldogge), Bullmastiff, Chow-Chow, Englischer Toy Spaniel, Griffon Bruxellois, Japanischer Chin, Lhasa Apso, Mops (alle Rassen), Pekinese, Pit Bull, Shar-Pei, Shi Tzu, Tibet-Spaniel

Zu den vom Transport ausgeschlossenen Katzenrassen gehören z.B.: 
Perser, Burma, Himalaya, Schottische Faltohrkatze, Britisches Kurzhaar, Exotische Kurzhaarkatzen

Dies gilt auch für Mischlinge.

Einzelbestimmungen

Beachten Sie bitte, dass auf Flügen zu/von folgenden Zielen Tiere weder in der Kabine noch im Frachtraum befördert werden dürfen:

  • Barbados (gilt nur für Kreuzfahrten mit Flug bei Flugnummern, die mit 3 beginnen, z. B. DE3850)
  • China
  • Dubai
  • Jamaika
  • Mauritius
  • Schardscha
  • Südafrika

Im Interesse der Sicherheit und Gesundheit des Tieres ist der Transport von Tieren im Frachtraum auf Flügen zu/von folgenden Zielen nicht erlaubt. Tiere in der Kabine sind hier möglich:

  • Ägypten
  • Beirut
  • Erevan
  • Las Vegas (von Mai bis September)
  • Phoenix
  • Sulaimaniyya (von Mai bis September)

Für mitgeführte Tiere müssen Reisende mit dem Ziel Großbritannien, Irland, Schweden und Malta die bisherigen, strengeren Bestimmungen mit Blutproben und Hepatitisimpfungen beachten.

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