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Tierbeförderung

Wichtige Hinweise zur Haustierbeförderung

Aus Sicherheitsgründen können wir nur Tiere mit bestätigter Reservierung akzeptieren, die in Begleitung eines gebuchten Passagiers reisen. Pro Passagier wird bei verfügbarer Kapazität jeweils ein Tier in der Kabine und/oder im Frachtraum akzeptiert.

Aufgrund der EU-Verordnung 998/2003 befördern wir Hunde und Katzen innerhalb der EU erst ab einem Alter von 4 Monaten bzw. von nicht gelisteten Drittländern in die EU erst ab 7 Monaten. Der Transport von jüngeren Tieren (8 Wochen bis 4 Monate) entsprechend der Ausnahmeregelung der EU-Verordnung ist auf Flügen mit Condor nicht zugelassen.
Kranke oder verletzte Tiere sowie Hunde und Katzen, die voraussichtlich während der Beförderung gebären oder die vor weniger als 48 Stunden geworfen haben, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Durch Medikamente ruhig gestellte Tiere müssen bei Ansprache reagieren.

Die Tiere dürfen nur in Behältnissen befördert werden, die den Anforderungen der IATA Live Animals Regulations entsprechen. Das Tier muss in der Lage sein, aufrecht zu stehen, ohne dass der Kopf oder die Ohren die Käfigdecke berühren. Es muss die Möglichkeit haben, sich zu drehen und sich in eine natürliche Position zu legen.
Wasser und Futterbehälter müssen vorhanden sein, der Käfig muss stabil und sauber sein, einen wasserfesten Boden haben und innen mit saugfähigem Material ausgelegt sein. Bitte beachten Sie, dass die Tierbeförderung am Check-in abgelehnt werden kann, wenn das Behältnis zu klein ist oder den IATA-Anforderungen nicht entspricht.

Sie haben die Möglichkeit, Hunde und Katzen bis 6 kg (inkl. Behältnis) in der Fluggastkabine mitzunehmen. Die Maße des Behältnisses (luftdurchlässig und wasserdicht) dürfen die veröffentlichten Handgepäckmaße nicht überschreiten. Das Tier darf nicht aus dem Behältnis herausschauen und es darf während des Fluges nicht herausgenommen werden. Das Behältnis muss im Fußraum des Passagiers untergebracht werden.  

Beförderung online buchen

Buchen Sie den Transport Ihres Haustiers für Flüge mit Condor einfach und bequem online im Anschluss an Ihre Flugbuchung oder nachträglich über "Sonderservices".
Fliegen Sie nicht ausschließlich mit Condor, z. B. im Rahmen von Zu- und Abbringerflügen mit anderen Fluggesellschaften, gelten gesonderte Bestimmungen.

Bestimmungen für Flüge mit anderen Fluggesellschaften  

Beförderung ins Ausland

Einfuhrbestimmungen, Grenzpapiere, amtsärztliche Gesundheitszeugnisse, Impfungen, Zollbestimmungen im Ausland etc. müssen immer vom Reisenden selbst besorgt werden. Hinweise zu Einfuhrbestimmungen, z. B. für Impfung und Kennzeichnung, erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Urlaubslandes.

Ein Tierpass ist für Hunde oder Katzen auf Beförderung ins Ausland Pflicht. Der im Tierpass eingetragene Name des Besitzers muss mit dem Passagiernamen übereinstimmen. Der EU-Heimtierausweis gilt in allen Staaten der EU und attestiert, dass die Tiere gegen Tollwut geimpft sind. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig über die gültigen Bestimmungen Ihres Urlaubslandes!

Tiere dürfen nur in Begleitung eines Fluggastes reisen und sind anmeldepflichtig. Wir bitten um Beachtung der gültigen Einreisebestimmungen.
Hinweis für Reisende von/nach Dubai und Sharjah: Bitte beachten Sie, dass Tiere weder in der Kabine (PETC) noch im Frachtraum (AVIH) befördert werden dürfen.
Außerhalb der EU gelten besondere Bestimmungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bzw. auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen - www.zoll.de.  

