Unser Reisetipp für einen pünktlichen Abflug
Starten Sie entspannt und stressfrei in den Urlaub und heben Sie pünktlich ab!
Planen Sie ausreichend Zeit ein für: die Anreise zum Flughafen, das Einchecken und die wichtigen - und daher umfangreichen Sicherheitskontrollen auf Ihrem Weg zum Flugsteig (Gate). Bei Flügen ab Frankfurt benötigen Sie bis zu 45 Minuten vom Check-in bis zum Flugsteig (Gate).
Weitere Informationen zum Pünktlichfliegen.
Zoll-Broschüre "Ihr Weg durch den Zoll"
In der Zoll-Broschüre erfahren Sie, welche Souvenirs Sie von Ihren Reisen bedenkenlos mitbringen können und welche Freimengen für die Einfuhr bestimmter Waren gelten.
Auch die Freimengen für Sondergebiete, wie z. B. die Kanarischen Inseln, werden berücksichtigt. Die entspr. Kosten bei Überschreitung der Freimengen werden ebenfalls aufgeführt.
Außerdem werden heikle Fragen beantwortet, wie z. B. die Einfuhr von Tieren und Pflanzen sowie Kulturgütern.
Download unter www.zoll.de, Rubrik Publikationen/Broschüren
(Absatz "Reise und Post/Broschüre Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll")
Anmeldepflicht von mitgeführtem Bargeld bei der Einreise in die oder Ausreise aus der Europäischen Union (EU)
Wenn Sie die Außengrenzen der Europäischen Union überschreiten, müssen Sie seit 15. Juni 2007 so genannte Barmittel ab einem Gesamtwert von 10.000,00 Euro schriftlich anmelden.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Barmittel bei der Ein- oder Ausreise schriftlich bei der für den Grenzübertritt zuständigen deutschen Zollstelle anzumelden. Die Zollstellen halten dazu den Vordruck "Anmeldung von Barmitteln" bereit.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen/Zoll.
EU-Handgepäckregelung
Die EU-Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union, aus Ägypten, Großbritannien, von Mauritius, Mombasa, von den Seychellen und aus der Schweiz abfliegen, unabhängig von deren Bestimmungsort und dem Niederlassungsland der Fluggesellschaft.
Auf allen Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen seit 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu zählen auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge.
Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind jedoch im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
- Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
- Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit so genanntem „Zipp-Verschluss“ ) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
- Je ein Beutel pro Person
- Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Wir empfehlen, dass sich die Passagiere diese Plastikbeutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten, die sie im Handgepäck befördern möchten, bereits zu Hause entsprechend verpacken.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA mit 90 ml pro Behältnis. Zurzeit werden jedoch an deutschen Flughäfen auf Flügen in die USA 100 ml pro Behältnis akzeptiert.
Duty Free Artikel (wie Getränke oder Kosmetikartikel), die am Tag des Fluges im DutyFree-Bereich der Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z. B. auf einem Condor Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt.
Condor hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.
Fragen und Antworten finden Sie in den FAQ
Flyer Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck
Stand: 13.03.2007
Aktuelle Sicherheitsmaßnahmen für Flüge von/nach USA und Kanada
Für alle Flüge von/nach oder über USA und Kanada gelten für die Mitnahme von Handgepäck an Bord aktuell zusätzliche Bestimmungen.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die unseren Fluggästen durch diese Auflagen der Behörden entstehen können. Condor rät ihren Fluggästen, die Mitnahme von Handgepäck auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und frühzeitig am Flughafen einzutreffen. Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können informieren Sie sich bitte auf diesen Seiten noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.
Derzeit gilt:
Auf Anordnung der Behörden können Fluggäste Flüssigkeiten, wachs- oder gelartige Stoffe wieder in begrenzter Menge mit an Bord nehmen. Erlaubt sind Behältnisse wie Flaschen oder Dosen bis zu einer Größe von jeweils 90 ml. Diese Behältnisse müssen in einem transparenten Plastikbeutel verstaut werden, der ein Volumen von maximal einem Liter aufweist. Pro Passagier darf nur ein solcher Beutel mit an Bord genommen werden, der ggf. bei der Sicherheitskontrolle versiegelt wird und erst im Sicherheitsbereich, resp. an Bord wieder geöffnet werden darf.
