Sondergepäck
Sondergepäckstücke zählen nicht zum normalen Reisegepäck, weil sie größer, schwerer oder anders beschaffen sind als übliches Aufgabegepäck.
Sondergepäckstücke zählen nicht zum normalen Reisegepäck, weil sie größer, schwerer oder anders beschaffen sind als übliches Aufgabegepäck.
Zu Ihrer Sicherheit kommen auf deutschen Flughäfen auf Empfehlung des Bundesinnenministeriums Durchleuchtungsgeräte zum Einsatz, diese können Foto- und Filmmaterial beschädigen. Deshalb empfehlen wir, Foto- und Filmmaterial im Handgepäck mitzuführen. Dies gilt auch für Abflüge von nordamerikanischen Flughäfen.
Condor versucht, den nicht nachhaltigen und illegalen Handel mit Wildtieren zu stoppen. Dabei gibt es keine Ausnahmen, wenn es um den Transport von gefährdeten und bedrohten Arten, Jagdtrophäen oder anderen Produkten geht, die mit illegalen Wildtieraktivitäten in Verbindung stehen. Durch geschultes Personal stellten wir sicher, dass alle Dokumente und Transportbehälter genau überprüft werden.
Kinderwagen, Buggys, Babybetten, Kindertragen und Autokindersitze werden ohne Aufpreis im Laderaum befördert. Es können maximal zwei der genannten Gegenstände pro Kind transportiert werden.
Eine Anmeldung ist dafür nicht notwendig. Vom Flug ausgeschlossen sind Kinderwagen mit Sonderfunktion, wie z.B. Jogger, Fahrradanhänger oder Bollerwagen.
Bitte beachten Sie, dass nicht an allen Flughäfen die im Frachtraum verstauten Kinderwagen und Buggys direkt an der Fluggastbrücke ausgegeben werden können. Alternativ können an einigen Flughäfen Kinderwagen ausgeliehen werden. Welcher Flughafen diesen Service anbietet, finden Sie auf der jeweiligen Flughafen Webseite.
Lesen Sie unsere Informationen zu Reisen mit Kindern, um gut vorbereitet zu sein.
Nach einer EU-Verordnung sind Kleinkinder (unter 2 Jahren) an Bord von Flugzeugen entweder durch Schlaufengurte oder durch Kindersitze zu sichern.
Condor empfiehlt die Verwendung eines zugelassenen Kindersitzes (maximale Breite 43 cm) während des Fluges. Voraussetzung ist der Erwerb eines Sitzplatzes für das Kleinkind als vollzahlendes Kind (2 - 11 Jahre).
Um sicherzustellen, dass Sie als Familie zusammensitzen, empfehlen wir eine Sitzplatzreservierung für alle Reiseteilnehmer. Kindersitze sind auf allen Fensterplätzen erlaubt, ausgenommen sind die Notausgangsreihen sowie jeweils die Reihe vor und hinter der Notausgangsreihe. Wenn Sie mit zwei Kleinkindern reisen, können Sie auch einen Fenster- und einen Mittelplatz für die Kindersitze buchen.
Unsere Crews behalten sich vor, Kindersitze abzulehnen, welche den Anforderungen nicht entsprechen, oder wenn der zugewiesene Sitzplatz für die Nutzung von Kindersitzen nicht geeignet ist. Der Kindersitz wird dann von uns kostenlos für Sie im Frachtraum unserer Maschinen verstaut.
Kleinkinder werden in diesem Fall durch einen Schlaufengurt bzw. durch „Lap Holding“ auf dem Schoß des Erwachsenen gesichert. Eine Erstattung des Flugpreises für den Sitzplatz des Kleinkindes ist in diesem Fall nicht möglich.
Der Kindersitz muss folgende Zertifizierung haben
Gegenstände, die nicht für den Transport im Frachtraum geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente), werden zur Beförderung in der Kabine nur dann entgegengenommen, wenn sie uns im Voraus angekündigt und von uns zur Beförderung angenommen wurden. In einem solchen Falle ist die Beförderung dieses Sondergepäcks kostenpflichtig.
Sportgepäck ist nicht gleich Sportgepäck. Je nachdem, um welches Sportgerät, welche Sportart es sich handelt, müssen Sie zwischen anmeldefreiem und anmeldepflichtigem Sportgepäck unterscheiden. Überschreitet das Gepäckstück das Maximalgewicht von 30 kg und die Maximalmaße von Länge 200 cm × Breite 40 cm × Höhe 100 cm oder Länge 300 cm × Breite 40 cm × Höhe 60 cm, kann es nicht transportiert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Sportgepäck.
