Mobilitätshilfen
Sie können zwei Mobilitätshilfen wie zum Beispiel Rollstuhl, Rollator oder Krücken kostenlos auf Ihrem Flug mitnehmen. Bitte melden Sie Ihre Gehhilfen spätestens 48 Stunden vor geplantem Abflug an.
Sie können zwei Mobilitätshilfen wie zum Beispiel Rollstuhl, Rollator oder Krücken kostenlos auf Ihrem Flug mitnehmen. Bitte melden Sie Ihre Gehhilfen spätestens 48 Stunden vor geplantem Abflug an.
Wenn Sie auf Mobilitätshilfen wie Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen angewiesen sind, unterstützen wir Sie gern: Bis zu zwei Mobilitätshilfen dürfen Sie auf Ihrem Flug kostenlos mitnehmen. Je nachdem, ob Sie einen manuellen oder batteriebetriebenen Rollstuhl oder eine andere Mobilitätshilfe mitnehmen möchten, müssen Sie unterschiedliche Anforderungen beachten. Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten auf der Seite.
Für alle Mobilitätshilfen gilt: Bitte melden Sie Ihr Gerät so früh wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug bei uns an. Der Transport wird dann automatisch auch für den Rückflug gebucht – so bereiten wir den Transport für Sie optimal vor. Gehstöcke oder Krücken müssen Sie nicht vorher anmelden.
Nach Prüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die Buchung Ihrer Mobilitätshilfen.
Sofern es möglich ist, erhalten Sie Ihre Mobilitätshilfe nach der Landung direkt nach dem Aussteigen am Flugzeug. Diesen Service können wir jedoch leider nicht an allen Flughäfen anbieten. Sollten Sie Ihr Gerät nicht direkt nach dem Aussteigen erhalten, können Sie es in der Gepäckausgabe am Sperrgepäckband abholen.
Wenn Ihr Rollstuhl oder Ihre andere Mobilitätshilfe und ggf. die zugehörigen Batterien nicht entsprechend den geltenden Anforderungen vorbereitet und sicher verladen werden können, behalten wir uns das Recht vor, den Transport zu verweigern.
Gründe dafür können sein:
Unsere Flugzeugflotte besteht aus verschiedenen Flugzeugtypen. Da es immer kurzfristige Änderungen geben kann, können wir nicht garantieren, dass Sie mit demselben Flugzeug fliegen wie zum Zeitpunkt der Buchung angegeben.
Folgende Maße können wir in allen Condor Flugzeugen verladen:
Auf Flügen mit dem Flugzeugtyp Embraer E190, der von einigen unserer Partner Airlines eingesetzt wird, gelten aufgrund der kleineren Frachträume abweichend folgende maximalen Maße: 120 × 100 × 80 cm (L × B × H).
Reisen Sie mit Krücken oder einem Rollator oder nehmen Sie Ihren manuellen oder batteriebetriebenen Rollstuhl inklusive Batterie mit auf Ihre Reise?
Je nach Typ gelten unterschiedliche Anforderungen für Anmeldung und Transport.
Bitte vermessen und wiegen Sie Ihren manuellen oder batteriebetriebenen Rollstuhl. Wir benötigen Länge × Breite × Höhe sowie das Gewicht in Kilogramm.
Wenn Sie einen batteriebetriebenen Rollstuhl oder eine andere Mobilitätshilfe mitnehmen möchten: Prüfen Sie bitte den Batterietyp, die Anzahl der Antriebs- und Ersatzbatterien sowie ob die Batterien entnehmbar oder fest eingebaut sind. Bei Lithiumbatterien benötigen Sie zusätzlich die Nennenergie jeder Batterie in Wh. Batteriebetriebene Mobilitätshilfen gelten als Gefahrgut. Daher müssen die geltenden Batteriegrenzen eingehalten werden. Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten auf der Seite.
Bitte melden Sie Ihre Mobilitätshilfe so früh wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug bei uns an. Gehstöcke und Krücken können Sie ohne Anmeldung mit an Bord nehmen.
