Erklärung zur Barrierefreiheit
Erfahren Sie welche Inhalte auf der Website www.condor.com barrierefrei nach Level AA des Standard WCAG 2.2. sind.
Erfahren Sie welche Inhalte auf der Website www.condor.com barrierefrei nach Level AA des Standard WCAG 2.2. sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.condor.com. Andere Condor-Subdomains werden nicht abgedeckt, da diese ihre eigenen Erklärungen zur Barrierefreiheit haben.
Die Website www.condor.com ist das zentrale Online-Portal der Fluggesellschaft Condor und bietet zahlreiche Dienstleistungen rund um Flugreisen. Im Mittelpunkt steht die Flugbuchung: Nutzende können Flüge suchen, Preise vergleichen und direkt buchen. Auch der Online Check-in und das Herunterladen von Bordkarten sind möglich.
Darüber hinaus informiert die Website über Reiseziele, Angebote und Gepäckregelungen. Ein Kundenservice-Bereich bietet Kontaktmöglichkeiten, FAQs und Hilfestellungen. Die Seite ist übersichtlich und responsiv gestaltet, sodass sie auf verschiedenen Endgeräten gut nutzbar ist.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Barrierefreiheit: Die Inhalte sind verständlich formuliert, die Schriftgröße ist anpassbar, und es gibt kontrastreiche Darstellungen. Die Website ist mit Screenreadern nutzbar und erfüllt die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie des Barrierefreiheitsgesetzes (BFSG). Für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen gibt es spezielle Informationen und Services, etwa zur Mitnahme von Rollstühlen, medizinischen Geräten oder Assistenzhunden. Der Kundenservice ist geschult und unterstützt individuell
Sie erreichen uns unter:
Condor Flugdienst GmbH
Edmund-Rumpler-Straße 3
60549 Frankfurt am Main
+49 (0) 6171 69889 88
Bei den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) handelt es sich um eine Reihe von Standards, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Es gibt drei Konformitätsstufen: A, AA, AAA.
In Einklang des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, ist unser Maßstab für Barrierefreiheit die WCAG 2.2. auf Level AA, sowie der anzuwendenden Standard für Webangebote: Abschnitt 9 der EN 301 549 (PDF, 1,9 MB).
Unsere Website ist teilweise konform mit diesen Richtlinien. Dies bedeutet, dass einige Teile des Inhalts noch nicht dem Barrierefreiheitsstandard entsprechen.
Wir arbeiten laufend an Verbesserungen der Barrierefreiheit um die Nutzung so einfach wie möglich für alle zu gestalten.
Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich:
Wir arbeiten daran, diese Barrieren so weit wie möglich zu beheben.
Wir achten darauf, dass unsere Inhalte leicht zu lesen und zu verstehen sind. Wir versuchen, meist auf dem Sprachniveau B2 zu bleiben. Wenn etwas unklar oder zu komplex formuliert ist, geben Sie uns bitte Bescheid.
Wir versuchen, Fachbegriffe und Abkürzungen so weit wie möglich zu vermeiden. Wenn sie notwendig sind, erklären wir sie beim ersten Auftreten. Wenn eine Abkürzung oder ein Fachbegriff nicht erklärt sein sollte, informieren Sie uns bitte.
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die auf dieser Seite nicht aufgeführt sind, oder wenn Sie der Meinung sind, dass wir die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen, kontaktieren Sie uns.
Diese Erklärung wurde am 13. September 2024 erstellt und zuletzt aktualisiert am 13. Mai 2025. Die Basis war ein repräsentative Stichprobe durch einen externen Dienstleister nach Kriterien des BITV-Tests. Die Erklärung wird im Rahmen unserer Weiterentwicklung laufend aktualisiert.
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).
Sie erreichen diese unter:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF A ö R)