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Teilnahmebedingungen für das Condor Gewinnspiel „Curaçao“

Teilnahmebedingungen für das Condor Gewinnspiel „Curaçao“ auf dem Condor Blog und im Condor Newsletter

1      Allgemeines

(1) Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der Condor Flugdienst GmbH, Condor Platz, 60549 Frankfurt am Main, (nachfolgend auch „Condor“ genannt).
(2)  Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.

2       Teilnahmeberechtigung

(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz haben.
(3) Mitarbeiter der Condor Flugdienst GmbH sowie der Thomas Cook GmbH und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.
(4) Condor behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.

3      Gewinn

(1) Es gibt einen Gewinner,  dieser erhält folgenden Gewinn:

Zwei (2) Flugtickets (Hin- und Rückflug für zwei Personen, beide Personen müssen zusammen reisen, reguläre Economy Class) für einen Condor Flug (DE Flugnummer) nach Curaçao (CUR) von Frankfurt (FRA).

Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung geltende Condor Flugplan, der Rückflug muss bis zum 19. April 2020 erfolgen. Dauer der Reise: 7 Tage, inklusive Unterkunft im „Papagayo Beach Hotel“, mit Frühstück. Ein Transfer zwischen dem Flughafen Curacao (CUR) und der Unterkunft bzw. Heimatort und Flughafen Frankfurt am Main (FRA) ist nicht inklusive. Informationen zur Unterkunft: www.papagayo.com.

Condor Flüge von Frankfurt nach Curaçao finden nur innerhalb des Winterflugplans im Zeitraum vom 03.  November 2019 – 19. April 2020 statt.

(2) Um teilzunehmen, besuchen Sie bitte den Condor Blog (https://www.condor.com/de/blog/reise-nach-curacao-gewinnen/), füllen Sie das Gewinnspielformular aus und beantworten die Gewinnspielfrage: „Wie warm ist es durchschnittlich auf Curaçao?“. Der Gewinner wird unter allen Teilnehmern zufällig aus den Einsendungen mit der richtigen Antwort ausgelost.
(3) Die Preise können nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
(4) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
(5) Folgekosten, die dem Gewinner bei oder durch die Nutzung des Gewinnes entstehen, wie z.B. für die An-, Abreise zum Flughafen, Kosten für Zusatzgepäck, Verpflegung und alle sonstigen Kosten, hat der Gewinner selbst zu tragen. Für die Organisation der für eine Einreise erforderlichen Unterlagen (Ausweis- und Einreisepapiere) sowie für den für Auslandsreisen zu empfehlenden Versicherungsschutz ist der Gewinner persönlich verantwortlich.
(6) Die Auswahl des Hin- und Rückfluges kann nur je nach Verfügbarkeit erfolgen. Eine Abgeltung des Reisepreises in bar oder eine Übertragung ist nicht möglich. Fluggutscheine (Gutscheine mit konkreten Zielangaben) sind bis zum 19. April 2020 gültig (spätester Rückflug am 19. April 2020). Die Abreise muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums liegen.

4      Durchführung des Gewinnspiels

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich vom 24. Oktober 2019 05:00 Uhr MEZ bis einschließlich 31. Oktober 2019 23:59 MEZ Uhr, möglich.
(2) Der Gewinn wird zufällig unter den Teilnehmern verlost, die bis spätestens 31. Oktober 2019  23:59 MEZ Uhr die Gewinnspielfrage richtig beantwortet und das Gewinnspielformular abgesendet haben. Mehrere Teilnahmen derselben Person werden als eine einzelne Teilnahme gewertet. Es gilt die Serveruhr des Gewinnspielveranstalters, welche sich in der MEZ Zeitzone befindet.
(3) Antworten, die gegen deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
(4) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.
(5) Die Auslosungen und Benachrichtigungen des Gewinners erfolgen bis zu drei Arbeitstagen nach den Aktionstagen also bis spätestens zum 5. November 2019.
(6) Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass ihre Namen (Vorname, Anfangsbuchstaben des Nachnamens) auf dem Condor Blog veröffentlicht werden, falls Condor sich hierzu entscheidet. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.
(7) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fotos/Bilder oder sonstige eingestellte Beiträge dem Condor Blogbeitrag zum Gewinnspiel nicht, oder nur in verkürzter bzw. geänderter Form auf  dem Condor Blog zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Sinn bzw. Aussagegehalt nicht entstellt wird.
(8) Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Gewinnspielzeitraums in Ziffer 4 (1) ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Der Veranstalter kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.

5        Annahme des Gewinns

(1) Der Gewinner wird via E-Mail von Condor durch eine Gewinnmitteilung benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der elektronischen Gewinnmitteilung. Die Zustellung des Gewinns erfolgt auf postalischem Weg.
(2) Der Gewinner muss den Gewinn spätestens 2 Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung des Namens des Gewinners per E-Mail an socialmedia@condor.com. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.
(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
(4) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 3 genannten Gründen, so wird der Gewinn von Condor nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.

6      Datenschutz

(1) Die im Rahmen dieses Spiels gesammelten personenbezogenen Daten von Teilnehmern an dem Gewinnspiel (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) und weitere, ggf. im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel anfallende und als personenbezogene Daten zu qualifizierende Informationen werden entsprechend dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – Neu (BDSG-Neu), ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels verwendet.
(2) Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gewonnenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen von Teilnehmern an diesem Gewinnspiel sind in einer digitalen Datei registriert bzw. gespeichert und für die Erfassung der Teilnehmer, die Ermittlung der Gewinner sowie die Zuteilung der Preise notwendig. Diese Informationen sind für die Condor bestimmt und können an deren technische Dienstleister weitergeleitet werden. Im Rahmen dieser Zwecke ist Condor im Verhältnis zu technischen Dienstleistern und zu den mit der Versendung von Preisen betrauten Unternehmen für die Bearbeitung und die vertrauliche Behandlung dieser Daten verantwortlich.
(3) Im Übrigen gelten die Datenschutzregelungen der Condor Flugdienst GmbH unter Ziffer 8 (2).

7       Störungen im Ablauf; Haftung

(1) Condor behält sich vor, das Spiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Condor übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Condor nur für Schäden, die von Condor oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

8      Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/agb.jsp– sowie die Datenschutzregelungen – https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutz.jsp– der Condor Flugdienst GmbH.
(3) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Frankfurt am Main, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
(5) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.