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Teilnahmebedingungen für das Condor Gewinnspiel „Comeback mit Backpack“

  • 1       Allgemeines

(1) Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der Condor Flugdienst GmbH, Condor Platz, 60549 Frankfurt am Main, (nachfolgend auch „Condor“ genannt).

(2) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.

  • 2       Teilnahmeberechtigung

(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.

(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz haben.

(3) Mitarbeiter der Condor Flugdienst GmbH sowie der Thomas Cook AG und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Angehörige der Mitarbeiter dieser Gesellschaften sind nicht teilnahmeberechtigt.

(4) Condor behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere indem sie versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.

(5) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.

(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.

  • 3       Gewinn

(1) Die Gewinner erhalten folgende Gewinne:

  1. Platz 1-3: Ein Exemplar des Buches „Comeback mit Backpack“ von Gitti Müller.

(2) Um teilzunehmen, besuchen sie bitte den Artikel „Comeback mit Backpack“ auf unserem Condor Blog (https://www.condor.com/de/blog/backpacker-reise-in-mexiko/) und posten Sie ihr Wunschland für Ihre nächste Backpacker-Reise . Die Gewinner werden unter allen Usern ausgelost.

(3) Der Preis kann nicht in Bargeld ausgezahlt und nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.

(4) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.

  • 4       Durchführung des Spiels

(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich in der Zeit vom 02.05.2017, 11:00 Uhr, bis einschließlich 04.05.2017, 23:59 Uhr, möglich.

(2) Der Gewinn wird unter den Teilnehmern verlost, die bis spätestens zum 04.05.2017, 23:59 Uhr ein Land zur Gewinnspielfrage per Kommentarfunktion direkt unter dem Artikel auf dem Condor Blog posten, und sich dadurch zur Teilnahme angemeldet haben. Mehrere Kommentare derselben Person werden als eine einzelne Teilnahme gewertet.

(3) Kommentare die gegen die Richtlinien des Condor Blogs, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.

(4) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.

(5) Die Auslosung und Benachrichtigung der Gewinner erfolgt bis zum 08.05.2017.

(6) Die Gewinner erklären sich einverstanden, dass ihr Name (Vorname, Anfangsbuchstaben des Nachnamens und E-Mail Adresse) veröffentlicht wird, falls Condor sich hierzu entscheidet. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.

(7) Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Termins zur Auslobung des Gewinns ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Der Veranstalter kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.

  • 5         Annahme des Gewinns

(1) Der Gewinner wird via E-Mail von Condor durch eine Gewinnmitteilung benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.

(2) Der Gewinner muss den Gewinn spätestens 2 Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung des Namen und der Adresse, zu welcher der Gewinn geschickt werden soll, per E-Mail an socialmedia@condor.com. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch.

(4) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.

(5) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 4 genannten Gründen, so wird der Gewinn von Condor nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.

  • 6 Datenschutz

(1) Die im Rahmen dieses Spiels gesammelten personenbezogenen Daten von Teilnehmern an dem Gewinnspiel (Name, Vorname, E-Mail-Adresse und im Falle des Gewinns die Adresse) und weitere, ggf. im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel anfallende und als personenbezogene Daten zu qualifizierende Informationen werden entsprechend dem deutschen Datenschutzrecht, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels verwendet.

(2) Die im Rahmen dieses Gewinnspiels gewonnen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen von Teilnehmern an diesem Gewinnspiel sind in einer digitalen Datei registriert bzw. gespeichert und für die Erfassung der Teilnehmer, die Ermittlung der Gewinner sowie die Zuteilung und Zustellung der Preise notwendig.  Diese Informationen sind für die Condor bestimmt und können an deren technische Dienstleister und diejenige Firma, die die Versendung der Gewinne übernimmt, weitergeleitet werden. Im Rahmen dieser Zwecke ist Condor im Verhältnis zu technischen Dienstleistern und zu den mit der Versendung von Preisen betrauten Unternehmen für die Bearbeitung und die vertrauliche Behandlung dieser Daten verantwortlich.

(3) Im Übrigen gelten die Datenschutzregelungen – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutz/datenschutzerklaerung.jsp der Condor Flugdienst GmbH.

  • 7   Störungen im Ablauf; Haftung

(1) Condor behält sich vor, das Spiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Spiels oder des Condor Blogs besteht oder das Spiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.

(2) Condor übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung des Condor Blogs.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Condor nur für Schäden, die von Condor oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  • 8        Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/agb.jsp – sowie die Datenschutzregelungen – http://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/datenschutz/datenschutzerklaerung.jsp – der Condor Flugdienst GmbH

(3) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Frankfurt am Main, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.

(5) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.