Besondere Betreuung

Rollstühle & Gehhilfen

Sie möchten Ihren Rollstuhl, Rollator oder Ihre Krücken mitnehmen? Gerne transportieren wir zwei Mobilitätshilfen kostenlos.

Bitte teilen Sie uns so früh wie möglich mit, wenn Sie einen Rollstuhl/eine Gehhilfe mitnehmen möchten, spätestens jedoch 48 Stunden vor Ihrem geplanten Abflug. Bitte beachten Sie, dass der Transport automatisch für den Rückflug gebucht wird, sofern Sie mit derselben Fluggesellschaft reisen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Transport Ihres Rollstuhls/Ihrer Gehhilfe bei uns nur für Flüge mit DE-Flugnummer buchen können. Für alle anderen Flüge wenden Sie sich bitte an die betreffende Fluggesellschaft.

Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, sobald Ihre Buchung abgeschlossen ist.

Bitte planen Sie für den Abflugtag ausreichend Zeit ein. Für Kurzstreckenflüge empfehlen wir, mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein und für Langstreckenflüge mindestens drei Stunden.

Wenn Ihre Mobilitätshilfe für den Transport an Bord demontiert werden muss, führen Sie bitte eine entsprechende Anleitung sowie das erforderliche Werkzeug mit.

Manuell betriebene Rollstühle & Gehhilfen

Wir transportieren bis zu zwei manuell betriebene Mobilitätshilfen (z. B. manuell angetriebener Rollstuhl, Rollator, Krücken) kostenlos.

Gehstöcke und Krücken können an Bord des Flugzeugs transportiert werden.

Gehstöcke und Krücken gelten nicht als Handgepäck und können somit unabhängig von Ihrem erlaubten Handgepäck transportiert werden.

Sofern möglich erhalten Sie Ihren Rollstuhl nach Ankunft direkt nach dem Aussteigen am Flugzeug. Bitte beachten Sie, dass dieser Service nicht an allen Flughäfen angeboten werden kann.
Sollten Sie Ihren Rollstuhl/Mobilitätshilfe nicht direkt nach dem Aussteigen erhalten, wird dieser in swe Gepäckausgabe über das Sperrgepäckband ausgeliefert.

Batteriebetriebene Rollstühle/Mobilitätshilfen

Der Stauort und die Verladung Ihres Rollstuhls hängen von der Antriebs-/Batterieart ab. Die technischen Vorgaben der ICAO sowie die IATA Gefahrgutbestimmungen (Details siehe unten) müssen für einen sicheren Transport eingehalten werden. Wenn Ihr Rollstuhl nicht sicher transportiert oder verladen werden kann, behalten wir uns das Recht vor den Transport zu verweigern. 

Hier sind ein paar Beispiel, warum wir Rollstühle nicht transportieren können:

  • Die Abmessungen des Rollstuhls überschreiten die Abmessungen der Frachttür.
  • Der Rollstuhl entspricht nicht den technischen Vorgaben der ICAO und/oder IATA Gefahrgutbestimmungen.

Unsere Flugzeugflotte besteht aus verschiedenen Flugzeugtypen. Da es immer kurzfristige Änderungen geben kann, können wir nicht garantieren, dass Sie mit demselben Flugzeugmuster fliegen, wie zum Zeitpunkt der Buchung angegeben. Folgende Maße können wir jedoch für alle Flugzeuge der Condor immer bestätigen/verladen:

  • Breite: 1,27 Meter
  • Höhe: 1,07 Meter
  • Länge: 1,4 Meter

Sofern möglich erhalten Sie Ihren Rollstuhl nach Ankunft direkt nach dem Aussteigen am Flugzeug. Bitte beachten Sie, dass dieser Service nicht an allen Flughäfen angeboten werden kann.
Sollten Sie Ihren Rollstuhl/Mobilitätshilfe nicht direkt nach dem Aussteigen erhalten, wird dieser in swe Gepäckausgabe über das Sperrgepäckband ausgeliefert.

Welche Informationen benötigen wir?

Wenn Sie mit Ihrem batteriebetriebenen Rollstuhl reisen möchten, benötigen wir vor Abflug folgende Informationen von Ihnen:

  • Marke und Modell des Rollstuhls
  • Anzahl der Batterien mit der jeweiligen Leistung in Wattstunden
  • Das Leergewicht des Rollstuhls
  • Abmessung (Länge x Höhe x Breite)

Art der Batterie:

  • WCBD - Trocken-/auslaufsichere Batterie
  • WCBW - Nasszellen-/nicht-auslaufsichere Batterie
  • WCLB - Lithium Ionen Batterie

Zur Sicherstellung eines reibungslosen Transports bitten wir Sie, ihren Rollstuhl/Mobilitätshilfe so früh wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor Ihrer geplanten Abflugzeit bei uns anzumelden.

