Zoll

Mitgeführtes Bargeld

Mitgeführtes Bargeld muss bei der Einreise in die EU bzw. bei Ausreise angemeldet werden. Nutzen Sie dazu den Vordruck „Anmeldung von Barmitteln“.

Anmeldepflicht von mitgeführtem Bargeld bei der Einreise in die oder Ausreise aus der Europäischen Union (EU)

Wenn Sie die Außengrenzen der Europäischen Union überschreiten, müssen Sie seit 15. Juni 2007 so genannte Barmittel ab einem Gesamtwert von 10.000,00 Euro schriftlich anmelden. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Barmittel bei der Ein- oder Ausreise schriftlich bei der für den Grenzübertritt zuständigen deutschen Zollstelle anzumelden. Die Zollstellen halten dazu den Vordruck "Anmeldung von Barmitteln" bereit.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.

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