Wenn Ihr Flug mit Condor ausfällt, haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten: Sie können Ihr Geld für das Ticket zurückbekommen. Oder Sie können sich für einen anderen Flug zu Ihrem Ziel entscheiden.
Sie können Ihre Ausgleichszahlung direkt über unser Kontaktformular beantragen. Diese stehen Ihnen bei einer Verspätung der Ankunft von mehr als 3 Stunden zu.
Condor muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung oder Annullierung wegen außergewöhnlicher Umstände erfolgt. Diese Umstände sind Ereignisse, die Condor nicht kontrollieren kann. Dazu gehören schlechtes Wetter und Streiks außerhalb von Condor.
Bei Verspätungen von über fünf Stunden haben Sie das Recht, von Ihrem Flug zurückzutreten. Dann können Sie sich das Geld für den Flug von dem Sie zurück getreten sind und – für den Fall, dass eine einheitliche Buchung vorliegt und Sie den Rückflug nicht in Anspruch nehmen – auch für den Rückflug erstatten lassen. Bei kürzeren Verspätungen ab 3 Stunden bei der Ankunft erhalten Sie Ausgleichszahlungen oder Gutscheine von Condor, haben jedoch keinen Anspruch auf den exakten Flugpreis.
Ja, laut der EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen bestimmte Betreuungsleistungen zu, wenn sich Ihr Flug verspätet. Dazu kann auch eine Hotelübernachtung gehören. Der Anspruch auf Betreuungsleistungen ist gegeben bei:
Unter dem Punkt Fluggastrechte auf unserer Webseite finden Sie alle Regelungen dazu, welche Rechte Sie im Falle von Verspätungen ab 2 Stunden, Überbuchungen oder Annullierungen haben.
Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Flugpassagieren bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Sie betrifft alle Flüge, die innerhalb der EU starten, sowie für Flüge, die in der EU landen und von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Diese Verordnung stellt sicher, dass Passagiere Unterstützung und gegebenenfalls finanzielle Entschädigungen erhalten.
Ansprüche im Rahmen der EU-Verordnung 261/2004 verjähren in drei Jahren ab dem Jahresende, an dem der Flug planmäßig landen sollte.
Ja. Wenn Sie eine Rückerstattung des Ticketpreises möchten, rufen Sie einfach unsere Service-Hotline an.
Ja, Sie können Ihren Flug stornieren, auch wenn er Teil einer Pauschalreise ist. Allerdings gelten die Bedingungen der Pauschalreise. Auf dieser Grundlage können hohe Stornierungskosten für andere Pauschal-Leistungen wie Hotel oder Transfer anfallen, falls Sie den Flug stornieren.
Verspätet sich Ihr Flug über drei Stunden, können Sie bis zu 600 Euro Entschädigung bekommen. Die Summe variiert je nach Flugstrecke und Verspätungsgrund. Streiks, schlechtes Wetter oder außergewöhnlichen Umstände schließen Entschädigungen aus. Ihre Rechte als Fluggast finden Sie hier.
Die Verantwortung hängt von der Art Ihrer Buchung ab. Wenn Sie alle Flüge zusammen gebucht haben, ist in der Regel die erste Fluggesellschaft verantwortlich. Bei einzelnen Buchungen müssen Sie selbst sicherstellen, dass Sie Ihren Anschlussflug erreichen.
Das DBC Formular steht für Denied Boarding Compensation Formular. Fluggesellschaften geben es aus, wenn ein Passagier einen Flug nicht antreten kann, obwohl er alle erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Zum Beispiel, wenn der Flug gestrichen wird. Es beruht auf der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. die Passagiere bei Verspätungen oder Ausfällen schützen. Diese Verordnung bestimmt auch, wann Fluggäste Entschädigungen bekommen.
Das DBC Formular wird in ganz spezifischen Fällen vom Condor Check-in am Flughafen ausgestellt. Um Ihre Entschädigung zu bekommen, müssen Sie das Formular an den Kundenservice schicken. Dafür können Sie unser Kontaktformular nutzen.
Bitte füllen Sie das DBC Formular sorgfältig aus. Schicken Sie es dann an unseren Kundenservice. Dafür nutzen Sie das Kontaktformular. Unsere Experten schauen sich Ihren Fall an. Sie kontaktieren Sie umgehend, um die nächsten Schritte zu besprechen.