Domincan Repuublic

Einreisebestimmungen

Dominikanische Republik*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge in die Dominikanische Republik finden Sie in der folgenden Tabelle.

Vor der Reise

Aufenthalte bis 30 Tage sind ohne Visum möglich.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt und Zweck kann bei der Botschaft der Dominikanischen Republik in Berlin beantragt werden.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Bei Aufenthalten von länger als 30 Tagen, muss eine Verlängerung beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) gegen eine Gebühr beantragt werden. Bei Überziehungen werden Geldstrafen bei der Ausreise fällig.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.

Vor der Einreise

Die Luft-, Land- und Seegrenzen sind geöffnet, die Einreise ist gestattet.

Reisende müssen ein Einreiseformular ('E-Ticket') ausfüllen; der daraufhin generierte QR-Code ist beim Boarding bzw. bei Ankunft den Behörden vorzuzeigen. Es wird empfohlen, dies vor Ankunft auszufüllen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Der Transit ist ohne COVID-19-bezogene Einschränkungen gestattet.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Bei ansteigenden Fallzahlen können zufällige Tests durchgeführt werden. Reisende, die mindestens 3 Wochen vor Einreise ihre vollständige Impfung abgeschlossen haben, sind von den stichprobenartigen Tests und Folgeuntersuchungen befreit.

Eine Quarantäne (in einer staatlichen Einrichtung) wird nur bei jenen Reisenden fällig, die bei stichprobenartigen Tests bei der Einreise positiv getestet wurden oder bei Gesundheitskontrollen am Flughafen auffallen. Personen, die positiv getestet wurden, müssen zur Nachverfolgung Angaben zur Person, zur Unterkunft und Kontaktdaten hinterlassen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Für die Einreise ist derzeit kein Impfnachweis erforderlich.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Für die Einreise ist derzeit kein Impfnachweis erforderlich.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Für die Einreise ist derzeit kein Impfnachweis erforderlich.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Für die Einreise ist derzeit kein Genesungsnachweis erforderlich.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Aktueller Wert: 46. Vorwoche: 35

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Es bestehen keine Einschränkungen bei der Bewegungsfreiheit.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Hygienemaßnahmen.

Geschäfte sind geöffnet.

Gastronomische Betriebe sind ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen geöffnet.

Hotels dürfen wieder maximal ausgelastet werden.

Veranstaltungen dürfen ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen stattfinden.

Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen geöffnet.

Es gibt keine Einschränkungen.

Die Flughäfen haben den internationalen Passagierbetrieb wieder aufgenommen.

Es stehen an verschiedenen Flughäfen Testzentren zur Verfügung.

Werden Reisende während ihres Aufenhaltes positiv getestet, müssen sie sich für sieben Tage isolieren. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht für mindestens 10 Tage die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die U.S. Botschaft hat eine Liste mit privaten Testanbietern in der Dominikanischen Republik erstellt. Der "Dominican Republic Travel Resource Center" beantwortet zahlreiche Fragen rund um das Thema Corona. Viele Hotels bieten kostenlose Antigen-Testungen im Rahmen des "Responsible Tourism Recovery Plans" an.

Ausreise

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten müssen generell bereits bei der Einreise die entsprechenden Testnachweise vorlegen. In diesem Fall ist nur ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) zugelassen. Ein Impf- bzw. Genesenennachweis ersetzt nicht das negative Testergebnis.

Bei der Rückkehr aus Virusvarianten-Gebiete gibt es außerdem keine Ausnahmen für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.