
Einreisebestimmungen
Malediven*
Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge auf die Malediven finden Sie in der folgenden Tabelle.
Vor der Reise
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen, beantragen Sie Ihr Visum bitte bei der Botschaft.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Vor der Einreise
Die Grenzen sind für ausländische Staatsangehörige wieder geöffnet, auch der internationale Passagierverkehr wurde wieder aufgenommen. Der Aufenthalt ist derzeit auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei Ankunft werden Temperaturmessungen durchgeführt. Außerdem werden stichprobenartig Tests durchgeführt. Falls Einreisende Covid-19-Symptome zeigen, müssen sie einen entsprechenden Coronatest auf eigene Kosten machen. Alle Passagiere müssen bei der Ankunft auf den Malediven eine "Immigration Arrival Card" ausfüllen.
Bestätigte Unterkunftsbuchungen sind ebenso wie eine Gesundheitserklärung bei Ankunft vorzulegen. Die Gesundheitserklärung muss innerhalb von 96 Stunden vor Abflug online ausgefüllt werden. Alle Passagiere müssen bei der Ankunft auf den Malediven eine "Immigration Arrival Card" ausfüllen.
Reisenden wird empfohlen folgende Tracing App herunterzuladen.
Transits auf den Malediven sind möglich. Sollte der Transit länger als einen Tag dauern muss in ein Transithotel eingecheckt werden.
Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.
Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich am Ankunftsflughafen gegen eine Gebühr erneut testen lassen. Bei der Ankunft können kostenlose Stichprobentests durchgeführt werden.
Allen Reisenden wird empfohlen, 3-5 Tage nach Ankunft einen PCR-Test durchführen zu lassen.
Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Für Personen, die mit Touristenvisum anreisen, gilt keine Quarantänepflicht.
Personen, die aufgrund von Symptomen oder stichprobenartig durchgeführter Tests bei Ankunft positiv getestet werden, müssen sich jedoch für 3 bis 14 Tage in Quarantäne begeben.
Die Kosten für die Quarantäne und die Tests müssen von den Reisenden getragen werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Als vollständig geimpft gelten in aller Regel Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen.
Die Impfung muss 14 Tage vor Einreise abgeschlossen worden sein.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise. Die Impfung muss 14 Tage vor Einreise abgeschlossen worden sein.
Als vollständig geimpft gelten in aller Regel Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.
Ein Nachweis über eine Genesung sollte den Namen, die Passnummer, den Genesenstatus, das Datum des positiven Tests sowie nach Möglichkeit eine offizielle Stelle als Aussteller enthalten.
Hinweise für genesene Reisende, deren Einreise-PCR-Test positiv ausfällt, stellen die Behörden zur Verfügung.
Vor Ort
Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Aktueller Wert: 4. Vorwoche: 6
Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.
Der Gesundheitsnotstand auf den Malediven wurde aufgehoben.
Reise-Restriktionen sind abhängig vom Impfstatus des/der Reisenden sowie der Durchimpfungs - und Positivitätsrate auf der Abreise- und Zielinsel:
Vollständig geimpfte Reisende können sich ohne PCR-Test und Quarantäne zu ihrer Zielinsel begeben, sofern:
- mindestens 60 % der Insel-Bevölkerung über 12 Jahre vollständig geimpft ist;
- mindestens 95 % der im Tourismussektor angestellten Personen vollständig geimpft sind;
- mindestens 90 % der über 65-Jährigen auf der Insel vollständig geimpft ist;
und die Abreiseinsel eine Positivitätsrate unter 5 % aufweist. Liegt die Positivitätsrate über 5 %, ist ein negativer PCR-Test (maximal 72h alt) vorzulegen, auch eine Quarantäne ist dann einzuhalten.
Eine Übersicht über Durchimpfungsraten und unter Beobachtung stehenden Inseln ist auf der COVID-19-Webseite der Regierung abrufbar.
Bei Reisen von Greater Malé zu anderen Inseln gelten seit 10.01. auch für Geimpfte Einschränkungen (siehe 'Erleichterungen'), Ungeimpfte brauchen dafür eine Genehmigung, die durch das Haalubelun-Portal übermittelt wird.
Das Tragen einer Maske wird empfohlen, es besteht aber nur eine Pflicht in medizinischen Einrichtungen.
Geschäfte und Märkte sind geöffnet.
Gastronomie kann öffnen.
Der Großteil der Hotels und Resorts auf den Malediven hat geöffnet. Eine Übersicht bietet das Tourismusministerium des Landes auf seiner Webseite.
Ungeimpfte oder nur teilweise geimpfte Reisende dürfen in touristischen Einrichtungen auf bewohnten Inseln einchecken wenn auf der Insel mindestens 60% der Bewohner seit 14 Tagen komplett gegen COVID-19 geimpft sind.
Fitness-Studios sind ebenso wie Freizeit- und Kultureinrichtungen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geöffnet.
Für Schiffsreisen zwischen Inseln ohne bestätigte COVID-Fälle gelten keine Einschränkungen mehr.
Der internationale Passagierverkehr wurde wieder aufgenommen, Inlandsflüge zwischen COVID-freien Inseln sind verfügbar. Die Luftfahrtbehörde des Landes hat Fluggesellschaften aufgerufen, Passagiere zum Tragen von Mund-Schutz-Masken an Bord zu verpflichten. Auch am Flughafen Malé selbst gilt die Maskenpflicht.
Auf den Malediven kann zur Kontaktverfolgung die Tracing-App TraceEkee heruntergeladen werden.
Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts oder auf COVID-freien Inseln kann ein sogenannter 'Split Stay' beantragt werden (splitstays@tourism.gov.mv).
Bei einem positiven Test im Land muss eine Quarantäne von 7 Tagen eingehalten werden. Vollständig Geimpfte müssen dies nicht. Details stellen die Behörden zur Verfügung.
Ausreise
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.