Teilnahmebedingungen Pitch your perfect Getaway
§ 1. Allgemeines
1.1. Das Gewinnspiel „pitch your perfect getaway“ (nachfolgend Gewinnspiel genannt) wird veranstaltet von der Condor Flugdienst GmbH, Edmund-Rumpler-Straße 3, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend „Condor“ genannt).
1.2. Die im Rahmen des Gewinnspiels ausgelobten Hotelunterkünfte werden von dem eigenständigen Kooperationspartner SLM-Super Last Minute Reisen GmbH, Augustaplatz 8, 76530 Baden-Baden, Deutschland (nachfolgend „Condor Holidays“) bereitgestellt. Condor Holidays ist kein verbundenes Unternehmen von Condor.
1.3. Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
1.4. Bei dem Gewinn handelt es sich nicht um eine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Die im Gewinn enthaltenen Leistungen (Flug und Hotelunterkunft) werden von unterschiedlichen Anbietern eigenständig erbracht.
§ 2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Das Mindestalter für die Teilnahme am Gewinnspiel beträgt 18 Jahre.
2.2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben.
2.3. Mitarbeitende von Condor und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.
2.4. Condor behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
2.5. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
2.6. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
§ 3. Gewinn
3.1. Der Gewinn umfasst für insgesamt vier (4) Gewinnerpaare jeweils:
• zwei (2) Flugtickets (Hin- und Rückflug) im Tarif Economy Classic von Frankfurt (FRA) zu einer der folgenden Destinationen: BUD, BCN, LGW oder VCE, bereitgestellt durch Condor, sowie
• eine Hotelunterkunft (Doppelzimmer für zwei Personen für drei (3) Nächte) an der jeweiligen Destination, bereitgestellt durch Condor Holidays.
3.2. Leistungserbringung und Verantwortlichkeiten:
• Die Flugbeförderung erfolgt ausschließlich durch Condor auf Grundlage der jeweils anwendbaren Beförderungsbedingungen.
• Die Hotelunterkunft wird ausschließlich durch Condor Holidays in eigener Verantwortung bereitgestellt.
• Condor ist nicht Veranstalter oder Anbieter der Hotelleistung.
3.3. Es stehen insgesamt fünf (5) Reisezeiträume zur Auswahl. Die konkreten Reisedaten werden nach der Bekanntgabe der Gewinner gemeinsam mit Condor und den jeweiligen Gewinnern festgelegt. Zur Auswahl stehen: 25.06.–28.06., 02.07.–05.07., 09.07.–12.07., 16.07.–19.07. und 27.08.–30.08. im Jahr 2026.
3.4. Zwischen den im Gewinn enthaltenen Leistungen besteht keine rechtliche Verknüpfung im Sinne eines Pauschalreisevertrags. Ansprüche im Zusammenhang mit der Hotelunterkunft sind ausschließlich gegenüber Condor Holidays geltend zu machen.
3.5. Die Gewinner sind einverstanden, dass ihre Reisen vom Condor Social Media Team mit Bild- und Videoaufnahmen dokumentiert werden dürfen. Diese Bild- und Videoaufnahmen dürfen auf den Condor Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden. Die Begleitung der Gewinner findet nach Absprache, jedoch höchstens an zwei (2) Tagen statt.
3.6. Weitergabe oder Übertragung der Flugtickets und/oder der Hotelübernachtung ist nicht möglich. Barzahlung sowie Umtausch oder Rückgabe sind ausgeschlossen.
3.7. Kosten, die dem Gewinner bei oder durch die Nutzung des Gewinnes entstehen (z. B. für die An- und Abreise zum Flughafen, Zusatzgepäck, Verpflegung und sonstige Kosten), hat der Gewinner selbst zu tragen.
3.8. Für die Organisation der für eine Einreise erforderlichen Unterlagen (Ausweis- und Einreisepapiere) sowie für den für Auslandsreisen zu empfehlenden Versicherungsschutz ist der Gewinner verantwortlich.
3.9. Die Reise muss bis spätestens 31.08.2026 abgeschlossen sein.
§ 4. Durchführung des Gewinnspiels
4.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 11.05.2026, 00:00 Uhr bis einschließlich 25.05.2026, 23:59 Uhr möglich. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang bei Condor.
4.2. Um am Gewinnspiel zur Auslosung des Gewinns teilnehmen zu können, muss innerhalb des Gewinnspielzeitraums eine vollständige Bewerbung per E-Mail an perfectgetaway@condor.com eingereicht werden. Die Bewerbung muss folgende Informationen enthalten: vollständige Namen, Kontaktdaten (E-Mail-Adressen und Handynummern) sowie Geburtsdaten der zwei reisenden Personen; gewünschtes Reiseziel (BUD, BCN, VCE oder LGW); möglicher Reisezeitraum (siehe 3.3); Motivationsschreiben. Das Condor Social Media Team wählt aus allen Bewerbungen insgesamt vier (4) Gewinnerpaare aus.
4.3. Mehrere Teilnahmen innerhalb des Gewinnspielzeitraums werden als eine Teilnahme gewertet.
4.4. Die Gewinner erklären sich einverstanden, dass das Condor Social Media Team sie bei der Anreise und einen (1) Tag vor Ort begleitet. Die Reise wird mit Bild- und Videoaufnahmen dokumentiert und auf den Condor Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Die Gewinner erklären sich einverstanden, dass sie in diesen Aufnahmen gezeigt werden und dass ihr Vorname sowie der Anfangsbuchstabe ihres Nachnamens veröffentlicht werden können.
4.5. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.
§ 5. Benachrichtigung der Gewinner und Annahme des Gewinns
5.1. Die Auslosung und Benachrichtigung erfolgt bis zum 01.06.2026.
5.2. Die Gewinner werden per E-Mail oder Anruf informiert. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht mit Zugang der Gewinnmitteilung.
5.3. Die Gewinner müssen den Gewinn spätestens drei (3) Tage nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen, indem sie die angeforderten Daten an perfectgetaway@condor.com übermitteln. Andernfalls verfällt der Gewinnanspruch.
5.4. Der Gewinn kann aberkannt oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder Verstöße gegen Gesetze oder diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
5.5. Verfällt der Gewinnanspruch, kann Condor den Gewinn erneut verlosen oder anderweitig verwenden.
§ 6. Datenschutz
6.1. Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO und BDSG ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.
6.2. Die Daten werden zur Erfassung der Teilnehmer, Ermittlung der Gewinner und Abwicklung des Gewinns gespeichert und können an technische Dienstleister sowie an Condor Holidays weitergegeben werden. Condor ist für die Verarbeitung verantwortlich; Condor Holidays handelt als eigener Verantwortlicher.
6.3. Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerruf. Kontakt: datenschutz@condor.com oder postalisch an Condor Flugdienst GmbH.
6.4. Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen unter https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutzerklaerung.jsp
§ 7. Haftung, Störungen im Ablauf
7.1. Condor kann das Gewinnspiel aus technischen oder rechtlichen Gründen jederzeit unterbrechen oder beenden.
7.2. Condor haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Kardinalpflichten.
7.3. Für Leistungen von Condor Holidays oder Dritten übernimmt Condor keine Haftung.
§ 8. Schlussbestimmungen
8.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8.2. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB) von Condor.
8.3. Es gilt deutsches Recht.
8.4. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Frankfurt am Main.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.