Für die Anmeldung Ihres manuellen Rollstuhls müssen Sie nur das Online-Formular ausfüllen und abschicken.
Für die Anmeldung Ihres batteriebetriebenen Rollstuhls müssen Sie zusätzlich ein zweites Formular herunterladen, ausfüllen und zusammen mit den benötigten Unterlagen per E-Mail an specialassistance@condor.com schicken. Wir empfehlen Ihnen außerdem, dieses Formular und die weiteren Unterlagen während Ihrer Reise mitzuführen.
Nach Prüfung des Formulars und der eingereichten Unterlagen erhalten Sie von uns eine schriftliche Rückmeldung. Sollten noch Fragen offen sein, klären wir diese direkt mit Ihnen.
Bitte seien Sie bei Kurzstreckenflügen mindestens 2 Stunden, bei Langstreckenflügen mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen.
Falls für die Vorbereitung Ihrer Mobilitätshilfe zum Transport besondere Herstelleranweisungen oder Werkzeug erforderlich sind, bringen Sie diese bitte mit.
Unser Bodenpersonal hilft Ihnen gerne beim Check-in. Dabei werden ebenso die angemeldeten Transportanforderungen bei batteriebetriebenen Mobilitätshilfen verifiziert.
Nachfolgend finden Sie die Anforderungen für einen sicheren Transport Ihrer batteriebetriebenen Mobilitätshilfe je nach Batterietyp.
Für Lithiumbatterien gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob die Batterie aus Ihrer Mobilitätshilfe entnehmbar oder fest eingebaut und nicht entnehmbar ist.
Entnehmbare Lithiumbatterien
Ist Ihre Mobilitätshilfe ausdrücklich dafür vorgesehen, dass die Batterie durch den Benutzer entnommen werden kann, muss die Batterie nach den Herstelleranweisungen aus der Mobilitätshilfe entnommen werden.
Die aus der Mobilitätshilfe entnommenen Batterien müssen in der Kabine transportiert werden sowie einzeln vor Beschädigung, zum Beispiel in einer Batterietasche, und gegen Kurzschluss geschützt sein. Bei älteren Batterien mit offenen Anschlüssen müssen Sie die Batteriepole ggf. isolieren - etwa mit elektrischem Isolierband. Dies gilt auch für Ersatzbatterien.
Für die Batterien des Antriebs gilt:
Zusätzlich dürfen Sie Ersatzbatterien in gleicher Anzahl und mit gleicher Nennenergie in der Kabine mitnehmen. Somit dürfen entnommene Batterien und Ersatzbatterien insgesamt folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:
Fest eingebaute Lithiumbatterien (nicht entnehmbar)
Aus Gründen der Flugsicherheit gelten bei neuen Buchungen ab dem 01.10.2026 für Mobilitätshilfen mit fest eingebauten Lithiumbatterien strengere Anforderungen auf allen Condor-Flügen. Vor diesem Datum bestätigte Buchungen dürfen weiterhin anhand der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Batteriegrenzen wahrgenommen werden. Eine finale Prüfung dazu findet am Tag des Abflugs am Flughafen statt.
Sind die Lithiumbatterien fest in Ihrer Mobilitätshilfe eingebaut und nicht entnehmbar, bleiben sie während des Transports in der Mobilitätshilfe. Die Batterien müssen sicher befestigt und durch die Bauweise des Geräts ausreichend vor Beschädigung geschützt sein.
Ihre Mobilitätshilfe muss vollständig ausgeschaltet transportiert werden und so vorbereitet sein, dass sich das Gerät während des Flugs nicht versehentlich einschaltet. Die elektrischen Stromkreise müssen dazu gemäß den Herstelleranweisungen getrennt werden. Manche Modelle werden mit einem Schlüssel ausgeschaltet, haben einen Schalter, Knopf oder Hebel oder einen speziellen Flugzeugmodus. Zudem müssen die Batteriepole gegen Kurzschluss geschützt sein, zum Beispiel wenn die Batterien durch ein Gehäuse ummantelt sind und fest im Gerät sitzen.
