
Einreisebestimmungen
Seychellen*
Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge auf die Seychellen finden Sie in der folgenden Tabelle.
Vor der Reise
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Sollten Sie Arbeit aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das seychellische Außenministerium.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Vor der Einreise
Die Durchreise ist gestattet.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Ein Testnachweis ist für die Einreise nicht mehr erforderlich.
Derzeit besteht keine Quarantänepflicht bei Einreise.
Ein Impfnachweis ist für die Einreise nicht mehr erforderlich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.
Ein Impfnachweis ist für die Einreise nicht mehr erforderlich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Ein Impfnachweis ist für die Einreise nicht mehr erforderlich.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Ein Genesungsnachweis ist für die Einreise nicht mehr erforderlich.
Vor Ort
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Aktueller Wert: 166. Vorwoche: 315
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Die Maskenpflicht sowie Versammlungsbeschränkungen sind aufgehoben.
Nicht-essentielle Geschäfte sind geöffnet.
Restaurants und Bars dürfen öffnen.
Resorts und Hotels dürfen öffnen.
Versammlungen und Veranstaltungen dürfen ohne COVID-19-Einschränkungen stattfinden.
Fitness-Studios, Spas und Schwimmbäder sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Diskotheken sind geöffnet.
Öffentliche Verkehrsmittel haben den Normalbetrieb aufgenommen. Die Maskenpflicht wurde aufgehoben.
Der internationale Flugverkehr operiert im Normalbetrieb.
Personen, die während ihres Aufenthaltes positiv getestet werden, müssen sich bis zur Genesung selbst isolieren.
Symptomatische Erkrankte und Risikopersonen werden in einer Isoliereinrichtung der Gesundheitsbehörde behandelt.
Bei einer Selbstisolation müssen sich asymptomatisch Erkrankte für 7 Tage isolieren.
Ausreise
Für die Ausreise ist seitens der Regierung kein Test erforderlich. Einige Fluggesellschaften verlangen diesen aber für den Rückflug.
COVID-19-Tests für die Weiterreise sind mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail (covid19test@health.gov.sc) oder telefonisch unter +248 4388410 zu buchen, und kostenpflichtig u.a. in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue durchzuführen.
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es liegen keine Anmerkungen vor.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.