Günstige one-way Flüge nach Dubai/Al Maktoum

Momentan bieten wir leider keine Flüge nach Dubai/Al Maktoum an. Aber wie wäre es mit einem günstigen Flug zu einem ähnlichen Traumziel?

Diese Ziele könnten Sie auch interessieren

Flüge nach Dubai World Central

Glitzernde Skyline, endlose Shopping-Möglichkeiten, luxuriöse Hotels und traumhafte Strände – Dubai ist eine Stadt, die Superlative und orientalisches Flair perfekt verbindet. Ob Sie das atemberaubende Panorama vom Burj Khalifa genießen, durch die traditionellen Souks schlendern oder einfach Sonne tanken möchten: In Dubai erwarten Sie unvergessliche Momente.

Der moderne Flughafen Dubai World Central (DWC) südwestlich der Metropole ist eine komfortable Alternative und bringt Sie schnell ins Herz der City. Buchen Sie jetzt Ihren Flug nach Dubai DWC und starten Sie entspannt in Ihre Reise!

Infos rund um Ihren Flug nach Dubai World Central (DWC)

Der Flughafen Dubai World Central (DWC), auch bekannt als Al Maktoum International Airport liegt knapp 40 Kilometer südwestlich von Downtown Dubai. Für die Weiterreise stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Taxi: Die Fahrt ins Stadtzentrum dauert je nach Verkehr etwa 40–50 Minuten und kostet im Schnitt 30–40 EUR.
  • Shuttlebusse: Mehrere Linien verbinden DWC mit der Metro-Station Ibn Battuta (Rote Linie), von wo aus Sie schnell ins Zentrum gelangen.
  • Metro: Eine direkte Metro-Anbindung ist in Planung, aktuell erfolgt der Umstieg über Bus oder Taxi.
  • Mietwagen: Am Flughafen stehen internationale Autovermieter zur Verfügung – ideal, wenn Sie auch die Umgebung erkunden möchten.

Für die Einreise nach Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige einen biometrischen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Es können bei Einreise Nachweise über Rückflug und finanzielle Mittel verlangt werden. Bei einem Aufenthalt als Tourist bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Ein vorläufiger Reisepass wird nicht akzeptiert. Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, oder die in ihrem Pass keinen Vor- oder Familiennamen führen, verweigert werden.

Weiterempfehlen: