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Gepäck

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Gefährliche Güter

Jeder weiß: Gefährliche Güter haben im Gepäck nichts zu suchen. Was nicht jeder weiß, ist, welche Gegenstände und Substanzen als gefährlich eingestuft werden. Alles Wissenswerte und mehr zum Sonderfall „Sportwaffen" haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Allgemeine Informationen

Gefährliche Güter sind gemäß IATA-Vorschriften im Gepäck verboten.
Als gefährliche Güter gelten:

  • Motoren jeglicher Art inkl. Außenbordmotoren (ausgenommen Elektromotoren mit Trockenbatterie für Rollstühle)
  • Maximal zwei Lithium- oder Lithium-Ionen Zellen oder Batterien für elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden (um Kurzschlüsse zu vermeiden, müssen diese Batterien individuell isoliert werden)
  • Aktentaschen und Sicherheitsaktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage, Lithiumbatterien oder pyrotechnischem Material 
  • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln, Leucht- oder Rauchsignale
  • Behälter mit Gasen (entflammbar oder nicht entflammbar, tiefgefroren, verflüssigt oder giftig), z. B. Campinggas, gefüllte Druckflaschen, Feuerzeuggas, Soda-Patronen 
  • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeug- oder Waschbenzin, Heizflüssigkeiten, Reinigungsmittel, Verdünnungsflüssigkeiten, Lacke, Klebstoffe 
  • Entflammbare und andere leicht entzündliche Feststoffe, z. B. Streichhölzer, Substanzen, die zu spontaner Eigenentzündung neigen oder bei Berührung mit Wasser entflammbare Gase entwickeln 
  • Magnetische Materialien
  • Ätzende Stoffe wie z. B. Säuren und oxydierende Substanzen wie z. B. Bleichpulver, Superoxyd
  • Giftige oder ansteckende Substanzen, z. B. Quecksilber, Bakterien- oder Viruskulturen 
  • Radioaktive Materialien

Im Handgepäck sind außerdem spitze oder scharfe Gegenstände, wie z. B. Messer oder Scheren verboten! Bitte beachten Sie die gesonderten Bestimmungen für das Handgepäck

Die Behörden der USA verbieten das Mitführen von Feuerzeugen jeglicher Art sowohl im aufgegebenen Gepäck, als auch im Handgepäck und am Körper. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass Sie auf Flügen in die USA sowie auf Flügen, Zwischenstopp in den USA vorgesehen ist, kein Feuerzeug bei sich führen.  

Munition

Vorschriften für den Transport von Munition, die streng beachtet werden müssen:

  • Munition für Feuerwaffen darf nicht in die Fluggastkabine mitgenommen werden
  • Maximal 5 kg Munition (Divison 1.4S, UN0012 oder UN0014) dürfen für Jagd- oder Sportwaffen pro Passagier im aufgegebenen Gepäck, verladen im Frachtraum des Flugzeuges mitgeführt werden
  • Ausgeschlossen ist Munition mit explodierenden oder branderzeugenden Geschossen
  • Die Munition muss sicher in Kartons oder Kisten (Originalverpackung des Herstellers) verpackt sein
  • Die Sonderreservierung für Ihre Munition sollten Sie möglichst frühzeitig vornehmen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr Reisebüro oder bei einer Buchung über Condor (Buchungspartner: Condor) an unsere Sonderreservierung
  • Die Länderbestimmungen am Abflug- Transit- und Zielflughafen müssen beachtet werden

Details zu den Gepäckbestimmungen finden Sie in unseren AGB.  

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