Alle Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der Sicherheitskontrolle (duty free shop) gekauft werden, dürfen mit an Bord genommen werden.
Weiterhin dürfen mitgeführt werden:
Verschreibungspflichtige Medikamente (mitführen einer Rezeptkopie empfehlenswert) sowie Babynahrung, die auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie für den Flug notwendig sind. Des weiteren dürfen elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras, MP3-Spieler und Laptops mitgeführt werden.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.
Stand: 12.10.2006
Neue Regelung zu Reisedokumenten für Kinder und Kleinkinder
Wenn Sie ab dem 26. Juni 2012 mit Ihren Kindern in Urlaub fliegen, sollten Sie frühzeitig vor Abreise Ihre Ausweispapiere überprüfen: Ab diesem Datum benötigt jedes Kind, unabhängig vom Alter, ein eigenes Reisedokument. Eine Eintragung im Reisepass der Eltern wird dann nicht mehr anerkannt.
Die Regelung gilt auch für Bürger anderer EU-Staaten. In diesem Fall gilt der Stichtag des jeweiligen Mutterlandes, der auch vor dem 26. Juni liegen kann, z. B. der 15. Juni 2012 für Österreich.
Bitte denken Sie daran, die Ausweisdokumente rechtzeitig vor Abreise zu beantragen. Weitere Informationen können Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen.
Einreisebestimmungen für die USA und Kanada - Reisepässe
Änderung der Einreisebestimmungen!
Alle Reisenden müssen einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass mitführen. Für deutsche Staatsangehörige ist der bordeauxfarbene Europass zulässig.
Bitte beachten Sie, dass Kinder - sowie auch Kleinkinder ab dem 26. Juni 2012 - einen eigenen Reisepass benötigen. Die Eintragung in den Reisepass der Eltern ist für die Einreise in die USA nicht mehr zulässig.
Bei Einreise in die USA werden biometrische Daten (digitaler Fingerabdruck und Foto) von ankommenden Gästen gesammelt.
Seit 26.10.2006 benötigt man einen e-Reisepass mit einem integrierten Computerchip, der in der Lage ist, biografische Informationen von der Personaldatenseite, ein Digitalfoto und sonstige biografische Informationen zu speichern.
Ausnahmen:
- Es wurde vor dem 26.10.2005 ein gültiger Reisepass mit einer maschinenlesbaren Zone ausgestellt
- oder es wurde zwischen dem 26.10.2005 und dem 25.10.2006 ein gültiger Reisepass ausgestellt, der ein Digitalfoto enthält.
Bitte beachten Sie, dass für Transit Gäste die gleichen (strengen) US-Einreisebestimmungen gelten, wie für USA-Gäste: z. B. bei Rückflügen ab Whitehorse mit Zwischenstopp in Anchorage und Fairbanks.
Diese Regelung gilt auch für alle Gäste die eine Kanada- / USA-Kombination gebucht haben und deren Rückflug in den USA beginnt.
Auch Kinder (2 bis 12 Jahre) und Babys (bis 2 Jahre) benötigen in diesen Fällen einen maschinenlesbaren Ausweis.
Stand: 30.04.12
Angabe der Urlaubsadresse für USA-Reisende am Check-in
Von nicht-US Bürgern, die in die USA einreisen, müssen folgende Informationen zu Ihrem Urlaubsort bereits am Check-in abgefragt werden:
Strasse und Hausnummer
Wohnort
Bundesland
ZIP Code (Postleitzahl)
Um die Wartezeiten für unsere Gäste nicht zu verlängern, bitten wir Sie, diese Daten am Check-in bereitzuhalten und verstärkt darauf zu achten, rechtzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein. Hierzu können Sie nachfolgendes Formular ausdrucken. Das Ausfüllen kann in aller Ruhe zu Hause oder mit Ihrer Unterstützung Ihres Reisebüros erfolgen. Der ausgefüllte Vordruck muss dann beim Check-in bereitgehalten werden. Hinweis: Kunden, die ein Wohnmobil gebucht haben, geben einfach entweder das Hotel der 1. Übernachtung oder die Adresse des Vermieters an (auf dem Voucher zu finden).
