Reiseinformationen

Aktuelle Meldungen

Hier haben wir wichtige aktuelle Meldungen für Sie zusammengefasst.

  • Alle aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Condor den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes unterliegt.
     
  • Abfrage zum Bedarf von Rückflügen aus dem Nahen Osten: Zur Einschätzung eines möglichen Bedarfs führt Condor eine unverbindliche Abfrage durch. Betroffene Personen können sich über dieses Formular registrieren, um Informationen zu möglichen künftigen Flugoptionen zu erhalten.

Hinweise zum Flugverkehr in den Nahen Osten

Flüge von und nach Dubai

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheiten und der dynamischen Lage vor Ort hat Condor entschieden, die Flüge von und nach Dubai bis einschließlich Ende März auszusetzen und die Saison damit vorzeitig zu beenden.

Diese Entscheidung wurde mit großer Sorgfalt getroffen. Angesichts der derzeit schwer vorhersehbaren Entwicklungen hat die Sicherheit unserer Gäste und Crews oberste Priorität. Wir bedauern ausdrücklich die daraus entstehenden Unannehmlichkeiten.

Betroffene Fluggäste, die bereits Flugtickets für Flüge von oder nach Dubai (DXB) gebucht haben, werden direkt informiert und erhalten bei Stornierung die Rückerstattung auf das, bei der Buchung, genutzte Zahlungsmittel zurück.

Flüge von und nach Beirut (BEY) und Sulaymaniyah (ISU) 

Flüge nach Beirut (BEY und Sulaymaniyah (ISU) sind vorerst bis Ende März ausgesetzt. Betroffene Gäste werden darüber informiert und erhalten bei Stornierung die Rückerstattung auf das bei der Buchung genutzte Zahlungsmittel zurück. Gäste, deren Flug Teil einer Pauschalreise ist, wenden sich bitte an ihren Reiseveranstalter.


Status: 6. März 2026, 10:30 Uhr CET

Wichtige Information für Ihre Einreise nach Thailand: TDAC Registrierungspflicht ab dem 1. Mai

Ab dem 1. Mai 2025 wird die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen, die in Thailand einreisen, verpflichtend. Dies gilt auch für ausländische Langzeitaufenthaltsberechtigte sowie Inhaber von Arbeitserlaubnissen.

Die Vorab-Registrierung ist ab dem 28. April 2025 möglich und erfolgt online über das offizielle Portal: https://tdac.immigration.go.th
 

Wichtige Hinweise zur Registrierung:

  • Die Registrierung kann einzeln oder für Gruppen von bis zu 10 Personen durchgeführt werden.
  • Erforderliche Angaben:
    • Reisepassdaten
    • Persönliche Informationen
    • Reisedetails
    • Unterkunftsinformationen
    • Gesundheitserklärung
  • Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem entsprechenden Nachweisdokument.
  • Bei einer Änderung der Flugnummer können die Angaben eigenständig im System angepasst werden.
  • Reisende, die ohne vorherige TDAC-Registrierung ankommen, müssen den Vorgang an speziellen Kiosken vor Ort nachholen – dies kann zu Verzögerungen führen.

Wir empfehlen, die TDAC-Registrierung rechtzeitig vor Reiseantritt abzuschließen, um einen reibungslosen Ablauf bei der Einreise zu gewährleisten.

Informationen für die Ein- und Ausreise nach Sansibar

Ab 1. Oktober 2024 sind alle einreisenden Gäste in Sansibar verpflichtet, eine obligatorische Einreiseversicherung der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) für die Dauer des Aufenthalts (bis zu 92 Tage) abzuschließen und auf Anfrage nachzuweisen.

  • Diese Versicherung kann nur bei der ZIC über https://visitzanzibar.go.tz abgeschlossen werden. Andere internationale Reiseversicherungspolicen werden nicht akzeptiert. 
  • Jeder Reisende ab 3 Jahren (ausgenommen Tansanische Staatsbürger) muss im Vorfeld der Reise die Versicherung abschließen. 
  • Preise: 44 USD für Erwachsene ab 18 Jahren; 22 USD für Kinder bis 17 Jahre, Infants bis einschließlich 2 Jahre sind über die Versicherung der Eltern abgedeckt.
  • Falls keine gültige Einreiseversicherung der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) vorliegt, darf in Sansibar nicht eingereist werden und die Gäste müssen auf eigene Kosten umgehend zurückreisen.

Stand: 30.09.2024, 13:00 Uhr CET

Insolvenz FTI am 3. Juni 2024

Der Reiseveranstalter FTI hat am 3. Juni 2024 Insolvenz angemeldet und Reisen storniert. Betroffen sind die Marken FTI Touristik Deutschland, Österreich, Schweiz, BigXtra, FTI Voyages, FTI Reizen. Wie alle anderen Fluggesellschaften darf auch Condor keine Reisenden, die eine nun stornierte Pauschalreise mit einer der genannten FTI-Marken gebucht haben, zu ihrem Urlaubsort befördern. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu Ihrer anstehenden Reise direkt an FTI.

Alle Gäste können ihren gebuchten Rückflug hingegen ganz regulär antreten, auch wenn die Reise seitens FTI storniert wurde. Wenn der Rückflug seitens des Gastes umgebucht wird, beispielsweise auf ein früheres Datum, fällt der reguläre Ticketpreis an.

FTI hat für Kundinnen und Kunden unter www.fti-group.com/de/insolvenz eine Support-Website sowie unter +49 (0) 89 / 710 45 14 98 eine Support-Hotline eingerichtet, wo alle weiteren Informationen, auch zu Ansprüchen an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), zur Verfügung gestellt werden.

 Stand: 4. Juni 2024

Vermeidung des russischen und ukrainischen Luftraums

Condor überfliegt auf keiner ihrer Verbindungen den russischen oder ukrainischen Luftraum.