Flug stornieren
Sie möchten Ihren gebuchten und planmäßig stattfindenden Flug stornieren? Auf dieser Seite informieren wir Sie über Ihre Rechte als Fluggast und unter welchen Voraussetzungen Sie von Ihrer Reise zurücktreten können.
Sie möchten Ihren gebuchten und planmäßig stattfindenden Flug stornieren? Auf dieser Seite informieren wir Sie über Ihre Rechte als Fluggast und unter welchen Voraussetzungen Sie von Ihrer Reise zurücktreten können.


Es ist für Sie als Fluggast sicherlich ärgerlich, wenn Sie eine gebuchte und planmäßig stattfindende Reise aus unterschiedlichen Gründen nicht antreten können. Doch was bedeutet das für die entstandenen Kosten?
Wichtig zum Verständnis ist, wann Sie von einem gebuchten Flug zurücktreten wollen. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke ist eine Erstattung des Flugpreises einschließlich der eventuell bei Buchung erhobenen Servicepauschale ausgeschlossen. Nicht verbrauchte Steuern und Gebühren sind immer erstattungsfähig.
Bei Stornierungen bis zu 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke gelten die nachfolgenden Bestimmungen in Abhängigkeit von dem jeweils gebuchten Tarif und dem Flugziel.
Momentan können Sie Ihren Flug über unsere neue Webseite noch nicht selbstständig umbuchen, stornieren oder bearbeiten. Bitte rufen Sie dafür im Condor Kundenservice an.
Besondere Regelungen im Zero Tarif (Tarifkennung “LM”), Light Tarif (Tarifkennung „LC“) und Classic Tarif (Tarifkennung “SPO”)
Von dem Gesamtflugpreis werden im Falle einer Stornierung lediglich nicht verbrauchten Steuern und Gebühren, mit Ausnahme der eventuell bei Buchung erhobenen Servicepauschale, erstattet.
Flüge von und nach Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien, Tschechien, Ungarn, Ägypten, Israel, Marokko, Türkei, Zypern, Armenien, Georgien, Irak oder Libanon:
Flugziel Vereinigte Arabische Emirate:
Flüge von und nach Antigua und Barbuda, Barbados, China, Dominikanische Republik, Grenada, Jamaika, Kenia, Mexiko, Tansania, Thailand, Trinidad und Tobago, Malediven, Mauritius, Seychellen, Südafrika, Kanada oder USA:
Von der Stornierung zu unterscheiden ist der sogenannte "Nichtantritt", also das bewusste oder versehentliche Nichterscheinen am Gate zum Antritt der Reise. Für Condor unerheblich sind die Gründe für dieses Fernbleiben, sofern das Verschulden nicht aufseiten Condors liegt.
Bei Nichtantritt eines gebuchten Fluges ist eine Erstattung des Flugpreises einschließlich der eventuell bei Buchung erhobenen Servicepauschale ausgeschlossen. Nicht verbrauchte sonstige Steuern und Gebühren sind immer erstattungsfähig.
Wenn Sie Ihren Rückflug stornieren, nachdem Sie den Hinflug bereits angetreten haben, kann der Flugpreis sowie die bei der Buchung gezahlte Servicepauschale leider nicht erstattet werden.
Nicht genutzte Steuern und Gebühren erstatten wir Ihnen selbstverständlich in jedem Fall zurück.
Sie können jedoch nachweisen, dass Condor durch die Stornierung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird der einbehaltene Betrag entsprechend angepasst.
Bei Stornierung bis 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke haben Sie die nachfolgend aufgelisteten anteiligen Flugpreise als Stornierungsgebühren an Condor zu entrichten. Etwaige, über die unten aufgelisteten Stornierungsgebühren hinausgehende Zahlungen auf den Gesamtflugpreis sind erstattungsfähig. Nicht verbrauchte Steuern und Gebühren, mit Ausnahme der eventuell bei Buchung erhobenen Servicepauschale, sind immer erstattungsfähig.