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Teilnahmebedingungen für das Condor Gewinnspiel „CSD“ auf Facebook

Teilnahmebedingungen für das Condor Gewinnspiel „Christopher Street Day 2019 – CSD“ auf Facebook.com

  • 1       Allgemeines

(1) Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der Condor Flugdienst GmbH, Condor Platz, 60549 Frankfurt am Main, (nachfolgend auch „Condor“ genannt).

(2)  Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Condor. Die Webpräsenz von Condor findet sich unter: www.condor.com. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an Condor zu richten. Facebook übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Facebook und erklären durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel, dass sie Facebook von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel freistellen.

(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.

  • 2       Teilnahmeberechtigung

(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.

(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz haben.

(3) Mitarbeiter der Condor Flugdienst GmbH sowie der Thomas Cook AG und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.

(4) Condor behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.

(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.

(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.

  • 3       Gewinn

(1) Der Gewinner erhält folgenden Gewinn:

  • Einen von 4 Zugängen zum Condor CSD Trailer in Köln am 07. Juli oder einen von 22 Zugängen zum Condor CSD Trailer in Frankfurt am 20. Juli oder einen von 42 Zugängen zum Condor CSD Trailer in Berlin am 27. Juli. Die Wunschstadt kann/soll in den Kommentaren angegeben werden, siehe (2).

Folgekosten, die dem Gewinner bei oder durch die Nutzung des Gewinnes entstehen, wie z.B. für die An-, Abreise zum CSD, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und alle sonstigen Kosten, hat der Gewinner selbst zu tragen. Für die Organisation der für die Teilnahme am CSD erforderlichen Ausweispapiere (Personalausweis) ist der Gewinner persönlich verantwortlich.

(2) Um teilzunehmen, besuchen Sie bitte unsere Facebook Seite https://www.facebook.com/Condor . Dort befindet sich der Post zu dem Gewinnspiel. Über einen Link gelangen Sie auf https://www.condor.com/de/blog/?p=86660&preview=true. Beantworten Sie die Gewinnfrage „Welches Jubiläum feiert der diesjährige CSD in Deutschland und geben Sie an in welcher Stadt Sie den CSD mit uns feiern wollen. Nach den entsprechenden Einwilligungen kann die Antwort zur Teilnahme abgesendet werden. Die Gewinner für  die Zugänge zum Condor CSD Truck werden unter allen Teilnehmern zufällig ausgelost.

(3) Der Preis kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.

(4) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

  • 4       Durchführung des Spiels

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 17.06., 12:00 Uhr MEZ bis einschließlich zum 21.06., 23:59 Uhr MEZ, möglich.

(2) Der Gewinn wird zufällig unter den Teilnehmern verlost, die bis spätestens zum 21.06., 23:59 Uhr MEZ ihre Antwort über die in Punkt 3 (2) abgegeben haben. Das Absenden mehrerer Antworten derselben Person wird als eine einzelne Teilnahme gewertet. Es gilt die Serveruhr des Gewinnspielveranstalters, welche sich in der MEZ Zeitzone befindet.

(3) Kommentare auf, die gegen deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.

(4) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.

(5) Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner erfolgt bis zum 29.06.2019.

(6) Die Gewinner erklären sich einverstanden, dass ihre Namen (Vorname, sowie den ersten Anfangsbuchstaben des Nachnamens) veröffentlicht werden, falls Condor sich hierzu entscheidet. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.

(7) Condor behält sich das Recht vor Fotos/Bilder oder sonstige eingestellte Beiträge nicht, oder nur in verkürzter bzw. geänderter Form auf Facebook, auf den Condor Internetseiten sowie unserem Blog, dem Condor Newsletter und Newsroom zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Sinn bzw. Aussagegehalt nicht entstellt wird.

(8) Eine Teilnahme nach dem 21.06.2019 ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang bei Condor. Condor kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.

(9) Condor wird einen professionellen Fotografen auf dieser Veranstaltung über die veranstaltende Agentur „BluCom GmbH“ engagieren. Condor behält sich das Recht, während der CSD Demonstration entstandene Bilder auf seinen Social Media oder anderen Kanälen zu veröffentlichen. Eine entsprechende Erklärung muss vor Betreten des Trucks durch die Gewinner unterschrieben werden.

  • 5         Annahme des Gewinns

(1) Die Gewinner werden via E-Mail von Condor durch eine Gewinnmitteilung benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.

(2) Die Gewinner müssen den Gewinn spätestens eine Woche nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung des Namens per E-Mail an socialmedia@condor.com. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.

(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

(4) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 3 genannten Gründen, so wird der Gewinn von Condor nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.

  • 6 Datenschutz

(1) Die im Rahmen dieses Spiels gesammelten personenbezogenen Daten von Teilnehmern an dem Gewinnspiel (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) und weitere, ggf. im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel anfallende und als personenbezogene Daten zu qualifizierende Informationen werden entsprechend dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung und das  Bundesdatenschutzgesetz – Neu (BDSG-Neu), ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels verwendet.

(2) Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gewonnenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen von Teilnehmern an diesem Gewinnspiel sind in einer digitalen Datei registriert bzw. gespeichert und für die Erfassung der Teilnehmer, die Ermittlung der Gewinner sowie die Zuteilung der Preise notwendig.  Diese Informationen sind für die Condor bestimmt und können an deren technische Dienstleister weitergeleitet werden. Im Rahmen dieser Zwecke ist Condor im Verhältnis zu technischen Dienstleistern und zu den mit der Versendung von Preisen betrauten Unternehmen für die Bearbeitung und die vertrauliche Behandlung dieser Daten verantwortlich.

(3) Im Übrigen gelten die Datenschutzregelungen der Condor Flugdienst GmbH unter Ziffer 8 (2).

  • 7        Störungen im Ablauf; Haftung

(1) Condor behält sich vor, das Spiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder der Condor Facebook Fanseite besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.

(2) Condor übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Condor Facebook Fanseite.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Condor nur für Schäden, die von Condor oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  • 8        Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/agb.jsp – sowie die Datenschutzregelungen – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutz/datenschutzerklaerung.jsp – der Condor Flugdienst GmbH.

(3) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Frankfurt am Main, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.

(5) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.