(1) Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der Condor Flugdienst GmbH, Condor Platz, 60549 Frankfurt am Main, (nachfolgend auch „Condor“ genannt).
(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Condor Flugdienst GmbH, Condor Platz, 60549 Frankfurt am Main (nachfolgend auch „Condor“ genannt). Die Webpräsenz von Condor findet sich unter: www.condor.com.Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an Condor zu richten. Facebook übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Facebook und erklärt durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel, dass er Facebook von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel freistellt.
(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz haben.
(3) Mitarbeiter der Condor Flugdienst GmbH sowie der Thomas Cook GmbH und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.
(4) Condor behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.
(1) Der Gewinner erhält folgenden Gewinn:
Einen Fluggutschein für einen Hin- und Rückflug in der Economy Class von Frankfurt am Main (FRA) nach Grenada (GND) im Zeitraum vom 11. November 2018 bis 28. April 2019 (spätester Rückflug) für zwei Personen. Die Beförderung findet ausschließlich auf Condor Flügen mit Condor Flugnummer (DE-…) statt.
(2) Um teilzunehmen, besuchen Sie bitte unsere Facebook Seite https://www.facebook.com/Condorund kommentieren Sie unter dem Grenada Gewinnspiel-Post am 29.10.2018, welches Urlaubsziel mit der Flugzeuglackierung beworben wird. Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern zufällig aus den Kommentaren mit der richtigen Antwort ausgelost.
(3) Der Preis kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
(4) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 29.10.2018, 12:00 bis einschließlich zum 07.11.2018, 23:59 Uhr, möglich.
(2) Der Gewinn wird zufällig unter den Teilnehmern verlost, die bis spätestens zum 07.11.2018, 23:59 Uhr das korrekte Urlaubsziel unter dem entsprechenden Gewinnspiel-Post von Condor kommentiert haben und sich dadurch zur Teilnahme qualifiziert haben. Mehrere Kommentare derselben Person unter einem Post werden als eine einzelne Teilnahme gewertet.
(3) Kommentare, die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
(4) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.
(5) Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner erfolgt bis zum 17.11.2018.
(6) Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass sein Name (Vorname, Anfangsbuchstaben des Nachnamens) veröffentlicht wird, falls Condor sich hierzu entscheidet . Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.
(7) Der Veranstalter behält sich das Recht vor Fotos/Bilder oder sonstige eingestellte Beiträge nicht, oder nur in verkürzter bzw. geänderter Form zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Sinn bzw. Aussagegehalt nicht entstellt wird.
(8) Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Termins zur Auslobung des Gewinns ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Der Veranstalter kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.
(1) Der Gewinner wird via Kommentarfunktion von Condor durch eine Gewinnmitteilung benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.
(2) Der Gewinner muss den Gewinn spätestens 2 Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung des Namen per E-Mail an socialmedia@condor.com. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.
(4) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
(5) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 4 genannten Gründen, so wird der Gewinn von Condor nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.
(1) Die im Rahmen dieses Spiels gesammelten personenbezogenen Daten von Teilnehmern an dem Gewinnspiel (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) und weitere, ggf. im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel anfallende und als personenbezogene Daten zu qualifizierende Informationen werden entsprechend dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz – Neu (BDSG-Neu), ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels verwendet.
(2) Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gewonnenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen von Teilnehmern an diesem Gewinnspiel sind in einer digitalen Datei registriert bzw. gespeichert und für die Erfassung der Teilnehmer, die Ermittlung der Gewinner sowie die Zuteilung der Preise notwendig. Diese Informationen sind für die Condor bestimmt und können an deren technische Dienstleister weitergeleitet werden. Im Rahmen dieser Zwecke ist Condor im Verhältnis zu technischen Dienstleistern und zu den mit der Versendung von Preisen betrauten Unternehmen für die Bearbeitung und die vertrauliche Behandlung dieser Daten verantwortlich.
(3) Im Übrigen gelten die Datenschutzregelungen – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutz/datenschutzerklaerung.jspder Condor Flugdienst GmbH.
(1) Condor behält sich vor, das Spiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder der Condor Facebook Fanseite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Condor übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Condor Facebook Fanseite.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Condor nur für Schäden, die von Condor oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/agb.jsp– sowie die Datenschutzregelungen – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutz/datenschutzerklaerung.jsp– der Condor Flugdienst GmbH
(3) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Frankfurt am Main, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
(5) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.