Bestimmungen für Flüge mit anderen Fluggesellschaften
Informieren Sie sich über die Regelungen mit anderen Fluggesellschaften: Diese Bestimmungen gelten für Condor Flüge mit Zubringer- und Anschlussflügen.
Informieren Sie sich über die Regelungen mit anderen Fluggesellschaften: Diese Bestimmungen gelten für Condor Flüge mit Zubringer- und Anschlussflügen.
Zubringer-, Abbringer- und Weiterflüge werden von der ausführenden Fluggesellschaft in Verbindung mit einem Condor-Flug in der Regel in der Economy Class durchgeführt.
Bitte beachten Sie: Auf Zu- und Abbringerflügen mit unseren Partner Airlines ist der Transport von Tieren im Frachtraum leider nicht möglich.
Haben Sie einen Condor Flug gebucht, der einen Zu- und/oder Abbringerflug mit einer anderen Fluggesellschaft einschließt (sofern dieser im gleichen Condor Ticket aufgeführt wird), gelten auf der gesamten Flugstrecke die Gepäckbedingungen der Fluggesellschaft, welche den Flug mit der bedeutsamsten Strecke (in der Regel die geographisch längste Flugstrecke) durchführt.
Für die Anmeldung von Extras bzw. Sonderleistungen, wie z.B: Sportgepäck und Sitzplatzreservierungen, gelten hingegen die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft, die den Flug durchführt. Bitte wenden Sie sich hierfür an die ausführende Gesellschaft des Zu- und/oder Abbringerfluges.
Was ist mit "bedeutsamste Strecke" gemeint?
Die bedeutsamste Strecke wurde durch die IATA Resolution 302 bestimmt, an die sich alle Fluggesellschaften weltweit halten. Die Resolution hat die Welt in drei große Tarifbereiche aufgeteilt:
Grundsätzlich gilt, die bedeutsamste Strecke ist die, die als erstes einen Tarifbereich überfliegt.
Zur bedeutsamsten Strecke gibt es ein paar Ausnahmen:
Diese Regelung gilt jeweils bis zu dem Punkt, an dem die Reise für mehr als 24 Stunden (Stopover) unterbrochen wird.
Auf Flügen von, nach oder über die USA, Kanada oder Puerto Rico gibt es gesonderte Gepäckregeln. Diese Regeln haben die US-amerikanischen bzw. kanadischen Behörden (US Department of Transportation bzw. Canadian Transportation Agency) erlassen.
Wird Ihr Flug durch eine andere als die im Flugschein bezeichnete Fluggesellschaft durchgeführt (sog. Codeshare-Flüge), so gelten die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Freigepäck-Bedingungen.
Für die Anmeldung von Extras (wie Sitzplatzreservierungen, Tier- oder Sportgerätetransport) wenden Sie sich bitte direkt an die ausführende Fluggesellschaft.
Haben Sie einen Condor Flug gebucht, der einen Zu- und/oder Abbringerflug mit einer anderen Fluggesellschaft einschließt, gelten für die gesamte Flugreise (inklusive Rückflug sofern dieser im gleichen Condor Ticket aufgeführt wird) die Bestimmungen von Condor.
Bitte entnehmen Sie die genauen Gepäckbestimmungen Ihrer Buchungsbestätigung.
Haben Sie einen Condor Flug gebucht, der einen Zu- und/oder Abbringerflug mit einer anderen Fluggesellschaft einschließt, und die erste ausführende Fluggesellschaft ist Condor, gelten für die gesamte Flugreise (inklusive Rückflug sofern dieser im gleichen Condor Ticket aufgeführt wird) die Bestimmungen von Condor.
Ist die erste ausführende Fluggesellschaft nicht Condor, können gesonderte Bestimmungen auf der gesamten Flugstrecke gelten. Ihre Freigepäckmenge entspricht in diesem Fall der der Zubringer-Fluggesellschaft in der auf Ihrem Condor Flug gebuchten Reiseklasse (Economy Class, Premium Economy Class, Business Class). Sollte die Zubringer-Fluggesellschaft Ihre bei Condor gebuchte Reiseklasse nicht anbieten, entspricht Ihr Freigepäck mindestens dem erlaubten Gewicht in der Economy Class.
Bitte entnehmen Sie die genauen Gepäckbestimmungen Ihrer Buchungsbestätigung.
Sie haben einen Flug von Frankfurt über Recife nach Rio de Janeiro gebucht. Der Flug von Frankfurt nach Recife wird von Condor durchgeführt, der Weiterflug erfolgt nach einem Stopover (Unterbrechung von mehr als 24 Stunden) mit GOL.
Entsprechend gelten für den Flug nach Recife die Gepäckbestimmungen von Condor und für den Weiterflug nach Rio de Janeiro die von GOL.
Codeshare-Flüge entstehen durch die Zusammenarbeit von zwei oder mehr Fluggesellschaften. Sie bieten damit gemeinsam einen Flug an. Zum Beispiel verkauft Alaska Airlines einen Flug, aber Condor führt ihn tatsächlich durch. So wird die Reiseerfahrung auf der gesamten Route einfacher.
Sie können Ihre ganze Reise auf unserer Website buchen. Das beinhaltet auch alle Anschlussflüge mit unseren Partnern. So sind alle Ihre Flugdaten an einem Platz.
In der Regel ist der Online-Check-in für Anschlussflüge verfügbar, wenn alle Flüge zu einer einzigen Buchung gehören und von derselben Fluggesellschaft oder deren Partnern durchgeführt werden. Bei getrennten Buchungen oder längeren Zwischenstopps kann ein erneuter Check-in erforderlich sein.
Sie können Details all Ihrer Flüge auf unserer Website einsehen. Gehen Sie dazu auf "Meine Reise".
Haben Sie Ihre komplette Flugverbindung direkt mit Condor gebucht, gelten die Freigepäck-Regelungen von Condor auch für die Zubringerflüge mit anderen Airlines. Dafür müssen die Zubringerflüge zusammen mit den Condor Flügen gekauft und auf einem Condor Ticket vermerkt sein. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Die Größe und das Gewicht des Handgepäcks können je nach Fluggesellschaft variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu prüfen.
In diesem Fall wenden Sie sich für das weitere Vorgehen bitte an die ausführende Fluggesellschaft.
Wenn es sich bei dem Anschlussflug um einen Zu- oder Abbringerflug (z. B. mit Lufthansa oder Alaska Airlines) handelt, können Tiere leider nicht im Frachtraum transportiert werden.
Nein, Sie können nur Sitzplätze für Flüge mit Condor (Flugnummer DE) oder Marabu (Flugnummer DI) reservieren. Wenn Sie einen Anschlussflug, beispielsweise mit Lufthansa oder Alaksa Airlines, haben, dann müssen Sie Ihren Sitzplatz direkt bei dieser Fluggesellschaft reservieren.
Zubringer- und Anschlussflüge mit einer anderen Fluggesellschaft können nur in der Economy Class gebucht werden.
Die Verantwortung hängt von der Art Ihrer Buchung ab. Wenn Sie alle Flüge zusammen gebucht haben, ist in der Regel die erste Fluggesellschaft verantwortlich. Bei einzelnen Buchungen müssen Sie selbst sicherstellen, dass Sie Ihren Anschlussflug erreichen.