Rollstühle/Mobilitätshilfen mit Lithiumbatterie

Nachfolgend finden Sie die Anforderungen für einen sicheren Transport:

  • Wenn Ihr Rollstuhl dafür ausgelegt ist, dass die Batterie entfernt werden kann, muss die Batterie für den Flug entfernt und in der Kabine transportiert werden.
  • Bei entfernbaren Batterien, darf maximal eine Batterie mit nicht mehr als 300 Wattstunden (Wh) oder zwei Batterien mit jeweils 160 Wattstunden (Wh) befördert werden. 
  • Bei entfernbaren Batterien dürfen Sie maximal eine Ersatzbatterie mit einer maximalen Kapazität von 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien mit jeweils maximal 160 Wh transportieren. Ersatzbatterien müssen ebenfalls in der Kabine mitgeführt werden.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Batterieanschlüsse Ihres Rollstuhls vor Kurzschlüssen geschützt sind. Die Batterieanschlüsse von neuen Modellen sind in vielen Fällen werksseitig bereits vor Kurzschlüssen geschützt, da die Batterie vollständig ummantelt und fest in das Gerät eingebaut ist. Batterien müssen daher nicht unbedingt abgeklemmt werden, da dies die Brandgefahr erhöhen kann, wenn dies nicht korrekt durchgeführt wird. Bei älteren Modellen, bei denen die Anschlüsse freiliegen, ist es notwendig, Batterieanschlüsse zu isolieren, z. B. mit elektrischem Isolierband.
  • Der Stromkreis des Rollstuhls muss unterbrochen sein, um einen unbeabsichtigten Betrieb zu verhindern. Einige Modelle können mit einem Schlüssel in die Aus-Position geschaltet werden. Das Ausschalten durch einen Druckknopf ist für den Flug nicht ausreichend, da eine Sicherung bei plötzlichen Bewegungen im Flugzeug nicht gewährleistet ist. In diesem Fall sind weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Möglich ist z. B. das Ausstecken des elektrischen Kabelsteckers oder die Nutzung eines hemmenden Steckers (z. B. Airsafe-Stecker).
  • Installierte Batterien müssen sicher am Rollstuhl befestigt sein.

Rollstühle/Mobilitätshilfen mit Trockenbatterien

Nachfolgend finden Sie die Anforderungen für einen sicheren Transport:

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Batterieanschlüsse Ihres Rollstuhls vor Kurzschlüssen geschützt sind. Die Batterieanschlüsse von neuen Modellen sind in vielen Fällen werksseitig bereits vor Kurzschlüssen geschützt, da die Batterie vollständig ummantelt und fest in das Gerät eingebaut ist. Batterien müssen daher nicht unbedingt abgeklemmt werden, da dies die Brandgefahr erhöhen kann, wenn dies nicht korrekt durchgeführt wird. Bei älteren Modellen, bei denen die Anschlüsse freiliegen, ist es notwendig, Batterieanschlüsse zu isolieren, z. B. mit elektrischem Isolierband.
  • Installierte Batterien müssen sicher am Rollstuhl befestigt sein.
  • Der Stromkreis des Rollstuhls muss unterbrochen sein, um einen unbeabsichtigten Betrieb zu verhindern. Einige Modelle können mit einem Schlüssel in die Aus-Position geschaltet werden. Das Ausschalten durch einen Druckknopf ist für den Flug nicht geeignet, da durch plötzliche Bewegungen im Flugzeug, der Druckknopf sich wieder einschalten kann. In diesem Fall sind weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Möglich ist z. B. das Ausstecken des elektrischen Kabelsteckers oder die Nutzung eines hemmenden Steckers (z. B. Airsafe-Stecker).
  • Bei entfernbaren/nicht fest verbauten Batterie(n) müssen diese vom Gerät entfernt und gegen Kurzschluss gesichert in einer bruchsicheren Verpackung transportiert werden. Die Verpackung wird seitens Condor nicht zur Verfügung gestellt.
  • Ersatzbatterien sind nicht erlaubt.

Rollstühle/Mobilitätshilfen mit Nasszellenbatterien

Aufrechte Beladung möglich

Wenn Ihr Rollstuhl eine Nasszellen-/nicht-auslaufsichere Batterie hat und in aufrechter Position beladen, verstaut, gesichert und entladen werden kann, muss die Batterie nicht ausgebaut werden.

Zusätzlich muss noch Folgendes sichergestellt werden:

  • Die Batterieanschlüsse sind vor Kurzschlüssen geschützt, z.B. indem sie in einem Batteriebehälter eingeschlossen sind.
  • Die Batterie ist sicher am Rollstuhl befestigt.
  • Die elektrischen Stromkreise sind isoliert.
  • Ersatzbatterien dürfen nicht mitgenommen werden.

Aufrechte Beladung nicht möglich

Wenn Ihr Rollstuhl nicht in aufrechter Position transportiert werden kann, muss die Batterie entfernt werden. Der Rollstuhl kann dann ohne Einschränkung als aufzugegebenes Gepäck befördert werden.  Zusätzlich muss noch Folgendes sichergestellt werden:

  • Die Batterie ist sicher verpackt.
  • Die Verpackung ist auslaufsicher und beständig gegen Batterieflüssigkeit.
  • Die Batterie ist gegen Kurzschlüsse gesichert.
  • Die Batterie ist aufrecht verpackt und mit für Batterien zulässigem Absorptionsmaterial umwickelt, das ausreicht, um die gesamte Flüssigkeit aufnehmen zu können.
  • Die Verpackung ist mit "BATTERY, WET, WITH WHEELCHAIR" oder „BATTERY, WET, WITH MOBILITY AID“ gekennzeichnet und mit dem Gefahrgutetikett "Corrosive" und mit Richtungspfeilen (Package Orientation label) versehen.
  • Ersatzbatterien dürfen nicht mitgenommen werden.

Condor ist für die Verpackung der Batterie nicht verantwortlich. Sie sollten einen Spediteur beauftragen, um eine fachgerechte Verpackung in Übereinstimmung mit den IATA Gefahrgutbestimmungen zu gewährleisten.

Zusätzlich empfehlen wir, wann immer möglich, diese Batterien mit verschüttungssicheren Entlüftungskappen (spill-resistant vent caps) zu versehen.

Verspätung und Beschädigung

Ihr Rollstuhl ist nicht angekommen oder beschädigt? Wir bitten vielmals um Entschuldigung.