Besondere Betreuung

Familien & Kinder

Verreisen Sie mit der ganzen Familie? Condor freut sich. Hier finden Sie Informationen zur Sitzplatzreservation und zu den Annehmlichkeiten für Babys an Bord.

Servicepauschale für Kleinkinder unter 2 Jahren

Kinder unter zwei Jahren reisen ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz zum Preis einer Servicepauschale. Diese ist abhängig vom Flugziel und wird bei der Flugbuchung im Warenkorb entsprechend ausgewiesen.

Buchen Sie Ihren Flug in einer anderen Währung als Euro, sind die Preise zudem abhängig von den tagesaktuellen Wechselkursen.

Hinweis: Auf allen Flügen finden Sie Wickeltische in unseren Toiletten. Kleinkinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Feiert das Kleinkind vor dem Rückflug oder am Rückreisedatum den 2. Geburtstag, muss es aus Sicherheitsgründen auf einem eigenen Sitzplatz sitzen. Daher ist dann eine Buchung für ein vollzahlendes Kind (2-11 Jahre) erforderlich.

 

Ein Kleinkind läuft den Gang in einer Condor-Maschine entlang

Sitzplätze für Kinder ab 2 Jahren

Informationen zur Zuteilung von Sitzplätzen für jüngere Kinder und für Menschen mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität auf Flügen von und nach sowie innerhalb von Italien

Kindern im Alter von zwei bis einschließlich elf Jahren und ihren Eltern oder ihrer erwachsenen Begleitperson, die in derselben Reiseklasse mit uns von, nach oder innerhalb von Italien reisen, weisen wir im Rahmen des Check-In Prozesses gern gebührenfrei zusammenhängende Sitzplätze (nebeneinander oder – sofern dies nicht möglich ist – in derselben oder einer benachbarten Sitzreihe) zu. Selbiges gilt für Menschen mit Behinderung oder Personen mit eingeschränkter Mobilität, die von einer Begleitperson unterstützt werden.

Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen

Begleitet oder unbegleitet reisende Minderjährige erhalten sowohl in Deutschland als auch im Ausland besondere Aufmerksamkeit der Polizei und Sicherheitsbehörden. Wir empfehlen deshalb, dass Minderjährige folgende Unterlagen mit sich führen:

  • Eine formlose Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, einschliesslich Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw. Reiseverlauf
  • Personalien und Kontaktinformationen des/der Sorgeberechtigten
  • Ausweiskopie des/der Sorgeberechtigten.
Weiterempfehlen