Für die eingebauten Batterien des Antriebs gilt:
Zusätzlich dürfen Sie in der Kabine mitnehmen:
Angabe der Nennenergie
Die Nennenergie bei Lithium-Ionen-Batterien wird in Wattstunden (Wh) angegeben. Bei neueren Lithium-Ionen-Batterien finden Sie diese Angabe normalerweise auf der Batterie. Falls Ihre Batterie diese Angabe nicht enthält, so können Sie sie einfach umrechnen:
Zu dieser Gruppe gehören unter anderem:
Die Batterien können in Ihrer Mobilitätshilfe verbleiben, wenn sie sicher befestigt und durch die Bauweise des Geräts ausreichend vor Beschädigung geschützt sind. Sie können auch nach den Herstelleranweisungen entnommen werden, wenn die Mobilitätshilfe ausdrücklich dafür vorgesehen ist und die Batterien durch die Entnahme nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden.
Bei eingebauten Batterien muss Ihre Mobilitätshilfe vollständig ausgeschaltet transportiert werden und so vorbereitet sein, dass sich das Gerät während des Flugs nicht versehentlich einschaltet. Die elektrischen Stromkreise müssen dazu gemäß den Herstelleranweisungen getrennt werden. Manche Modelle werden mit einem Schlüssel ausgeschaltet, haben einen Schalter, Knopf oder Hebel oder einen speziellen Flugzeugmodus. Zudem müssen die Batteriepole gegen Kurzschluss geschützt sein, zum Beispiel wenn die Batterien durch ein Gehäuse ummantelt sind und fest im Gerät sitzen.
Je nach Batterie dürfen Sie maximal folgende Ersatzbatterien mitnehmen:
Die aus der Mobilitätshilfe entnommenen Batterien und Ersatzbatterien müssen Sie in einer stabilen, festen Außenverpackung im oder als Aufgabegepäck transportieren. Geeignet dazu sind zum Beispiel Behälter aus Hartkunststoff, Faserplatte, Holz oder Metall. Eine entsprechende Außenverpackung kann Ihnen Condor leider nicht bereitstellen.
Aus Gründen der Flugsicherheit dürfen Sie Mobilitätshilfen mit nicht auslaufsicheren (Nass-)Batterien nur transportieren, wenn Ihr Gerät während des gesamten Transports aufrecht verladen, verstaut, gesichert und entladen werden kann.
Kann die Mobilitätshilfe während des gesamten Transports aufrecht verladen, verstaut, gesichert und entladen werden, dann können die Batterien in der Mobilitätshilfe verbleiben. Sie müssen sicher befestigt und durch die Bauweise des Geräts ausreichend vor Beschädigung geschützt sein.
Ihre Mobilitätshilfe muss vollständig ausgeschaltet transportiert werden und so vorbereitet sein, dass sich das Gerät während des Flugs nicht versehentlich einschaltet. Die elektrischen Stromkreise müssen dazu gemäß den Herstelleranweisungen getrennt werden. Manche Modelle werden mit einem Schlüssel ausgeschaltet, haben einen Schalter, Knopf oder Hebel oder einen speziellen Flugzeugmodus. Zudem müssen die Batteriepole gegen Kurzschluss geschützt sein, zum Beispiel wenn die Batterien durch ein Gehäuse ummantelt sind und fest im Gerät sitzen.
Die Batterien müssen, soweit möglich, mit auslaufsicheren Verschlusskappen ausgestattet sein. Ersatzbatterien sind nicht erlaubt.
