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Datenschutz  

Verfahrensverzeichnis d. Datenschutzbeauftragten

Gemäß § 4g II S. 2 des BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz die in den Punkten 1 – 8 dieses Dokumentes gemachten Angaben entsprechend § 4e Satz 1 BDSG jedermann auf Antrag in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.

1. Name der verantwortlichen Stelle

Condor Flugdienst GmbH  

2. Geschäftsführung

Ralf Teckentrup (Vorsitzender)
Uwe Balser
Dr. Ulrich Johannwille  

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Condor Flugdienst GmbH
Condor Platz
D-60549 Frankfurt am Main
www.condor.com

Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung:
Joachim Jachemich

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter:
Matthias Klause  

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Gegenstand des Unternehmens ist der Luftverkehr im In- und Ausland und der Betrieb aller mit der Luftfahrt und ihrer Förderung zusammenhängenden Geschäfte und Einrichtungen.

Die Gesellschaft ist zur Förderung des Geschäftszweckes berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Agenturen zu errichten, sich bei anderen Unternehmungen des In- und Auslandes zu beteiligen, solche Unternehmungen zu erwerben sowie Interessengemeinschaftsverträge einzugehen.

Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmungen überlassen.

Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke. Schwerpunkte der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die folgenden Bereiche:
Personal (Verwaltung und Entwicklung)
Lieferanten (Verwaltung nach GoB-Kriterien/"Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung")
Kunden (Reservierung, Customer Relationship Management).  

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen

Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.  

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG, sowie externe Stellen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.  

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Nach Ablauf der vom Gesetzgeber oder Aufsichtsbehörden erlassenen Aufbewahrungspflichten und -fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.  

8. Datenübermittlung in Drittländer

Zur Abwicklung von Vorgängen im Rahmen des Geschäftszweckes werden Daten gemäß den o.a. internationalen Richtlinien an Behörden, Kunden und Lieferanten, Hoteliers sowie Airlines in verschiedenen Ländern übermittelt.  

9. Sicherheitsmaßnahmen

Durch Sorgfalt bei der Auftragsvergabe, durch entsprechende Qualitätsvorschriften und Schulung der Mitarbeiter(innen) sorgt die Condor Flugdienst GmbH dafür, dass die Schutzmaßnahmen gemäß § 9 BDSG gewährleistet sind.

Condor Flugdienst GmbH
Datenschutzbeauftragter

Frankfurt, 16.04.2012  


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