Domincan Repuublic

Einreisebestimmungen

Dominikanische Republik*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge in die Dominikanische Republik finden Sie in der folgenden Tabelle.

Vor der Reise

Sofern eine Reisedauer von 30 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt und Zweck kann bei der Botschaft der Dominikanischen Republik in Berlin beantragt werden.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Die Aufenthaltsdauer in der Dominikanischen Republik kann durch einen Antrag bei der Migrationsbehörde um bis zu 120 Tage verlängert werden.

Migrationsbehörde

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland aufgehoben, es besteht an manchen Flughäfen die Empfehlung eine Maske zu tragen.

Vor der Einreise

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Reisende müssen ein Einreiseformular ('E-Ticket') ausfüllen; der daraufhin generierte QR-Code ist beim Boarding bzw. bei Ankunft den Behörden vorzuzeigen. Es wird empfohlen, dies vor Ankunft auszufüllen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Der Transit ist ohne COVID-19-bezogene Einschränkungen gestattet.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Bei ansteigenden Fallzahlen können zufällige Tests durchgeführt werden. Reisende, die mindestens 3 Wochen vor Einreise ihre vollständige Impfung abgeschlossen haben, sind von den stichprobenartigen Tests und Folgeuntersuchungen befreit.

Eine Quarantäne (in einer staatlichen Einrichtung) wird nur bei jenen Reisenden fällig, die bei stichprobenartigen Tests bei der Einreise positiv getestet wurden oder bei Gesundheitskontrollen am Flughafen auffallen. Personen, die positiv getestet wurden, müssen zur Nachverfolgung Angaben zur Person, zur Unterkunft und Kontaktdaten hinterlassen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Für die Einreise ist derzeit kein Impfnachweis erforderlich.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Für die Einreise ist derzeit kein Impfnachweis erforderlich.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Für die Einreise ist derzeit kein Impfnachweis erforderlich.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Für die Einreise ist derzeit kein Genesungsnachweis erforderlich.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Aktueller Wert: 46. Vorwoche: 35

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Es bestehen keine Einschränkungen bei der Bewegungsfreiheit.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Hygienemaßnahmen.

Geschäfte sind geöffnet.

Gastronomische Betriebe sind ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen geöffnet.

Hotels dürfen wieder maximal ausgelastet werden.

Veranstaltungen dürfen ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen stattfinden.

Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen geöffnet.

Es gibt keine Einschränkungen.

Die Flughäfen haben den internationalen Passagierbetrieb wieder aufgenommen.

Es stehen an verschiedenen Flughäfen Testzentren zur Verfügung.

Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet, sind unter Umständen Test- und Quarantänemaßnahmen einzuhalten.

Ausreise

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, bestehen keine Anmeldepflichten oder sonstige Vorgaben mehr.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten müssen generell bereits bei der Einreise die entsprechenden Testnachweise vorlegen. In diesem Fall ist nur ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) zugelassen. Ein Impf- bzw. Genesenennachweis ersetzt nicht das negative Testergebnis.

Bei der Rückkehr aus Virusvarianten-Gebiete gibt es außerdem keine Ausnahmen für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.