Gepäckunregelmäßigkeiten

Verspätetes oder beschädigtes Gepäck

Ist Ihr Gepäck verspätet angekommen oder beschädigt? Hierfür bitten wir Sie um Entschuldigung. Wir werden unser Möglichstes tun, damit Sie Ihr Gepäck schnellstmöglich zurückbekommen oder der Gepäckschaden behoben ist.

Gepäck Icon

Self-Service für verspätetes oder beschädigtes Gepäck

Wir bieten einen Self-Service an:

  • um Kontaktdaten zu ändern oder uns Informationen zu senden

Nutzen Sie unseren Self-Service, um Ihr beschädigtes oder verspätetes Gepäck zu melden oder wenden Sie sich vor Verlassen des Flughafens an unseren Condor Lost and Found Schalter. Sobald das Gepäck gefunden wird, senden wir es an die von Ihnen in der Schadensanzeige angegebene Adresse.

Hinweise zur Gepäckverspätung

Über den aktuellen Stand der Gepäcksuche können Sie sich jederzeit mit Ihrer Referenznummer und Ihrem Namen über unseren Self-Service einloggen und informieren oder Änderungen vornehmen.

In den ersten 5 Tagen ist unser Abfertigungsagent vor Ort für die Gepäcksuche verantwortlich.

Sollte nach Ablauf der 5 Tage Ihr Gepäck nicht angekommen sein, füllen Sie bitte über unseren Self-Service eine detaillierte Inhaltsliste aus. Mit Ihren Angaben wird unser Servicepartner Fraport eine erweiterte Suche einleiten. Dies kann bis zu 3 Wochen dauern. Sollte sich Ihr Gepäck wider Erwarten nicht lokalisieren lassen, leitet Fraport Ihre Unterlagen direkt an unsere Kundenbetreuung weiter und wird Sie über das Suchergebnis informieren.

Kontakt für die Gepäcksuche nach 5 Tagen: Condor-baggage@fraport.de

Frau stützt sich auf ihren Koffer

Kosten durch Gepäckverspätung

Bis zum Eintreffen des Gepäcks haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Höchsthaftung, dringend benötigte Artikel zu kaufen. Hierbei sind Sie verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Ersatzkäufe am Heimatort können leider nicht erstattet werden.

Nach der Zustellung Ihres Gepäcks prüfen wir die Ersatzkäufe. Bitte füllen Sie dazu innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt Ihres Gepäcks dieses Online-Formular aus.


Hinweise zu beschädigtem Gepäck

Melden Sie den Schaden bitte über unseren Self-Service Self-Service oder wenden Sie sich vor Verlassen des Flughafens an unseren Condor Lost and Found Schalter.

(Bitte beachten Sie, dass eine Meldung über den Self-Service nur innerhalb von 5 Tagen nach Ihrem Flug möglich ist)

Schadensregulierung

Zur Schadensregulierung sind Sie, zusätzlich zu der Schadensanzeige, verpflichtet, Ihre Ansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, nach Erhalt Ihres Gepäcks geltend zu machen.

Setzen Sie sich hierfür mit einem unserer Dienstleister oder Ihrer Reisegepäckversicherung in Verbindung.

Kontakt unserer Dienstleister für beschädigtes Gepäck

Dolfi 1920 GmbH
Langer Kornweg 34c
D-65451Kelsterbach

www.dolfi1920.de
info.germany@dolfi1920.de

Service in Deutschland und weltweit

Wenn Sie eine Schadensregulierung direkt über Condor wünschen, wenden Sie sich zur Regulierung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, an unsere Kundenbetreuung.

Flughafen Gepäck Service
Terminal 1, Hall B Arrival
D-60549 Frankfurt/Main

www.fgs-frankfurt.de
kundenservice@fgs-frankfurt.de

Service nur in Deutschland möglich

Beschädigung von Mobilitätshilfen und Verlust von Gepäckinhalten

Wurde Ihre Mobilitätshilfe beschädigt oder fehlen Gegenstände aus Ihrem Gepäck, wenden Sie sich zur Regulierung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, an unsere Kundenbetreuung.

Handgepäck an Bord vergessen?

Sollten Sie an Bord eines Condor Flugzeugs etwas vergessen haben, wenden Sie sich bitte an den Lost und Found Schalter des jeweiligen Ankunftsflughafens. Nach einer zwei- bis vierwöchigen Lagerzeit werden die Fundsachen an Condor geschickt. Nach diesem Zeitraum füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus, das Sie uns bitte per Post, per Fax oder eingescannt als E-Mail zukommen lassen.

Ohne Vorliegen dieses ausgefüllten und unterschriebenen Formulars können wir Ihre Anfrage leider nicht bearbeiten.

Weitere Informationen zu verlorenem Handgepäck (PDF)

Rechtliche Hinweise

Gemäß des Montrealer Übereinkommens, haften wir für die Beschädigung und den Verlust von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.288,00 SZR (ca. 1.500,00 EUR abhängig vom aktuellen Umrechnungskurs).

  • Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, soweit das Reisegepäck nicht bereits vorher schadhaft war.
  • Die Haftung für aufgegebenes Gepäck beginnt mit der Annahme und endet mit der Rückgabe.
  • Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haften wir nur für schuldhaftes Verhalten.
  • Die Fluggesellschaften haften jedoch nicht für das Handgepäck, Wertsachen wie Schmuck, Banknoten, Geschäftspapiere, Muster, Pässe, Medikamente sowie für zerbrechliche und verderbliche Dinge.

Diese Gegenstände sollten daher in der Obhut des Reisenden verbleiben.

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