Türkei

Einreisebestimmungen

Türkei*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge in die Türkei finden Sie in der folgenden Tabelle.

Vor der Reise

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.

Vor der Einreise

Der Flugverkehr mit anderen Staaten wurde wieder aufgenommen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Der Transit ist gestattet.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Es besteht keine Quarantäneverpflichtung für Reisende mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es liegen keine Anmerkungen vor.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Aktueller Wert: 5. Vorwoche: 4

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Je nach Entwicklung der Pandemie können lokal beschränkende Maßnahmen verhängt werden.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Die Maskenpflicht wurde größtenteils aufgehoben; ein Mund-Nasen-Schutz ist in Gesundheits-/und Pflegeeinrichtungen zu tragen.

Geschäfte haben geöffnet.

Restaurants und Cafés haben geöffnet.

Hotels sind geöffnet.

Alle Einschränkungen wurden aufgehoben.

Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ohne COVID-19-Einschränkungen geöffnet.

Der Betrieb von Intercity-Zügen wurde wieder aufgenommen, in Städten stehen öffentliche Verkehrsmittel wieder zur Verfügung.

An den Flughäfen gelten Hygienevorschriften und Einschränkungen beim Handgepäck. Es bestehen diverse internationale Flugverbindungen zu europäischen Destinationen. In stark von ausländischen Touristen frequentierten Flughäfen (wie z.B. Istanbul, Antalya, Muğla oder Izmir) besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts. Der Flughafen Istanbul hat ein PCR-Testzentrum eingerichtet, das rund um die Uhr geöffnet ist.

Maskenpflicht an Bord türkischer Flugzeuge besteht nicht mehr.

Wer sich in der Türkei mit COVID-19 infiziert bzw. positiv getestet wird, muss sich für 7 Tage selbst isolieren.

Die türkischen Behörden bieten eine Übersicht der Covid-Testzentren an.

Um internationalen Touristen einen sicheren Urlaubsaufenthalt in der Türkei zu ermöglichen, wurde ein „Zertifizierungsprogramm für gesunden Tourismus“ eingeführt, welches Schutz vor einer Ansteckung mit Covid-19 garantieren soll. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausreise

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.