Stand: 07.03.06
Download Formblatt USA-Urlaubsadresse (PDF ca. 97 KB)
Weitere Informationen zu "Datenschutzinfos Flüge USA"
Weitere Information: Auch die kanadischen Behörden erwarten von Fluggesellschaften die Weitergabe von personenbezogenen Daten.
Bitte beachten Sie, dass diese Bestimmungen auch für USA-Transitgäste gelten.
Einreisebestimmungen für die USA – Erfassung von Secure Flight Daten
Seit November 2009 erfolgt die Sicherheitsüberprüfung der Passagiere in den USA durch die TSA (Transportation Security Administration). Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, drei Tage vor Abflug die geforderten Daten an die TSA zur Überprüfung zu senden und die Ergebnisse der Sicherheitsbehörden zu prüfen. Die Angaben werden, verschlüsselt nach höchsten Sicherheitsstandards, von Condor an die amerikanische Behörde TSA übermittelt. Ihre Daten werden nicht weiter verwendet.
Betroffen sind alle USA-Flüge der Condor: Bei Ein- und Ausreise, Zwischenlandung und einigen Überflügen der USA (für folgende Überflugziele gilt diese Regelung ab 23.01.2012: ab/bis Cancun, Havanna, Varadero, Holguin, Toronto). Dabei ist es egal ob Sie Ihren Condor Flug über condor.com, ein stationäres Reisebüro, ein Internetreisebüro oder im Rahmen einer Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben.
Die Angaben für Secure Flight (Anrede/Geschlecht, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Redress Number* falls vorhanden) werden während Ihrer Buchung über condor.com abgefragt und automatisch an die Behörden der USA übermittelt. Eine gesonderte Erfassung Ihrerseits im USA Datenformular auf condor.com ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.
Wenn Sie Ihre Daten nicht direkt bei Buchung angegeben haben, möchten wir Sie darum bitten, die Daten möglichst frühzeitig, am besten direkt nach Buchung einzugeben. Bitte halten Sie für die Datenerfassung Ihre Reiseunterlagen und Ihr Reisedokument bereit.
Die Erfassung Ihrer Daten für das "Secure Flight" Programm gilt für Ihren gebuchten Condor Flug inklusive aller Teilstrecken, die mit Partnerfluggesellschaften durchgeführt werden. Zur Eingabe ihrer Daten im USA Datenformular ist nur die Angabe der Condor Hauptstrecke erforderlich.
Die gesamten Informationen müssen unbedingt bis 75 Stunden vor dem geplanten Abflugtermin für alle bis zu diesem Zeitpunkt gebuchten Flüge erfasst sein, damit sie an die TSA übermittelt werden können. Spätere Erfassungen der Angaben sind über das Online-Formular nicht mehr möglich. Wenden Sie sich in diesem Ausnahmefall bitte direkt an den Check-in. Ohne die Angabe Ihrer Daten sieht sich Condor gezwungen, die Beförderung zu verweigern.
Es kann vorkommen, dass die TSA die Sicherheitsüberprüfung nicht erfolgreich abschließen kann, da noch Fragen zu den Passagierdaten bestehen. In diesem Fall werden diese beim Check-in geklärt.
Bitte beachten Sie, dass ohne eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung durch die TSA keine Bordkarte ausgestellt werden darf und Sie Ihren Flug in die USA nicht antreten können.
Das Online-Formular (USA Datenformular) für die Eingabe der Secure Flight Daten finden Sie hier:
*Falls für Sie bereits eine Sicherheitsüberprüfung durch die USA Sicherheitsbehörde durchgeführt wurde und Sie einen negativen Bescheid erhalten haben (z. B. aufgrund einer Namensverwechslung), gegen den Sie Einspruch eingelegt haben, wurde Ihnen eine Bearbeitungsnummer (Redress Number) mitgeteilt.
