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Zugelassene Autokindersitze an Bord von Condor

Seit dem 16.07.2008 ist eine EU-Regelung zur Sicherung von Kleinkindern (Kinder unter 2 Jahre) im Flugzeug in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung sind Kleinkinder entweder durch Schlaufengurte oder durch Kindersitze zu sichern.
Condor empfiehlt insbesondere für Kleinkinder die Verwendung eines zugelassenen Kindersitzes während des Fluges. Bitte denken Sie daran, hierfür einen eigenen Sitzplatz für das Kind zu buchen, den wir selbstverständlich zu einem ermäßigten Preis anbieten. An Bord sind bestimmte Plätze auf die Nutzung von Kindersitzen ausgelegt. Wenn Sie Ihren Kindersitz an Bord nutzen möchten, melden Sie diesen bitte rechtzeitig (mind. 48 Std. vor Abflug) bei uns an. Für die Anmeldung des Kindersitzes benötigen wir folgende Angaben: die Norm oder Kennnummer des Sitzes, die Sitzmaße, Ihre Flugdaten, das Alter des Kindes sowie die Vor- und Zunamen der Mitreisenden. Nicht angemeldeten Kindersitzen wird ohne vorherige Buchung kein eigener Sitzplatz zugewiesen und die Beförderung in der Kabine kann verweigert werden.

  • Qualifizierungsverfahren für Kinderrückhaltesysteme zur Verwendung in Flugzeugen nach TÜV Doc.: TÜV/958-01/2001
    • Kindersitze, die von der Behörde eines EU-Mitgliedsstaates, der FAA (Luftfahrtbehörde der USA) oder Transport Kanada (auf der Grundlage einer national technischen Norm) für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrzeugen zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind.
    • Kindersitze, die gemäß der UN-Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind.
    • Kindersitze, die gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind.
    • Kindersitze, die gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen und am oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß dieser Norm hergestellt worden sind. US-zugelassene Kinderrückhaltesysteme, die nach diesem Datum hergestellt worden sind, müssen mit einem Aufkleber mit folgender roter Aufschrift versehen sein:
      1) "THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLES SAFETY STANDARDS" und
      2) "THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT"

Kindersitze müssen für die Befestigung durch Zweipunktgurte (Beckengurte) zugelassen sein. Darüber hinaus achten Sie bitte darauf, dass der Kindersitz für die Nutzung an Bord unserer Maschinen folgende Abmessungen nicht überschreiten darf:

Breite 43 cm (16,9 Zoll/inch) x Tiefe des Standfußes 45 cm (17,7 Zoll/inch) x Höhe 68 cm (26,7 Zoll/inch).

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir generell nur diese Kindersitze an Bord zulassen dürfen. Entspricht ein Sitz den Anforderungen nicht, sind unsere Flugbegleiter berechtigt, die Verwendung abzulehnen und den Sitz separat im Frachtraum zu verstauen. Kleinkinder werden in diesem Fall durch einen Schlaufengurt bzw. durch „Lap Holding“ auf dem Schoss des Erwachsenen gesichert. Eine Erstattung des Flugscheins für den eigenen Sitzplatz des Kleinkindes ist in diesem Fall nicht möglich.

Modell

TÜV/958-
01/2001

ECE R 44
(ab Version
- 03)

CMVSS
213/
213.1

FMVSS Nr. 213

FAA oder Transport
Canada

Luftikid UNO

X

Luftikid DUO

X

X

Römer King quickfix*

X

Römer
Baby Safe bzw.
Römer
Baby Safe plus*

X

X

Maxi Cosi Mico

X

Maxi Cosi Citi

X

X

Storchenmühle
Maximum SP

X

CARES Gurtsystem*

X

* Zusatzinformationen für den Kindersitz Römer King quickfix: Der Römer King quickfix mit der Zulassungsnummer 03301122 wird inzwischen nicht mehr hergestellt. Falls Sie jedoch einen solchen Sitz besitzen und mit an Bord nehmen möchten, müssen Sie den Kindersitz nachrüsten. Sie benötigen hierzu sowohl das Label, den Gurtaufroller und die dazugehörende Gebrauchsanleitung unter der Artikelnummer 14750380 als Komplettsatz in den Fachgeschäften für Kinderausstattung oder in den ADAC Geschäftsstellen bestellen.
Zusatzinformationen für den Römer Baby Safe bzw. Römer Baby Safe plus: Die neuen Römer Baby Safe und Baby Safe plus mit der Zulassungsnummer 03301146 sind mit dem Label "for use in aircraft" ausgestattet. Falls Sie ein älteres Modell des Römers Baby-Safe bzw. Baby Safe plus besitzen, können Sie dieses für den Einsatz im Flugzeug nachrüsten. Sie müssen dazu in Fachgeschäften für Kinderausstattung oder in den ADAC Geschäftsstellen den Aufkleber "for use in aircraft" (mit der TÜV-ID-NR.: 9811400300) mit der Artikelnummer 1023026 und die dazugehörende Gebrauchsanleitung mit der Artikelnummer 1906601 bestellen.
Zusatzinformationen für CARES Gurtsystem: Geeignet für Kinder von 1 - 4 Jahren, max. 100 cm groß, 10 - 20 kg schwer.