Weihnachtsbäume mit einer maximalen Höhe von 100 cm werden kostenfrei transportiert. Erst der Transport von Weihnachtsbäumen ab 101 cm wird mit den jeweils gültigen Übergepäckgebühren berechnet. Darüber hinaus muss der Baum für den Transport diese Kriterien erfüllen:
Bitte beachten Sie auch die lokalen Einfuhrbestimmungen Ihres Reiselandes!
Beim Packen müssen Sie folgende Dinge beachten:
Wir empfehlen Ihnen außerdem, Wertsachen und wichtige Dokumente im Handgepäck zu transportieren.
Ja, Sie dürfen eine automatische Rettungsweste mit zwei eingesetzten CO2-Patronen sowie zwei Ersatzpatronen in Ihrem Aufgabegepäck mitnehmen. Sie müssen dies zwingend vorher anmelden.
Die Rettungsweste und die Ersatzpatronen dürfen Sie nicht im Handgepäck mitnehmen.
Um Ihre automatische Rettungsweste und die CO2-Patronen anzumelden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an specialassistance@condor.com. Geben Sie hier bitte Ihre Buchungsdaten an, damit wir Ihnen die Anmeldung zuordnen können.
Sie können uns auch anrufen. Unsere Nummer ist +49 (0) 6171 69 88 978. Wir sind von
Ja, Sie dürfen eine automatische Rettungsweste mit zwei eingesetzten CO2-Patronen sowie zwei Ersatzpatronen in Ihrem Aufgabegepäck mitnehmen. Sie müssen dies zwingend vorher anmelden.
Die Rettungsweste und die Ersatzpatronen dürfen Sie nicht im Handgepäck mitnehmen.
Um Ihre automatische Rettungsweste und die CO2-Patronen anzumelden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an specialassistance@condor.com. Geben Sie hier bitte Ihre Buchungsdaten an, damit wir Ihnen die Anmeldung zuordnen können.
Sie können uns auch anrufen. Unsere Nummer ist +49 (0) 6171 69 88 978. Wir sind von Mo-Fr 8-20 Uhr, Samstag 9-17 Uhr und Feiertags 9-13 Uhr erreichbar.
Ja, Sie dürfen Ihren Rollstuhl, Rollator oder Ihre Krücken mitnehmen. Sie müssen diesen nur vorher anmelden. Wir transportieren bis zu zwei Mobilitätshilfen kostenlos. Das Anmeldeformular und Hinweise zum Transport finden Sie auf unserer Seite zum Thema Rollstühle und Gehhilfen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns spätestens 48 Stunden vor Ihrem geplanten Abflug zu informieren. Der Transport ist auch für den Rückflug automatisch gebucht, wenn Sie mit Condor zurückfliegen.
Den Transport Ihres Rollstuhls oder Ihrer Gehhilfe können Sie nur für Flüge mit einer DE-Flugnummer buchen. Für alle anderen Flüge wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fluggesellschaft.


Beispiele sind Sportausrüstung, die nicht den Größen und dem Gewicht des Sportgepäcks entsprechen, Foto- und Filmmaterial, Musikinstrumente, Kinderwagen, Rollstühle oder große Elektronikgeräte. Da diese Gegenstände manchmal anders beim Transport behandelt werden müssen, können zusätzliche Gebühren anfallen.
Die Gebühren für sperrige Gepäckstücke sind abhängig von Ihrer Buchung, dem Flugziel und Ihrem Tarif und ob der Flug ausschließlich von Condor oder noch anderen Fluggesellschaften durchgeführt wird. Bei Flügen mit anderen Fluggesellschaften gelten die Bestimmungen für Flüge mit anderen Fluggesellschaften.
Sondergepäck zählt als ein Gepäckstück und wird auf die für Ihren Tarif geltende Aufgabegepäckmenge angerechnet. Wenn Ihr normales Reisegepäck einschließlich Sondergepäck die für Ihren Tarif geltende Menge bzw. das Maximalgewicht überschreitet, fallen für diese zusätzlichen Gepäckstücke Übergepäckgebühren an.
Die Buchung von Sondergepäckstücken nehmen Sie bitte mithilfe unseres Kundenservice vor (WhatsApp oder Telefon).