Bitte beachten Sie nachfolgenden Hinweis, zu dessen Angabe Condor durch die TSA verpflichtet ist:
Die amerikanische Transportsicherheitsbehörde (TSA) verpflichtet Sie zum Zwecke der Überprüfung mit den sog. Watchlisten zur Angabe der folgenden Daten: vollständiger Name, Geburtsdatum und Geschlecht (auf Rechtsgrundlage des 49 U.S.C. Abschnitt 114, des Intelligence Reform and Terrorism Prevention Act von 2004 und des 49 C.F.R Teil 1540 und 1560). Versäumnisse mit der Pflicht zu Übergabe dieser Daten können zur Transportverweigerung führen oder zur Verweigerung des Zutritts zum Flugsteig. Sie werden ebenfalls aufgefordert, die sog. Redress Number anzugeben, falls vorhanden. Die TSA kann die von Ihnen bereitgestellten Informationen mit denen von Strafvollzugsbehörden, Nachrichtendiensten oder anderen Behörden abgleichen (gemäß dem veröffentlichten System der Aufzeichnungsmitteilungen). Weitere Details zu TSA Datenschutzrichtlinien, zum System der Aufzeichnungsmitteilungen oder zur Datenschutz-Verträglichkeitsüberprüfung sind im Internet unter www.tsa.gov zu finden.
Stand: 20.05.2011
Einreisebestimmungen für die USA - Elektronische Reiseanmeldung ESTA
Seit dem 12. Januar 2009 ist für alle Staatsangehörige aus Ländern des Visa-Waiver-Programms rechtzeitig vor Reisebeginn eine online-basierte Reiseerlaubnis einzuholen. Die Reiseerlaubnis im Sinne der ESTA (Electronic System for Travel Authorization) muss von jedem Reisenden aus einem Visa-Waiver-Staat bis 72 Stunden vor Abflug unter https://esta.cbp.dhs.gov beantragt werden. Bei späteren Anmeldungen kann eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrags durch die US-Behörden nicht mehr garantiert werden. Bitte beachten Sie, dass fehlerhafte oder unvollständige Angaben bei der ESTA Anmeldung zum Beförderungsausschluss führen.
Seit 08.09.2010 erhebt das US Department of Homeland Security (DHS) für Einreisende aus den Visa-Waiver-Ländern bei Ausfüllen des ESTA Antrages eine Gebühr. Im Beantragungsprozess des ESTA Formulars wird ausschließlich Kreditkartenzahlung akzeptiert (MasterCard, VISA, American Express oder Discover Card). Nachzahlungen für vor dem 8. September 2010 erhaltene ESTA Einreisebewilligungen mit einer zweijährigen Gültigkeit werden nicht fällig. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie bei Neubeantragung des Reisepasses innerhalb der zweijährigen Gültigkeit eines bestehenden ESTA Antrages ein neues kostenpflichtiges Formular beantragen müssen.
Wir empfehlen ausschließlich die Verwendung des offiziellen, oben angegebenen Links.
Der Status Ihrer ESTA Registrierung wird am Check-in überprüft. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Gäste mit dem Status „ESTA OK“ zum Check-in akzeptieren dürfen und für die Beurteilung die im ESTA System hinterlegten Informationen ausschlaggebend sind. Gäste mit einem anderen Status als „ESTA OK“ müssen wir leider von der Beförderung ausschließen.
Bitte beachten Sie, dass eine erfolgreiche ESTA Registrierung jedoch keine Einreiseerlaubnis in die USA garantiert. Die Entscheidung über die Erlaubnis oder Verweigerung der Einreise obliegt nach wie vor der amerikanischen Einreisebehörde am Zielflughafen.
Gäste, die bei der Registrierung den Status „ESTA NOT OK“ erhalten, werden gebeten, sich an die US-Botschaft oder ein US-Konsulat zu wenden. Sollten Sie den Status "ESTA PENDING" angezeigt bekommen, ist Ihre Reisegenehmigung noch in Bearbeitung. Bitte besuchen Sie die Website innerhalb von 72 Stunden erneut und klicken Sie dann auf die rechte Seite der grün hinterlegten Tabelle. Sie benötigen dann Ihre Antragsnummer, Reisepassnummer und Ihr Geburtsdatum, um den Status Ihres Antrags zu überprüfen.
