Libanon

Einreisebestimmungen

Libanon*

Alle aktuellen Einreisebestimmungen für Flüge in den Libanon finden Sie in der folgenden Tabelle.

Vor der Reise

Für einen Visumantrag werden unter Umständen folgende Unterlagen benötigt: Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, eines Rückreise-/Weiterreise-Tickets, einer Unterkunft sowie Passbilder und Einladungsschreiben. Zur Beantragung eines Visums für Minderjährige, die allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, wird unter Umständen eine Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Auslandsvertretung.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Visa können bei der Auslandsvertretung beantragt werden.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Mit einem "Visa on Arrival" dürfen sich Reisende bis zu 30 Tage im Land aufhalten.
Reisende können ihren Aufenthalt bei der Migrationsbehörde verlängern. Es ist eine Verlängerung von bis zu zwei Monaten möglich.

General Directorate of General Security

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.

Aus Sicherheitsgründen wird vor Reisen

- in die Bezirke Hermel und Baalbek nördlich der Stadt Baalbek, sowie

- in die Ortschaften Britel, Hortalaa, El Nabi Chit und deren unmittelbare Umgebung sowie

- in grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel, oder in die südlichen Vororte Beiruts, insbesondere in die „Dahiye“

- in palästinensische Flüchtlingslager

gewarnt.

Die „Dahiye“ und die südlichen Vororte Beiruts umfassen die Gebiete:

- südlich des Camille Chamoun Stadions und der Adnan Al Hakim Straße bis auf Höhe des Flughafens,

- von der Küste bis zur Camille Chamoun Straße/Old Saida Straße, einschließlich der Gebiete Bir Hassan, Chiyah, Ghobeiry, Haret Hreik, Borj El Brajneh, Mar Elias, Hadath, Er Rouais und Laylaki (ausschließlich der Flughafenstraße [51] und der Gebiete zwischen dem Golfclub und dem Flughafen).

Von Reisen

- in die Bezirke Akkar, Rachaya, Hasbaya und Marjaayoun,

- in die übrigen Gebiete im Bezirk Baalbek,

- in die Stadt Tripoli sowie

- in Gebiete südlich des Litani, mit Ausnahme der Stadt Tyros,

wird dringend abgeraten.

Von einer Einreise in den Libanon auf dem Seeweg über den Hafen Tripoli oder auf dem Landweg über Syrien wird dringend abgeraten. Individualreisende sollten ausschließlich den Flughafen Beirut für Ein- und Ausreisen nutzen.

Die 3G-Regel ist bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese gültige Verordnung wurde bis zum 07.04.2023 verlängert. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.

Vor der Einreise

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.
Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.
Es sind keine Einschränkungen bekannt

Der Transit ist ohne COVID-19-bezogene Einschränkungen gestattet.

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Es sind keine Einschränkungen bekannt
Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es liegen keine Anmerkungen vor.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise.

Vor Ort

Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen.

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Es können jedoch "Hausregeln" in privaten Einrichtungen gelten, die u.a. Impfnachweise verlangen.

Aktueller Wert: 18. Vorwoche: 9

Datenquelle: Our World in Data / European Center for Disease Control. Die Daten liegen nur auf Länderebene vor und werden täglich aktualisiert.

Momentan gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Beschränkungen können jedoch kurzfristig wieder eingeführt werden und weichen ggf. regional leicht ab. 

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Die Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen wurden aufgehoben.

Alle gesetzlichen Einschränkungen aufgehoben. Geschäfte können jedoch individuell eine Maskenpflicht und andere Maßnahmen festlegen.

Alle gesetzlichen Einschränkungen sind aufgehoben. Gastronomische Einrichtungen können jedoch individuell eine Maskenpflicht und andere Maßnahmen festlegen.

Hotels sind geöffnet.

Öffentliche Veranstaltungen dürfen ohne Einschränkungen stattfinden.

Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Sie können eigene Maßnahmen festlegen.

Alle Kapazitätsbeschränkungen wurden aufgehoben.

Der internationale Rafiq-Hariri-Flughafen ist geöffnet; der Betrieb bleibt aber zunächst auf max. 2000 Passagiere pro Tag begrenzt. Die Flugverbindungen können sich kurzfristig ändern. Alle Passagiere müssen ihre Tickets bei Anreise/Abreise zum und vom Flughafen bei sich führen.

Bei Verdacht auf COVID-19 ist die Hotline des libanesischen Gesundheitsministeriums (+961 1 5494459) zu wählen. Eine Übersicht von Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.

Bei einer positiven Testung ist eine Quarantäne in der eigenen Unterkunft einzuhalten.

Bei Bedarf einer Einweisung in ein Krankenhaus aufgrund von COVID-19 ist die Nummer +961 0 1832 700 rund um die Uhr zu erreichen.

Ausreise

Ein-/Rückreise nach Deutschland

Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.

Es sind keine Einschränkungen bekannt

Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.

Seit Mai 2022 ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.

Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.

Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise.

Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.

Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise.

Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.


*Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von externen Quellen, z.B. dem Auswärtigen Amt, gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug selbst über die geltenden Einreisebestimmungen.