Gepäck und Tierbeförderung

Handgepäck

Hier erfahren Sie, wie viel Handgepäck Sie kostenlos auf Ihrem Condor Flug mitnehmen dürfen und was Sie sonst noch beachten müssen.

Allgemeine Bestimmungen

  • Die Handgepäckbestimmungen richten sich nach der Flugzone Ihrer Destination sowie des gebuchten Tarifs.
  • Das Boden- und Bordpersonal ist aus Sicherheitsgründen verpflichtet, nicht zulässige Gepäckstücke mit dem übrigen Gepäck im Laderaum zu verstauen.
  • Wenn Ihr Handgepäck das maximal zulässige Gewicht überschreitet oder Sie mehr Gepäck mitnehmen, als Ihr Tarif erlaubt, werden am Check-in Übergepäcksgebühren erhoben. Am Flugsteig können höhere Gebühren gelten (Zonen 1, 2 & 6: CHF 75 / USD$90 / €75; Zonen 3-4: USD$120 / €100; Zone 5: USD$120 / €100 / CAD$150).
  • Flüssigkeiten dürfen ausschließlich in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml transportiert werden. Alle Behälter müssen in einem Plastikbeutel (max. 1 Liter) gepackt werden.
  • Smartphones des Typs Samsung Galaxy Note 7 dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck befördert werden.

Hinweis: Für USA-Flüge gelten erhöhte Sicherheitsvorschriften, die u. a. die Fluggast- und Handgepäckkontrollen betreffen. Es wird daher empfohlen, mehr Zeit einzuplanen als bei Abflügen in andere Länder.

Aktuelle Bestimmungen für Flüge von/nach USA und Kanada

Erlaubtes Handgepäck*

* Änderungen vorbehalten. Für Kleinkinder unter 2 Jahren besteht kein Anspruch auf Handgepäck, es gelten gesonderte Freigepäck-Bedingungen. Mehr erfahren

Was darf ins Handgepäck?

Spitze und scharfe Gegenstände und Feuerzeuge

Im Handgepäck sind spitze oder scharfe Gegenstände, wie z. B. Messer oder Scheren verboten.

Die Behörden der USA verbieten außerdem das Mitführen von Feuerzeugen jeglicher Art sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck und am Körper.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie auf Flügen in die USA sowie auf Flügen, bei denen ein Zwischenstopp in den USA vorgesehen ist, kein Feuerzeug bei sich führen.

Flüssigkeitenregelung (LAG)

Die Flüssigkeitenregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union, Island, Schweiz, Norwegen, den USA und Kanada abfliegen. Bitte beachten Sie, dass weitere Länder außerhalb der EU ebenfalls ihre Richtlinien angepasst haben.

„Flüssigkeiten, Aerosole und Gele“ (LAGs) schließen Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie den Inhalt von Druckbehältern, wie z. B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz, ein. Sie dürfen unter folgenden Bedingungen eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden:

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit so genanntem „Zip-Verschluss“) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
  • Je ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich diese Plastikbeutel frühzeitig zu besorgen und Ihre LAGs, die Sie im Handgepäck befördern möchten, bereits zu Hause entsprechend zu verpacken.

Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Der Fluggast muss auf Aufforderung die Echtheit der LAGs, für die eine Ausnahme gewährt wurde, nachweisen        (z. B. anhand eines Rezeptes für Arzneimittel).

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Duty Free Artikel (wie Getränke oder Kosmetikartikel), die am Tag des Fluges im Duty Free-Bereich der Flughäfen oder an Bord eines Flugzeuges erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern diese den Kaufbeleg enthält.

Condor hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

Stand: 02.06.2014

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