Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Condor x Barbie: limitless possibilities“

§ 1. Allgemeines

1.1. Das Gewinnspiel „Condor x Barbie: limitless possibilities“ sowie die dazugehörige Auslosung (nachfolgend Gewinnspiel genannt), wird veranstaltet von der Condor Flugdienst GmbH, An der Gehespitz 50, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland (nachfolgend „Condor“ genannt).

1.2. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern Condor. Die Webpräsenz von Condor findet sich unter: www.condor.com. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an Condor zu richten. Instagram übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmenden verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Instagram und erklären durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel, dass sie Instagram von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel freistellen.

1.3. Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.

 

§ 2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Das Mindestalter für die Teilnahme am Gewinnspiel beträgt 18 Jahre.

2.2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz haben.

2.3. Mitarbeitende von Condor und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeitenden dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.

2.4. Condor behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.

2.5. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.

2.6. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.

 

§ 3. Gewinn

3.1. Insgesamt werden zehn (10) Plätze zur Teilnahme an einer Flughafenrundfahrt am Frankfurter Flughafen verlost. Die Flughafenrundfahrt findet am 29.09.2025 statt. Jeder Gewinner hat die Möglichkeit eine (1) Begleitperson zur Flughafenrundfahrt mitzubringen. 

3.2. Der Gewinn kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

3.3. Kosten, die der/dem Gewinner/in bei oder durch die Nutzung des Gewinnes entstehen, hat der/die Gewinner/in selbst zu tragen.

3.4. Das Datum der Flughafenrundfahrt ist verbindlich und nicht anpassbar. 

 

§ 4. Durchführung des Gewinnspiels

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 14.07.2025 bis einschließlich zum 30.08.2025 möglich (Gewinnspielzeitraum). Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang bei Condor. 

4.1. Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss einer der vier Gewinnspielbeiträge auf dem Condor Instagram-Kanal kommentiert und geliked werden. In dem Kommentar soll kurz geschildert werden, welche Träume der Teilnehmende hat und wieso es sich lohnt diese zu verfolgen. Zusätzlich muss der Teilnehmende dem Condor Instagram-Kanal folgen.

4.2. Mehrere Teilnahmen innerhalb des Gewinnspielzeitraums werden als eine Teilnahme gewertet.

4.3. Die Gewinner erklären sich einverstanden, dass ihre Namen durch Nennung des Vornamens und des Anfangsbuchstabens des Nachnamens veröffentlicht werden, falls Condor sich hierzu entscheidet.

4.4. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.

 

§ 5. Benachrichtigung der Gewinner und Annahme des Gewinns

5.1. Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner erfolgt bis spätestens 01.09.2025.

5.2. Die Gewinner werden von Condor durch eine Instagram-Direktnachricht kontaktiert, mit der Aufforderung sich per E-Mail an gewinnspiel@condor.com zu wenden, wodurch eine Gewinnmitteilung per E-Mail erfolgt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht mit dem Zugang der Gewinnmitteilung.

5.3. Die Gewinner müssen den Gewinn spätestens 2 Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der in der Gewinnmitteilung angeforderten Daten an gewinnspiel@condor.com. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.

5.4. Der Gewinn kann nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

5.5. Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 3 oder 4 genannten Gründen, so wird der Gewinn von Condor nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.

 

§ 6. Datenschutz

6.1. Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gesammelten personenbezogenen Daten von Teilnehmenden  (unter anderem: Name, Vorname, E-Mail-Adresse) werden entsprechend dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels verwendet und dann vollständig gelöscht. 

6.2. Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gewonnenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen von Teilnehmenden  sind in einer digitalen Datei registriert bzw. gespeichert und für die Erfassung der Teilnehmenden, die Ermittlung der/des Gewinners/in sowie die Zuteilung des Preises notwendig. Diese Informationen sind für die Condor bestimmt und können an deren technische Dienstleister weitergeleitet werden. Im Rahmen dieser Zwecke ist Condor im Verhältnis zu technischen Dienstleistern und zu den mit der Versendung von Preisen betrauten Unternehmen für die Bearbeitung und die vertrauliche Behandlung dieser Daten verantwortlich.

6.3. Entsprechend dem geltenden Datenschutzrecht hat jeder Teilnehmende  das Recht auf Widerruf gegen die Verwendung, ganz oder teilweise, derdurch Condor gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Zugang zu, d.h. auf Information über die gespeicherten personenbezogenen Daten, sowie auf Änderung und vollständige Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten. Von diesem Recht kann jeder Teilnehmende Gebrauch machen, indem er Condor per E-Mail an datenschutz@condor.com oder postalisch an Datenschutzbeauftragter, Condor Flugdienst GmbH, An der Gehespitz 50, 63263 Neu-Isenburg, kontaktiert. Dies hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme an dem Gewinnspiel.

6.4. Im Übrigen gelten die Datenschutzregelungen der Condor unter https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutzerklaerung.jsp

 

§ 7. Haftung, Störungen im Ablauf 

7.1. Condor behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiel oder der Condor-Instagram-Kanals besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist. Condor übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung des Condor-Instagram-Kanals.

7.2. Condor haftet nur für Schäden, die von Condor oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.3. Condor weist darauf hin, dass Fotoaufnahmen im Internet von beliebigen Personen weltweit abgerufen werden können. Eine Weiterverwendung oder Weitergabe dieser Fotoaufnahmen durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Condor haftet deshalb nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen von Condor die Fotoaufnahmen für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren, durch das Verlinken oder Teilen der Fotoaufnahmen. Den Gewinner/innen ist bekannt, dass eine generelle Löschung der Fotoaufnahmen aus dem Internet nicht garantiert werden kann, da z.B. Suchmaschinen die Fotoaufnahmen in ihren Index aufgenommen haben oder andere Internetseiten die Fotoaufnahmen kopiert haben können. Die Entfernung kann demnach nur insoweit erfolgen, als sie den Verfügungsmöglichkeiten der Condor unterliegen.

 

§ 8. Schlussbestimmungen

8.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8.2. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB) AGB - Condor der Condor.

8.3. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.4. Soweit der  Teilnehmendekeinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Darmstadt (Deutschland) als Gerichtsstand vereinbart.

8.5. Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.