Kosten

Auf Flügen mit Condor (Condor Flugnummer "DE" und Condor Flugzeug) gelten die folgenden Tierbeförderungsgebühren:

Transportart

Max. Maße und Gewicht (inkl. Box)

Kurz- und Mittelstrecke

Langstrecke

one-way / Hin-u. Rückflug

one-way / Hin-u. Rückflug

PETC (Tiere in der Kabine)

55x40x20cm, max. 6 kg

50,00 € / 100,00 €

100,00 € / 200,00 €

AVIH (Tiere im Frachtraum)

über 6 kg

75,00 € / 150,00 €

150,00 € / 300,00 €

Gültig für Abflüge vom 01.05.2012 - 30.04.2013. Änderungen vorbehalten.

Hinweis: Bei nicht vorab angemeldeter Tierbeförderung erhöht sich am Flughafen die Tierbeförderungsgebühr um 50,00 Euro pro Strecke (one-way).  

Beförderung in der Kabine

Wir bitten um Verständnis, dass wir im Interesse aller Fluggäste nur eine begrenzte Zahl von Kleintieren in der Kabine zulassen und dass das Tier während des gesamten Fluges in seinem geschlossenen Behältnis am Boden stehen bleiben muss. Die Maße der Box (luftdurchlässig und wasserdicht, verschließbar - im Tierhandel erhältlich) dürfen die Handgepäckmaße 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten. Vögel und Hasen können leider nicht in der Fluggastkabine befördert werden. Sie werden in der zugelassenen, ausbruchsicheren Transportbox im Frachtraum transportiert. Die Beförderung von Hamstern, Mäusen und Meerschweinchen ist grundsätzlich nicht möglich. Ihre Sonderreservierung für Tiertransporte in der Kabine ist bis spätestens 8 Stunden vor Abflug möglich.  

Beförderung im Frachtraum

Für den Transport können spezielle Tierboxen an größeren deutschen Flughäfen oder im Tierhandel erworben werden. Sie müssen luftdurchlässig, wasserdicht und ausbruchsicher sein.
Grundsätzlich werden bei der Beförderung im Frachtraum folgende Angaben benötigt: Gewicht des Tieres inkl. Tierbox und die genauen Maße der Tierbox. Bei der Beförderung von Hunden benötigen wir die Rasse des Hundes; ohne diese Angabe kann der Hund nicht befördert werden. Ihre Sonderreservierung für Tiertransporte im Frachtraum ist bis 48 Stunden vor Abflug möglich.  

Tiertransporte nach Deutschland

Wenn im Rahmen des Tierschutzes Hunde oder Katzen nach Deutschland mitgenommen werden, muss der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er die Beförderungsbestimmungen zur Kenntnis genommen hat.  

Sonderbestimmungen

Kampfhunde
Hunde folgender Rassen sind generell vom Transport ausgeschlossen: Pitbull-Terrier, American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Am. Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasian Owtscharka, Mastiff, Mastino Napoletano.
Bei Nichteinhaltung ist die Fluggesellschaft berechtigt, den Transport des Tieres zu verweigern. Für dadurch eventuell entstehende Schäden oder mittelbare Schäden kann die Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden.

Einzelbestimmungen Dubai/Male/Sharjah/Großbritannien/Irland/Schweden/Malta
Beachten Sie bitte, dass von/nach Dubai, Male (Malediven) und Sharjah Tiere weder in der Kabine (PETC) noch im Frachtraum (AVIH) befördert werden dürfen.
Für mitgeführte Tiere müssen Reisende mit dem Ziel Großbritannien, Irland, Schweden und Malta noch fünf Jahre lang die bisherigen, strengeren Bestimmungen mit Blutproben und Hepatitisimpfungen beachten.

Begleithunde
Aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen können grundsätzlich nur Hunde mit bestätigter Anmeldung und nachweislicher Ausbildung akzeptiert werden. Die Beförderung des Begleithundes erfolgt kostenfrei. Gemäß EU-Richtlinien ist ein Tierpass Pflicht. Für den Transport muss der Begleithund nicht in einer Transport-Box untergebracht sein, sondern kann zusammen mit der zu begleitenden Person reisen. Wir bitten um die frühzeitige Anmeldung eines Begleithundes. Zur Sicherheit muss für den Begleithund ein Maulkorb mitgeführt werden.

Weitere Informationen über barrierefreies Reisen  

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