Wenn Ihre Mobilitätshilfe während des Transports nicht durchgehend aufrecht gehalten werden kann oder sie die Batterie nicht ausreichend vor Beschädigung schützt, dann müssen die Batterien aus der Mobilitätshilfe entnommen werden. Die aus der Mobilitätshilfe entnommenen nicht auslaufsicheren Batterien können wir aus Gründen der Flugsicherheit nicht transportieren. Sie können ausschließlich als Frachtsendung über einen für Gefahrgut zugelassenen Frachtspediteur transportiert werden.
Ihre Mobilitätshilfe ohne Batterie können Sie dann regulär als Aufgabegepäck transportieren.


Wir transportieren bis zu zwei manuell betriebene Mobilitätshilfen, wie zum Beispiel einen manuell angetriebenen Rollstuhl, Rollator oder Krücken, kostenlos.
Gehstöcke und Krücken gelten nicht als Handgepäck. Sie können sie somit zusätzlich zum erlaubten Handgepäck mit an Bord nehmen. Sie müssen diese Gehhilfen nicht vorher anmelden.
Für die Anmeldung Ihres manuellen Rollstuhls halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
Melden Sie Ihren Rollstuhl vorab online an.


Selbstverständlich können Sie auch einen batteriebetriebenen Rollstuhl oder eine andere Mobilitätshilfe mitnehmen. Dabei gibt es allerdings einige Transportanforderungen mehr zu beachten: Da die Batterien bei batteriebetriebenen Mobilitätshilfen als Gefahrgut gelten, sind wir als Fluggesellschaft dazu verpflichtet, sie vorab zu prüfen. Nur so können wir garantieren, dass sie im Flugzeug transportiert werden dürfen.
Welche Anforderungen konkret gelten, hängt vom Batterietyp und teilweise davon ab, ob die Batterie entnehmbar oder fest eingebaut ist. Bitte beachten Sie außerdem immer die Herstelleranweisungen Ihrer Mobilitätshilfe. Weitere Informationen zu den Transportanforderungen für Batterien finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Für die Anmeldung benötigen wir von Ihnen zwei Formulare:
Herstellerangaben, Herstellerbestätigung oder Test Summary (alternativ: Sicherheitsdatenblatt) für die Batterie
Foto der Batterie bzw. aller Batterien mit klar lesbaren Angaben zum Batterietyp sowie bei Lithiumbatterien zur Nennenergie in Wh
Anleitung zur Vorbereitung des Geräts für den Transport und zur Entnahme der Batterie, falls zutreffend
Bitte halten Sie folgende Informationen für die Anmeldung bereit:
Lithiumbatterie (entnehmbar oder fest eingebaut)
auslaufsichere Batterie, Trockenbatterie
nicht auslaufsichere (Nass-)Batterie
Ja, alle unsere Flugzeuge haben einen Rollstuhl. Unsere Crew hilft Ihnen gern auf dem Weg zur Bordtoilette. Unsere Flugbegleiter können Sie aber nicht tragen oder heben. Falls Sie zusätzliche Hilfe benötigen, reisen Sie bitte mit einer Begleitperson.
Wir bieten verschiedene Rollstuhl-Services für eine komfortable und stressfreie Reise.
Dies sind Ihre Optionen:
Es hängt davon ab, welchen Begleitservice Sie wählen.
Wir bieten drei verschiedene an: Service mit dem Rollstuhl bis zum Flugsteig, bis zur Flugzeugtür oder bis zum Sitz im Flugzeug. Sie können auch einen Rollstuhl für an Bord reservieren. Bitte melden Sie jeden Service spätestens 48 Stunden vor Ihrem Flug an. Mehr Infos und das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Seite zum barrierefreien Reisen.
Nein, jeder Begleiter braucht ein gültiges Flugticket.
Wir sorgen dafür, dass Sie neben Ihrem Betreuer sitzen können. Wenn Sie mehr als eine unterstützende Person brauchen, hilft unser Service Team, die beste Lösung zu finden.
Ja, der Online Check-in ist für alle Gäste verfügbar. Brauchen Sie spezielle Hilfe? Dann kontaktieren Sie bitte das Special Assistance Team.