Familien und Kinder

Autokindersitze und Buggys

Familien mit Kleinkindern finden hier Informationen zu Autokindersitzen und Buggys an Bord.

Autokindersitze an Bord

  • Nach einer EU-Verordnung sind Kleinkinder (unter 2 Jahren) an Bord von Flugzeugen entweder durch Schlaufengurte oder durch Kindersitze zu sichern.
  • Condor empfiehlt die Verwendung eines zugelassenen Kindersitzes (maximale Breite 43 cm) während des Fluges. Voraussetzung ist der Erwerb eines Sitzplatzes für das Kleinkind als vollzahlendes Kind (2 – 11 Jahre).
  • Um sicherzustellen, dass Sie als Familie zusammensitzen, empfehlen wir eine Sitzplatzreservierung für alle Reiseteilnehmer. Kindersitze sind auf allen Fensterplätzen erlaubt, ausgenommen sind die Notausgangsreihen sowie jeweils die Reihe vor und hinter der Notausgangsreihe. Wenn Sie mit zwei Kleinkindern reisen, können Sie auch einen Fenster- und einen Mittelplatz für die Kindersitze buchen.
  • Unsere Crews behalten sich vor, Kindersitze abzulehnen, welche den Anforderungen nicht entsprechen, oder wenn der zugewiesene Sitzplatz für die Nutzung von Kindersitzen nicht geeignet ist. Der Kindersitz wird dann von uns kostenlos für Sie im Frachtraum unserer Maschinen verstaut.
  • Kleinkinder werden in diesem Fall durch einen Schlaufengurt bzw. durch „Lap  Holding“ auf dem Schoß des Erwachsenen gesichert. Eine Erstattung des Flugpreises für den Sitzplatz des Kleinkindes ist in diesem Fall nicht möglich.

Der Kindersitz muss eine der folgenden Zertifizierungen haben:

  • Zertifizierung von einer Behörde eines EU-Mitgliedstaates, der FAA (Luftfahrtbehörde der USA) oder Transport Kanada (auf der Grundlage einer national technischen Norm) für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrtzeugen.
  • Zertifizierung gemäß der UN-Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrtzeugen.
  • Zertifizierung gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Luftfahrt- und Kraftfahrtzeugen.
  • Zertifizierung gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraft- oder Luftfahrtzeugen, die am oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß der Norm hergestellt worden sind. Diese Kindersitze müssen mit einem der folgenden Aufkleber versehen sein:
    1) "THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLES SAFETY STANDARDS" oder
    2) "THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT"

Kinderwagen und Buggys

Kinderwagen, Buggys, Babybetten, Kindertragen und Autokindersitze werden ohne Aufpreis im Laderaum befördert. Es können maximal zwei der genannten Gegenstände pro Kind transportiert werden.

Eine Anmeldung ist dafür nicht notwendig. Vom Flug ausgeschlossen sind Kinderwagen mit Sonderfunktion, wie z.B. Jogger, Fahrradanhänger oder Bollerwagen.

Bitte beachten Sie, dass nicht an allen Flughäfen die im Frachtraum verstauten Kinderwagen und Buggys direkt an der Fluggastbrücke ausgegeben werden können. Alternativ können an einigen Flughäfen Kinderwagen ausgeliehen werden. Welcher Flughafen diesen Service anbietet, finden Sie auf der jeweiligen Flughafen Webseite. 

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