Wenn Sie sich erfolgreich für ESTA registriert haben, d.h. Sie haben den Status „ESTA OK“ erhalten, hat dieser 2 Jahre Gültigkeit. Reisen Sie innerhalb von 2 Jahren mehrfach in die USA ist eine ESTA Registrierung daher nur bei der ersten Reise erforderlich. Eine Verlängerung der ESTA Registrierung ist nicht möglich. Nach Ablauf der 2 Jahre ist eine erneute ESTA Anmeldung notwendig.
Wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, tragen Sie bitte Passnummer und Namen des ausstellenden Staates ein (nicht den des Wohnsitzes). Wenn Sie mehr als einen Reisepass (auch eines einzelnen Staates) besitzen, müssen sie für jeden dieser Pässe, mit dem Sie in die USA zu reisen beabsichtigen, einen gesonderten ESTA-Antrag ausfüllen. Da die Ein- und Ausreiseformalitäten demnächst vollständig elektronisiert werden, wird dringend empfohlen, denselben Reisepass für Ein- und Ausreise zu verwenden!
Länder, die dem Visa-Waiver-Programm angehören:
Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Tschechien und Ungarn.
ACHTUNG! Eine ESTA Registrierung ist für Staatsangehörige eines Visa-Waiver-Staates auch erforderlich, wenn diese auf dem Hin- oder Rückflug auf einem Flughafen in den USA zwischenlanden!
Beispiel:
Reisender: Spanier
Condor Flug (one-way):
Whithorse (Kanada) – Fairbanks (USA) – Frankfurt (Deutschland)
Stand: 03.02.2010
Einreisekarten Kuba/Ausreisesteuer
In unseren Flugpreisen nach Kuba sind die Kosten für die Einreisekarte nicht enthalten. Sie erhalten die Einreisekarten am Condor Ticketschalter für 25,00 €.
Bitte beachten Sie, dass vor Ort eine Ausreisesteuer gezahlt werden muss.
Einreisebestimmungen für Kuba – Krankenversicherungsschutz
Seit dem 1. Mai 2010 sind alle Kubareisende verpflichtet, bei Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Wenn möglich sollten die von Ihrer Versicherung ausgestellten Begleitpolicen in spanischer Sprache ausgestellt werden, solche in deutscher oder englischer Sprache werden von den Behörden aber auch anerkannt.
Reisende, die zum Zeitpunkt der Einreise über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, können eine von einer kubanischen Versicherung ausgestellte Police (für ca. 2 - 3 CUC pro Aufenthaltstag, abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) am Flughafen abschließen.
Flüge über Schengen-Außengrenzen
Condor ist auf Anordnung der Bundespolizei dazu verpflichtet, für Flüge aus einem Land, das nicht dem Schengener Abkommen angeschlossen ist, bestimmte Passagierdaten zu übermitteln.
Informationen zur EU Blacklist
Schutz vor unsicheren Luftfahrtunternehmen im europäischen Luftraum
Die Europäische Kommission hat am 23.03.2006 die erste EU-Liste von Luftfahrtunternehmen aufgestellt, denen der Flugbetrieb in der Europäischen Union untersagt ist. Diese schwarze Liste unsicherer Fluggesellschaften wird jetzt auf den Internetseiten der Kommission veröffentlicht. Sie wurde auf der Grundlage von Beiträgen der Mitgliedstaaten und nach gründlicher Prüfung zusammen mit nationalen Sachverständigen erstellt. In die schwarze Liste wurden Luftfahrtunternehmen aufgenommen, denen der Flugbetrieb in Europa vollständig untersagt ist oder für deren Flugbetrieb Beschränkungen gelten. Ab jetzt gilt der Grundsatz, dass Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in einem Mitgliedstaat untersagt wurde, in ganz Europa Flugverbot haben.
Auswärtiges Amt
Reise- und Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen, Gesundheitshinweise u.v.m. - hier finden Sie die wichtigen Informationen auf einen Blick.
EU Verordnung 996/2010
Mit dem Formular zur EU Verordnung 996/2010 haben Sie die Möglichkeit, Kontaktdaten von Angehörigen anzugeben, die im Bedarfsfall über Ihre Anwesenheit an Bord eines Flugzeuges unterrichtet werden sollen. Das ausgefüllte Formular können Sie am Check-in oder am Abflugsteig (Gate) bei unserem Personal abgeben. Die Daten werden bis zur Ihrer Landung am Zielflughafen aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Formular



